So, melde mich hier nochmal zu Wort.
Habe nun seit 28.06.17 alles eingetragen bekommen.
Ich hatte noch einzutragen:
- Frontfender GFK (ohne jegliche Papiere)
- Heckfender GFK (mit Gutachten für ein anderes Bike)
- Eigenbau-Solositz mit eigener Haltekonsstruktion
Ich hab dem TÜV-Mann alles freundlich und ausdauern erklärt. Alle Materialen genannt, alle Maße mitgeteilt usw.
Er hat dann alles selbst dokumentiert und auch Bilder gemacht. Diese sind nun auch Teil der Eintragung bzw. eben des Eintragungsberichts.
Die Übertragung in die Fahrzeugpapiere war dann in 3 Minuten auf der Zulassungsstelle erledigt.
Zum Frontfender sagte der TÜVer:
Ich bräuchte theoretisch gar keinen, da bereits nach EU-Recht zugelassen.
ABER
Wenn einer dran ist, dann muss er auch zugelassen sein, bzw. den Vorschriften von wegen Bruch- und Splitterverhalten etc. entsprechen.
Das war dann fast ein Problem, da ich dafür keinerlei Nachweis hatte.
Ich hab dann das allgemeine GFK-Materialgutachten von 2007 vorgelegt. Hat aber nicht wirklich interessiert, da nicht bewiesen ist, dass der Fender exakt so gefertigt wurde.
Er hat dann an dem Fender bissl rumgezerrt, gemessen und die Befestigung in Augenschein genommen und kam zu dem Schluss, dass das alles als ''ok'' begutachtet und als Einzelabnahme eingetragen werden kann.
Ich bin also ab sofort wieder legal (bis auf die db-killer) unterwegs
Fazit aus meiner Sicht, hier in Bayern:
Frontfender, wenn vorhanden, muss zugelassen/eingetragen werden, oder ohne Frontfender fahren
PS:
Falls vorhanden muss der originale Gabelstabi (oder ein zugelassener) dran bleiben, da dieser Teil der ABE des gesamten Fahrzeugs ist, wurde mir erklärt.