Hallo
Bei Motorrädern ab Ez 01.04.1986 werden Ochsenaugen nur noch in verbindung mit hinteren Blinkern eingetragen . Alles vorher sollte kein Problem sein , aber
1 TÜV ist Ländersache , und die haben unterschiedliche Bestimmungen
2 Es liegt im ermessen des TÜV Prüfers , ob was eingetragen wird , oder nicht .
3 Es kommt darauf an , was du unter Ochsenaugen verstehst ( Hella Ochsenaugen oder Kellermann Lengerenden Blinger usw) ,da gibts auch unterschiedliche Auffassungen , ob das hintere Glas als Kontrolllicht oder Blinker hinten zu sehen ist.
Also mein Tip is , erstmal bei einer Werkstatt nachfragen , die nen TÜV im Hause hat oder Frag direkt beim TÜV oder Degra / KÜS usw nach .
Du kannst auch gerne bei mir vorbeikommen , jeden Donnerstag ab 17 Uhr
da hab ich den TÜV im Hause .
Hoffe , ich konnte dir helfen
So Long
Pogo
www.prp-cycles.de