Öko:
nochmal:
ich habe zwei 07er kennzeichen, welche für PKW und Krad genutzt werden:
1 x einzeilig zur montage vorn am PKW
1 x zweizeilig breite 340 mit engschrift , nutzbar hinten am PKW als auch am Krad
laut meiner zulassungsstelle ist das 340er mass das kleinste mass welches sie für einen PKW ausgeben. punkt, aus, amen - keine diskussion mit denen möglich, obwohl ich mit den 3 damen auf der zulassngsstelle gut auskomme.
in meiner zulassungsstelle gibt es als 07er-nutzer max. 2 kennzeichen. punkt, aus, amen -keine diskussion.
somit habe ich keine möglichkeit an ein weiteres (3.) kennzeichen zu gelangen
somit auch keine möglichkeit mir das 3. kennzeichen als motrradkennzeichen zu "konfigurieren"
ausnahmegenehmigung vom tüv für kleineres kennzeichen hinten, wie es z.b. ami-importe bekommen...fehlanzeige habe kein fahrzeug wofür ich solch ne ausnahmegenehmigung erwirken könnte.
zum 07er: warum soll ich eine weitere versicherung & steuer fürs Krad zahlen wenn das krad, als PS schwächststes und hubraum kleinstes, sowieso im 07er bestand ein nahezu beitragsfreier mitläufer ist? das krad hat ne h-abnahme bekommen, alles tip-top, ohne mängel, danach gings aufs 07er.