Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Beiträge von Maehne

    Hallo Leute

    Sorry wenn ich hier mit Chopper-untypischen Fragen aufkreuze. Habe eine R 1200 R mit verkürztem Heck. Hat der Vorbesitzer drangebastelt, hätte ich nicht getan, werde es aber ums Verrecken nicht rückgängig machen wollen. Da ich öfter längere Touren fahre, habe ich mir Koffer zugelegt (Givi). Leider verdecken diese ein wenig die hinteren Blinker, sodass diese seitlich nicht mehr im vorgeschriebenen 80°-Winkel sichtbar sind.


    Und jetzt kommt ihr ins Spiel: in den vorherigen Threads habe ich gelesen, man müsse sich irgendwo zwischen EU-Recht und STVO entscheiden. Da könnte ich, glaube ich zumindest, ja mal ganz geschmeidig auf die EU-Regelung gehen und mir die Blinker in die Koffer integrieren (und z.B. mit einem Mikro- oder Reedschalter dann bei montierten Koffern an Stelle der Originalen Blinker aktivieren. Das ist meines Wissens überall in der EU zulässig, außer natürlich bei uns in D. Givi hat die zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen im Programm. Die müsste ich mir dann zwar z.B. in Italien bestellen da sie in D nicht lieferbar sind, was mir aber eigentlich egal wäre.


    Wenn ich nun meine Richtlinie wählen kann, würde ich da letztlich doch argumentieren, dass ich EU-Bürger bin und EU-Recht über dem Nationalen Recht steht. Faktisch bringt mir das ja sogar eine höhere Sichtbarkeit und somit einen Sicherheitsgewinn im Straßenverkehr, was auch der Rennleitung im Prinzip Recht sein sollte.


    Habe ich da evtl. einen Denkfehler?