Ach was solls.
Höllemaler hat recht, man kann sicher straffrei mit ner Kloschüssel aufm Kopf zum Versicherungskongress fahren. Jedenfalls zu Ergo-Versicherungskongressen...;-)
Im Grunde ist ds Thema durch, die meisten hier kennen die Rechtslage dazu in Deutschland, deshalb nur kurz:
Rechtsgrundlage ist § 21a Abs.2 StVZO, wonach ein geeigneter Schutzhelm erforderlich ist. Der Begriff "geeignet" ist gegenwärtig noch nicht legaldefiniert und es bleibt zu hoffen, dass das auch noch lange so bleibt, weil die Definition höchstwahrscheinlich an eine Normung anknüpfen wird. Der Begriff "geeignet" wird gegenwärtig durch die Rechtsprechung unterer Gerichtsinstanzen näher definiert. Hiernach hat sich eine Kasuistik herausgebildet, dass Stahlhelme, Bauhelme, Braincaps und Vergleichbares als ungeeignet gelten. Bei einer Polizeikontrolle kann bei Verstößen ein Verwarnungsgeld von 15 Euro verhängt werden, hiergegen kann man nach erfolglosem Widerspruchverfahren Klage einreichen. Den Stress sollte man sich nur geben, wenn man idealistische Motive hat oder Rechtssicherheit haben möchte, dass der eigene Helm tatsächlich "geeignet" i.S.d. Norm ist. Zuletzt unklar war das leider bei Halbschalenhelmen von Davida und co. Hier würde mich die Sache auch mal interessieren.
Das im Falle eines Unfalles die eigene Krankenversicherung Behandlungskosten von dir verlangt, weil du einen ungeeigneten Helm getragen hast, ist natürlich Unsinn. Im Falle eines ansonsten unverschuldeten Unfalles kann dir die gegnerische Versicherung allerdings einen Mitverschuldensanteil schadensmindernd anrechnen. Jedenfalls theoretisch, die Fälle gab es bisher nur beim Fehlen geeigneter Schutzkleidung. Zu Helmen gibt es im Zusammenhang mit Versicherungleistungen nach meinem Kenntnisstand noch gar keine Rechtsprechung.
Im Ausland sieht die Sache bekanntermaßen anders aus. Italien verlangt ECE und die Strafen bei Verstößen sind sehr teuer. Wie es in Spanien aussieht, weiß ich nicht.