Das Magazin für umgebaute Motorräder

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Beiträge von Zed´s dead

    Die Zulassung ist zumindest problematisch. Edlundrahmen wurden ähnlich wie VG-Rahmen als Austauschrahmen produziert, die in den Maßen mit den HD-Originalrahmen normalerweise identisch sind. Klassischerweise wurden sie als Austauschrahmen für zerschossene Whishbone- oder Straightlegrahmen produziert. Die Praxis sah und sieht allerdings etwas anders aus...;-) Ein 2002er Edlund-Knickrahmen mit S&S-Evo-Motor ist zumindest recht ungewöhnlich. Wann und für welche Motorenreihen wurde der produziert? Kann eigentlich nur ein kompletter Eigenbau aus zusammengewürfelten Teilen sein, der per Einzelabnahme zugelassen worden ist. Ich würde mir anschauen, als was das Fahrzeug zugelassen ist und wie es auf die Straße gekommen ist. Wie Panzer richtig sagt, sollte man einen Blick drauf werfen, wo die Teile herkommen. Und eine Motorrevision nach 30tkm ist auch nicht gerade ein Qualitätsmerkmal.

    Korrekt. Es gibt in Deutschland (noch) keine ECE-Pflicht, im Gegensatz zu manchen unserer Nachbarländer. Was aber ein geeigneter Schutzhelm ist, kann durchaus im Ermessen des kontrollierenden Beamten liegen.


    Richtig. § 21a Absatz 2 StVO.


    http://dejure.org/gesetze/StVO/21a.html


    Der Helm muss "geeignet" sein. Auf ECE kommt es (in Deutschland) nicht an. Als ungeeignet gelten gegenwärtig Braincaps, Wehrmachtshelme, Bauhelme, Skihelme und Ähnliches. Ein normaler Motorradhelm ohne ECE fällt nicht drunter. Halbschalenhelme wie z.B. von Davida sind umstritten. Die Polizei kann mutmaßliche Verstöße gegen § 21a II StVO ahnden. Die Entscheidung, ob der jeweilige Helm tatsächlich geeignet oder ungeeignet im Sinne des Gesetzes sind, trifft dann im Zweifel das Gericht. Da die Geldbuße jedoch nur gering ist, kommen die wenigsten Verstöße vor Gericht, so dass immer noch viel Unklarheit herrscht, welche Helmsorten als ungeeignet gelten.

    @ Zed´s dead , was soll daran schlecht sein an dem umbau ???


    es ist ein ganz normaler rahmen-umbau.

    Denk doch mal nach, Schwarzjacke. Du stehts mit nem Softtailrahmen, in dem irgendein ein neuer Motor verbaut ist, in ner Fahrzeugkontrolle. Jetzt gibst du dem Cop nen Fahrzeugschein, in dem drin steht, dass das eine NSU Baujahr 1938 mit Austauschrahmen sein soll. Wie wird der reagieren? Applaus klatschen?

    och menno, wollte doch noch nix veraten von meinem umbauvorhaben, da es einiges an zeit in anspruch nimmt..........


    der oldierahmen ist nur zum umbaunachweis da, mir is schon klar das da nix großes reingeht in den originalen.
    mein vorhaben ist halt ein rahmenumbau und da ich ja einen neuen rahmen nehme (softail) muss ich ja einen umbau nachweise, da wird vom alten rahmen später das teil mit der rahmennummer rausgetrennt und brief eingezogen damit die sondergenehmigung erteilt werden kann, hab schon alles bei der dekra besprochen.


    meine frage steht immer noch im raum, will nicht an eine nahfeldmessung gebunden sein.


    Alter Schwede. Solltest du ernsthaft einen Sachverständigen finden, der dir die Scheiße einträgt, kann ich dir nur raten, darüber nix im Internet zu schreiben und mit der Karre nur entlegene Seitenstraßen zu benutzen.


    Zu deiner Frage: Der Geräuschpegel deines Wasauchimmer ist bei dem Baujahr egal.


    Ihr irrt euch. Die Jungs sind dem Style voraus.


    Die Breitreifenära ist zuende, Oldscoolbobber kann auch keiner mehr sehen und die komischen Bagger oder das 70er Metalflake Zeug stellen keinen eigenständigen Trend dar.


