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Beiträge von Zed´s dead

    Da kannste nichts ankreuzen, weils einfach nicht drinsteht. Macht ja bei einer Fassung von 2012 auch keinen Sinn, weil sich der Gesetzestext auf Fahrzeuge bezieht, die zu diesem Zeitpunkt zugelassen wurden und werden. Das heißt für mich, dass man in die StVZO von 54 schauen müsste

    Falsch. Das hat mit der Fassung des Gesetzes nichts zu tun.


    Das verstehe ich nicht. Ist die TR6C auf dem Bild so weit fertig?


    Warum willst du sie dann zerlegt in Teilen verkaufen?




    http://kleinanzeigen.ebay.de/a…27256-305-7873?ref=search


    Jetzt bin ich etwas ratlos. Was meinen die denn mit "der volle Versicherungsschutz"? Damit kann doch auch nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gemeint sein, oder irre ich mich? Teil- und Vollkaskoversicherungen erfüllen doch nur private Schutzzwecke, daran kann die Behörde doch gar kein Interesse haben.



    Sollten deine Versicherungen allerdings bereits bei einer Haftpflichtdeckungszusage abspringen, wird es schwierig. Evtl. kann dir ein Versicherungsmakler helfen.


    Nein. Schon wieder falsch.



    Kann es sein, dass du nur am raten bist?



    Es ist so, wie oben geschrieben. Der Begriff "rechtswidrige Absicht" ist auslegungsfähig und für den Laien nicht vernünftig zu verstehen. Gemeint ist damit gerade nicht, dass derjenige die Verdeckung seines Kennzeichens aus rechtswidrigen Motiven heraus beabsichtigt. Vielmehr reicht es für die Erfüllung des Tatbestandes aus, dass derjenige Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Handlung hat, sich damit abfindet und trotzdem das Kennzeichen verdeckt.


    Der Tatbestand ist hier erfüllt. Ob man es bei der geringen Beeinträchtigung ahndet, ist eine andere Sache.

    Net nur Gucken, auch lesen... :chinese:


    Man beachte den ersten Satz: "Wer in rechtswidriger Absicht...."


    Das trifft hier ja nicht zu...


    Falsch.


    Ist aber ein verständlicher Irrtum und für Laien leicht missverständlich.


    Der Begriff "rechtswidrige Absicht" ist unglücklich gewählt, da Absichten als solche niemals rechtswidrig sind. Die Absicht einer Kennzeichenverdeckung liegt hier vor. Hinsichtlich der Rechtswidrigkeit genügt schon bedingter Vorsatz. Das bedeutet, es reicht aus, dass die Rechtswidrigkeit für möglich erachtet wird.

    Was ich nicht verstehe, Peter, ist die Anforderung der Behörde.


    Die Behörde interessiert sich doch nur für die Haftpflichtversicherung. Und beim Abschluss der Haftpflichtversicherung spielt eine erhöhte Diebstahlsgefahr doch keine Rolle.


    Der Behörde wird es doch wohl egal sein, welche Angaben du beim freiwilligen Abschluss einer zusätzlichen Kaskoversicherung tätigst. Hier wäre nur die Frage, ob du beim Abschluss nach den Versicherungsbestimmungen des jeweiligen Versicherers verpflichtet bist, diese Angabe zu machen, um in einem Schadensfall Versicherungsschutz zu haben.

    Die Antwort ist ganz simpel. Man muss einfach nur mal ins Gesetz gucken.


    http://dejure.org/gesetze/StVG/22.html




    Die Verdeckung eines Kennzeichens ist strafbar.


    Streitig ist, ob JEDE (auch noch so kleine) Kennzeichenverdeckung strafbar ist oder ob die Verdeckung zu einer Beeinträchtigung der Erkennbarkeit des Kennzeichens führen muss. Im Zweifel ersteres.


    Ob sich bei dir in der Region ein Prüfer oder Polizist dafür interessiert, steht auf einem anderen Blatt und wird dir hier keiner beantworten können.

    Naja. Dass man als Normalsterblicher so ne Kiste nicht selbst gezimmert bekommt, ist nachvollziehbar.


    Wenn man sie aber gebraucht in dem Zustand kauft, also noch nicht mal seinen Hirnschmalz in den Umbau gesteckt hat, wird die Teilnahme an ner Bikeshow mit dem Teil dann irgendwann lächerlich. Da hätte er genauso gut die Tochter oder den Hund auf das Bike setzen können.

    Früher fand ich die Lampenmasken an den Dynas auch immer cool. Dann wurde dieser sportliche Dyna-Style von Sons of Anarchy ins Peinliche gezogen. Mittlerweile fährt leider jeder Schwanz mit den SAMCRO-Dynakopien rum.

    Ein Bekannter von mir fährt ne BigDog. Der hatte früher eine Titan und findet das Ding vergleichbar. Die Fahreigenschaften sind wohl gar nicht so schlecht. Allerdings hat er sehr geringe Kilometerleistungen. Optisch Geschmacksache, zu dir passt sie gut. Der 90er Breitreifenstyle kommt sicher irgendwann wieder und wird der New Old Scool. Dann landen die ganzen hässlichen Japsencruiser im Oldscool Bobber Style endlich im Mülleimer.


    Als er das Ding bei sich in der Garage gestartet hat, ist sein kleiner Sohn allerdings weinend rausgelaufen, der Sound war schon heftig.

    Kaum zu glauben, dass die die Kiste auf ihrer Homepage immer noch als Hamannbike präsentieren. Peinlicher gehts kaum. Ein paar Klicks weiter findet man die Geissens mit ihrem aufgemotzten Bentley. Insofern ist der Gesamtauftritt von der Tuningbude schon wieder stimmig...


    Trotzdem ist mir die Zielgruppe nicht ganz klar. Eine ganz normale 883 Sporty ist weder preislich noch vom sonstigen Konzept besonders weit von dieser neuen 750er entfernt. Beide können als leichte wendige Citybikes in Großstädten eingesetzt werden und sprechen jüngeres Publikum an.


    Für mich wäre das neue Modell in jüngeren Jahren keine echte Alternative gewesen. Dass ich mir damals keine Harley geholt habe, war weniger eine Geldsache, sondern eine Frage der Alltagstauglichkeit. Als Stadtmensch muss man seine Kiste auch mal unbeaufsichtigt über nacht auf der Straße stehen lassen können, ohne ne schlaflose Nacht zu haben. Das ging mit Triumph und BMW immer. Ob die neuen Modelle da unproblematischer sind, bezweifel ich.