ZitatAlles anzeigenOriginal von hellpainter
Vier Behauptungen. Alle vier falsch. Glückwunsch, echte Glanzleistung. Aus diesem Grund sollte man nur Tips geben, wenn man Plan hat.
Stimmt nicht was du schreibst
"Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.
Sprich die Pflicht für ECE wird im letzen Satz wieder aufgehoben.
Allerdings ist in vielen anderen europäischen Ländern ein Helm laut ECE vorgeschrieben. So kann es z. B. in Italien vorkommen, dass sogar das Motorrad beschlagnahmt wird, wenn ohne zugelassenen Helm gefahren wird.
1. es ist ausschließlich ein Motorradschutzhelm der ECE R 22-05 Norm zulässig! (übrigens eine EU-norm, die alten DIN-helme waren nicht viel besser als der fragliche P 10/12/14?)
2. als die ECE eingeführt wurde wurde auch das tragen ungeeigneter Helme jeder art (stahl-, Bauhelme pp.) sowie von veralteten Motorradhelmen nach einer Übergangszeit verboten und mit Verwarnungsgeld belegt
3. ein obergerichtliches urteil hat dann aber schon nach wenigen Monaten zu einer paradoxen, und für die schlecht informierte Szene gefährlichen Situation geführt das verbot blieb bestehen, ein Verstoß wird aber nicht mehr mit Verwarnungsgeld (waren glaube ich 20) geahndet
Fazit: wer mit einem "unerlaubten" Helm fährt zahlt nicht muß aber nötigenfalls durch ein polizeiliches Verbot an der weiterfahrt gehindert werden
schlimmer im falle eines Unfalls: egal wer den Unfall verursacht
DIE FOLGEN EINER SCHÄDELVERLETZUNG SAMT KOSTEN TRÄGT MAN DANN SELBST!!! die immensen Behandlungskosten holt sich die eigene oder auch fremde versicherung auf dem zivilen Rechtsweg wieder lest mal eure Versicherungsbedingungen (Haftpflichtvers) durch
Du mußt nicht zahlen , es gibt einen Oberlandgerichtsbeschluß der es aufhebt .
Es ist deswegen aber trotzdem Illegal und im Falle eines Unfalles wird es richtig teuer , das hat ja keiner Abgestritten , es kostet hier nur nichts .
Du kannst Dich mit den Cops ein bischen herumärgern wenn Du zeit hast .
Die meisten machen das nicht , selber schuld .
Das mit der Kloschüssel hab ich Ironisch gemeint , habe aber schon mit einem meiner Kumpels telefoniert der ne Gas,Wasser ,Scheiße Firma hat und hab den Vorschlag von Freehawk mitgeteilt .
Wir werden ne Kloschüssel so umbauen das man Sie aufsetzen kann und dann ne Kontrolle erzwingen , das ganze Filmen wir dann und setzen es ein .
Scheiß drauf wenns was kostet , aber die Gag währe gut .
Gruß
Klaus
Ich erinnere mich, dass ich mal zu Studienzeiten zu faul oder zu geizig war, mir nen neuen Gesetzestext zu kaufen und mit der Vorauflage in eine Klausur ging. Mein Professor schrieb mir unter mein Gutachten als Bewertung: " Dies ist nicht der Kurs Rechtsgeschichte!" und gab mir 0 Punkte. Gleiches gilt hier. Veraltetes Zeug gegoogelt. Alles Rechtsgeschichte und nicht mehr aktuell. Darüber hinaus inhaltlich größtenteils falsch, besonders der Part mit der eigenen Bezahlung der Behandlungskosten. 0 Punkte.