Das Magazin für umgebaute Motorräder

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Beiträge von köpi

    schön dass ich euch auch ratlos sehe.
    Danke dass ihr euch so mit dem scheiß Paragrafenzeug auseinandersetzt. Ich glaube ich habe jetzt was gefunden STvO § 53 Absatz 5. wenn ich den Text richtig verstehe heißt das das Rücklichtso weit wie möglich hinten angebracht sein muss. Lest ihr das auch so raus?
    Gruß Koepi

    Ich würde mein Rücklicht gerne nicht wie bisher auf dem Heckfender sondern in Höhe des Einzelsitzes verbauen. Also auf die Länge des Bikes bezogen im hinteren Drittel und eben nicht am Ende des Bikes. Ich habe bisher jedoch keine Bestimmung gefunden die die Lage des Rücklichtes in Bezug auf die Position in der Länge regelt . Alle Bestimmungen beziehen sich auf die Höhe über der Fahrbahn. kann mir da jemand weiterhelfen?
    Danke schon mal Grüße Köpi