schön dass ich euch auch ratlos sehe.
Danke dass ihr euch so mit dem scheiß Paragrafenzeug auseinandersetzt. Ich glaube ich habe jetzt was gefunden STvO § 53 Absatz 5. wenn ich den Text richtig verstehe heißt das das Rücklichtso weit wie möglich hinten angebracht sein muss. Lest ihr das auch so raus?
Gruß Koepi