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Beiträge von StormRider

    Dazu fand ich folgendes im Netz:

    "Das
    deutsche Recht widerspricht sich bei der Frage nach der ECE mal
    wieder selbst:

    Gemäß § 21a Absatz 2 StVO müssen "die
    Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt
    amtlich genehmigte Schutzhelme tragen." Was ist ein "amtlich
    genehmigter" Schutzhelm im Sinne der Vorschrift ?




    §
    21a StVO:
    "Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die
    entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit
    weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach
    der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen
    gekennzeichnet sind."




    Auf
    Seite 746 dieses Bundesgesetzblattes, Teil II aus dem Jahr 1984 steht
    dann, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende
    Genehmigungskennzeichen aussehen. Die "eingängige"
    Bezeichnung:




    "Verordnung
    über die Inkraftsetzung der Regelung Nr 22 für die Genehmigung von
    Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20ten
    März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die
    Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von
    Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der
    Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr 22)".




    §
    1:"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958
    angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die
    Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von
    Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft
    gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden
    nachstehend veröffentlicht."




    Dann
    gibt es da noch folgende Ergänzung:
    "Abweichend von § 21a
    Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16.
    November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die
    Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden
    ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter
    Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."




    Und
    dann gibt es noch die:
    "Erste Verordnung zur Änderung der 2.
    Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S.
    2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2.
    Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis
    zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.




    Sprich
    die Pflicht für ECE wird im letzten Satz wieder aufgehoben."


    Nun ja, es bleibt nun jedem selbst überlassen, ob er das mit der Rennleitung ausdiskutieren möchte 8)


    vG Andreas

    Moinsen,
    fahre nach VN 900 custom, seit Juli die T-Bird Strom. 1700 ccm und 'ne Menge Bums unterm Hintern. Geb sie nicht mehr her...... :D
    Die T-Bird bekommt meine uneingeschränkte Empfehlung !!!


    vG Andreas

    Hallo zusammen,
    ich möchte gern Gabelcover an der T-Bird haben, aber von der Stange gibt es da nichts. Wer stellt so was her? An wen sollte ich mich wenden?
    In dem Zusammenhang 'ne blöde Frage -> wie werden die Cover im unteren Bereich der Gabel festgemacht? Oben is einfach, denke ich, die klemmen nur dazwischen, aber unten ?(


    Danke in voraus und vG Andreas