Edit 20.02.14 - nach der Löschung der Beiträge ist mein Beitrag obsolet und aus dem Zusammenhang gerissen, daher habe ich diesen gelöscht.
vG Andreas
Beiträge von StormRider
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Moinsen,
das Werkstatthandbuch der TB 1600/1700 steht gedruckt in meinem Schrank. Falls jemand Auszüge daraus benötigt, kopiere ich diese gern (nicht das ganze Handbuch....)vG Andreas
[Blockierte Grafik: http://www.tba-fan.de/smilies/bestoff/fl-uk05.gif]
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Dat Möppel sieht gut aus, aber nix für mich zum Fahren....
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So Gemeinde - ich habe mir den CABERG "Freeride" geholt -> http://www.louis.de/_506edc3553ce098285172cf1a3ac639837/index.php?topic=artnr_gr&artnr_gr=216173
Nicht ganz so klein wie der Gensler, aber klein genug und ECE 22.05 (wegen meiner Italientour 2014)
vG Andreas
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Dazu fand ich folgendes im Netz:
"Das
deutsche Recht widerspricht sich bei der Frage nach der ECE mal
wieder selbst:Gemäß § 21a Absatz 2 StVO müssen "die
Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt
amtlich genehmigte Schutzhelme tragen." Was ist ein "amtlich
genehmigter" Schutzhelm im Sinne der Vorschrift ?
§
21a StVO:
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die
entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit
weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach
der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen
gekennzeichnet sind."
Auf
Seite 746 dieses Bundesgesetzblattes, Teil II aus dem Jahr 1984 steht
dann, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende
Genehmigungskennzeichen aussehen. Die "eingängige"
Bezeichnung:
"Verordnung
über die Inkraftsetzung der Regelung Nr 22 für die Genehmigung von
Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20ten
März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die
Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von
Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der
Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr 22)".
§
1:"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958
angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die
Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von
Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft
gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden
nachstehend veröffentlicht."
Dann
gibt es da noch folgende Ergänzung:
"Abweichend von § 21a
Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16.
November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die
Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden
ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter
Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."
Und
dann gibt es noch die:
"Erste Verordnung zur Änderung der 2.
Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S.
2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2.
Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis
zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.
Sprich
die Pflicht für ECE wird im letzten Satz wieder aufgehoben."Nun ja, es bleibt nun jedem selbst überlassen, ob er das mit der Rennleitung ausdiskutieren möchte
vG Andreas
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orginal.....
Bilder im Anhang, auch von der VN....
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Moinsen,
fahre nach VN 900 custom, seit Juli die T-Bird Strom. 1700 ccm und 'ne Menge Bums unterm Hintern. Geb sie nicht mehr her......
Die T-Bird bekommt meine uneingeschränkte Empfehlung !!!vG Andreas
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Mein Grundstück, meine Garage, meine Regeln - basta !
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Hallo zusammen,
ich möchte gern Gabelcover an der T-Bird haben, aber von der Stange gibt es da nichts. Wer stellt so was her? An wen sollte ich mich wenden?
In dem Zusammenhang 'ne blöde Frage -> wie werden die Cover im unteren Bereich der Gabel festgemacht? Oben is einfach, denke ich, die klemmen nur dazwischen, aber untenDanke in voraus und vG Andreas