Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Beiträge von *Scorpio

    Ich lese hier interessiert mit.

    Nur mal zur Info es gab die Intruder mit beiden Lenkerausführungen. SUZUKI unterschied in VS 1400 GLF/ GLP INTRUDER (VX51L).

    GLF war die Bezeichnung für die Modelle mit Flachlenker. *Klugscheiß *

    In beiden Ausführungen verlief die Elektrik durch den Lenker. Eventuell bei dem ersten Modell aus 87 nicht, da bin ich mir jetzt gerade nicht ganz sicher.

    Ich hoffe mal, dass Deine Pullbackriser mit Kabeldurchführung sind, sonst sehe ich da Schwierigkeiten.

    Dein HD- Lenker gefällt mir ansonsten sehr gut.


    Diese originalen Abdeckkappen für die Struts hätte ich noch in Reserve, allerdings nur für sehr gute Freunde und das sind wir nicht. Entgegen Öko bin ich der Meinung, dass diese Kappen beim Suzuki-Dealer gar nicht so teuer sind. Den Preis suche ich gleich mal raus.


    Ich persönlich würde meine Tochter mit diesen gekürzten Dämpfern nicht auf die Straße schicken. Ich bin da bei Eckie, ich würde mir größte Vorwürfe machen wenn da deswegen was passieren würde.

    Meine Tochter hat leider kein Interesse am Motorrad, sonst hätte sie schon Jahre meine lütte Trude.

    Sorry Eckie, als ich den ironischen Post geschrieben hatte, da war Dein Beitrag da noch nicht zu lesen.

    Aber ist ja auch hinfällig, steht ja klar drin (auch in BaWü), dass die Änderung unverzüglich beim Straßenverkehrsamt zu erfolgen hat.

    Da solche Überschreitungen der Zeit sogar mit einem Verwarngeld belegt werden können, falls man von der Polizei kontrolliert wird, mache ich sowas auch zeitnah, da ich kein Geld zu verschenken habe und eingetragen werden muss es ohnehin.


    Wird bei der Gelegenheit ohnehin alles auf Zulassungsbescheinigung 1 und Zulassungsbescheinigung 2 geändert vom Amt, falls er noch Brief und Fahrzeugschein alter Art haben sollte. Hatte ich aber da schon gepostet.

    Übrigens wenn Du im alten Fahrzeugbrief was ändern lässt, erhält Du automatisch diese Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2. Der alte Fahrzeugbrief wird ungültig gemacht und der Fahrzeugschein auch. Manche lassen die alten Klamotten dann zur Vernichtung da. Würde ich aber nie machen, sondern die alten Papiere mitnehmen und genau überprüfen, ob die Damen und Herren da auch alle Eintragungen richtig übernommen sind. Das erspart oftmals viel Lauferei und Ärger wenn mal wieder behauptet wird, das läge am Computer.

    Ich traue denen nur soviel wie ich lesen kann und ich kann lesen und verstehe manchmal sogar was ich gelesen habe.;)

    Seit dem 1. OKTOBER 2005 nennt sich das offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 ( früher Fahzeugbrief).

    Nutz mal Google...

    Trifft natürlich für mich noch nicht, da meine VS 750 1986 ihre Erstzulassung hatte und die VS 1400 ist von 1995.


    Soweit ich das in Erinnerung stand auch früher immer geschrieben, dass eine Änderung und Eintragung in den Fahrzeugschein zeitnah zu erfolgen hat.


    In NRW werden die Papiere auch nicht zum Amt geschickt, da hat der Halter selbst dafür zu sorgen, dass dort die die Eintragungen in die Papiere erfolgen. Das Straßenverkehrsamt lässt sich das auch bezahlen.

    Hier in NRW kommen da übrigens nochmal Gebühren beim Straßenverkehrsamt dazu, da dort die Eintragungungen in den Fahrzeugschein erfolgt.

    Ich nenne das immer noch Fahrzeugschein, weil meine Kisten noch Brief und Fahrzeugschein haben.

    Ist aber lange her, dass ich was habe eintragen lassen und ich kenne die aktuellen Preise nicht.

    Ist das in Deinem Bundesland auch so Bruttler76?