    Fransenjacken und Schnürlederjeans werden wiederkommen und Einprozenter werden sie tragen. Dauert nicht mehr lange. Erinnert euch an meine Worte.

    Tja. Ich habe dasselbe Phänomen und sowohl der Vertragshändler als auch eine renomierte HD-Werkstatt haben mir beide bestätigt, dass es hierfür keine vernünftige Lösung gibt. Auslöser ist der von Koesti erwähnte "Can-Bus Klimbim", wenn man LEDs verbaut hat.


    Aber glücklicherweise haben wir hier ja reichlich Experten, die das besser wissen, als jede Meisterwerkstatt.

    Wenn 60 qcm haste auch ne E - Nummer


    Falsch. Und zwar in jeder Hinsicht.


    1. Die Erteilung einer Bauartgenehmigung für Spiegel ist an eine ganze Reihe von Kriterien gebunden. Nur ein Kriterium ist die Größe der spiegelnden Fläche. Welche Anforderungen an Zweiradspiegel gestellt werden, kann man in der Richtlinie 97/24/EG nachlesen. Der Spaß geht los auf Seite 215. http://eur-lex.europa.eu/LexUr…30910:DE:pdf#page=215_pdf


    2. Der Spiegel muss eine Mindestfläche von 69 qcm haben. Eine E-Prüfnummer braucht er nicht zwingend zu haben, wenn er ansonsten vorschriftsmäßig ist.


    3. Ob man das ganze Thema ernst nimmt, ist ne andere Story. Dass ein Fahrzeug NUR wegen zu kleiner Spiegel stillgelegt wurde, habe ich noch nie gehört.

    Da hoffe ich nur, dass der Artikel in der letzten Fighters "Eintragungen verlieren ihren Bestandsschutz" nur ein schlechter Aprilscherz waren. :dagegen:


    Eintragungen hatten noch nie Bestandsschutz. Was irgendwann mal eingetragen war, kann auch wieder ausgetragen werden.


    Und Hessen schaut sich die örtlich vorgenommenen Eintragungen in Marburg/Biedenkopf zweimal an, bevor sie diese genehmigen.

    bulldog: Wenn du dein Fall hier öffentlich schildern willst, erkläre ich dir, was dort Sache war. Wie Freehawk schon schrieb, muss der Schwager gar nichts beweisen.


    Ihr ganzen Hobbyjuristen solltet euch besser mit schlauen Tips zurückhalten. Bis auf Freehawks Posting steht hier mal wieder nur Müll. Eine Strafanzeige wegen Verleumdung ist absoluter Schwachsinn.

    Korrekt. Die Drire ist die richtige Behörde. Das mit dem Scheck wurde aber nicht ganz gecheckt. Es gibt ja in deinem Fall gar kein COC-Papier. Also musst du die Alternativen erfragen. Evtl. ist eine Vorführung erforderlich. Französischen TÜV braucht die Karre vor der Zulassung natürlich auch. Es gibt übrigens auch Argenturen, die einem den Zulassungsstress abnehmen.

    Sag dem Freund deiner Freundin, dass er konkret nach den möglichen Alternativ-Dokumenten fragen soll, die die Behörde zur Zulassung ausreichen lässt.


    Dass COC-Papiere für ältere Fahrzeuge nicht existieren, ist in jedem EU-Land bekannt und das weiß auch die Zulassungsbehörde in Frankreich. Welche Dokumente jedoch als Alternative gelten gelassen werden, kann landesspezifisch variieren. In Deutschland reicht ein ausländisches Zulassungsdokument, sofern auf diesem sämtliche zur Zulassung notwendigen Daten sind. Wenn diese fehlen, müssen die Daten anderweitig verifiziert werden. Für sowas muss dann normalerweise ein TÜV- oder Dekra-Sachverständigengutachten erstellt werden. Welche Unterlagen in Frankreich notwendig sind und was aus ihnen hervorgehen muss, muss euch die Behörde sagen.


    Eine Verweigerung der Zulassung nur wegen fehlender COC-Papiere wäre EU-rechtswidrig. Aber um die Alternativ-Dokumente müsst ihr euch kümmern.