Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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TÜV Bestimmungen

  • TÜV - Bestimmungen


    Spiegel:
    Mindestens 60 cm² z.B.: Durchmesser <=87 mm oder 6 x 10 mm
    Ab einschließlich Bj. 1990 zwei Spiegel Pflicht
    Die Mindestspiegelfläche hat sich '98 oder '99 geändert, jetzt 68 cm²
    ( Die sog. Formel 1 Spiegel sind daher nicht zulässig )
    Nicht eintragungspflichtig.



    Sitzbank:
    Doppelsitzbank einschließlich Halteriemen zwischen den Sitzen 65 cm Mindestlä¤nge.
    Der Halteriemen muß eine Zugkraft von 200 kg aushalten.
    Doppelsitzbank mit Griff seitlich oder hinten 60 cm Mindestänge.
    Einzelsitzbank Mindestlänge 30 höchstens 40 cm.
    Anzahl der Sitzplätze eintragungspflichtig.



    Lenker:
    Griffhöhe über Sitzfläche max. 500 mm.
    Lenker darf Finger nicht einklemmen ( Lenkeinschlag ).
    Bohrungen nur zwischen den Klemmungen erlaubt, nur einseitig ( Kabelverlegung ).
    Eintragungspflichtig.



    Kennzeichenhalter:
    Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.
    Nicht eintragungspflichtig.



    Radabdeckung:
    Unterseite 150 mm über einer gedachten Horizontalen durch die Radachse bei belastetem Fahrzeug. Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis eine ausreichende Abdeckung ( Auslegungssache ). Nicht eintragungspflichtig. Eine gekürzte Radabdeckung ist bei Nicht-EG-ABE theoretisch auch möglich, der Überwachungsverein hält sich aber intern an die 150 mm.
    Achtung: Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung.



    Licht und Signalanlage:
    Scheinwerfer, Rücklicht etc. müssen ein Prüfzeichen tragen: "Prüfschlange" oder E-Zeichen. Doppelscheinwerfer : Fernlicht grundsätzlich zulässig, Abblendlicht bei gemeinsamer Streuscheibe. Standlicht nicht vorgeschrieben. Die StvZo schreibt folgendes zur Position der Scheinwerfer vor: Doppelscheinwerfer können nebeneinander, Übereinander oder schräg versetzt zueinander sein. Sie müssen möglichst nahe an der Mittellinie des Motorrades angebracht sein, und schon aus kurzer Entfernung wie eine Leuchtquelle wirken ( Auslegungssache ). Ein Nebelscheinwerfer darf nich weiter als 250 mm von der Mittellinie entfernt sein, und nicht höher als der Abblendscheinwerfer. Blinker: Mindestabstand Mittelpunkt Blinkergläser: 40 cm höchstens 100 cm ( Das Motorrad darf nicht breiter als 1 m sein, also Vorsicht bei Überbreiten Lenkern; die haben zwar ein Gestaltsfestigkeitsgutachten, dürfen aber durch ihre Breite nur auf Trikes etc. verbaut werden.) Ein Prüfzeichen muß vorhanden sein. (siehe oben) Achtung: Die berühmten Minniblinker ( auch andere ) gibt es auch mit E-Zeichen, die sind aber nicht als Blinker geprüft, sondern als Positionslampen, z.B. für Lkws. Bauteile, die für Motorräder geprüft sind, haben zusätzlich die Kennzeichnung "R50", und die Nummer "11" für vorne, bzw "12" für nach hinten strahlende Bauteile. Es muß ein Rückstrahler vorhanden sein ( manchmal schon im Rücklicht integriert ). Das Kennzeichen muß beleuchtet sein.
    Nicht eintragungspflichtig.



    Fahrgeräuschgrenzwerte:
    EZ bis 13.09.53 90 Phon
    20.05.56 87 Phon
    31.12.56 84 Phon
    12.09.66 82 Phon
    30.09.83 84 dB(A)N
    30.09.90 82 dB(A)N
    30.09.95 82 dB(A)N
    ab 01.10.95 80 dB(A)N
    Eintragungspflichtig.
    Das Standgeräusch ist nur ein Vergleichswert, und unterliegt keinen Beschränkungen.



    Luftfilter:
    Leistungs- und Geräuschmessung.
    Ab Bj. 1989 Abgasmessung.
    Eintragungspflichtig.


    Auspuffanlagen:
    Anlagen mit EG-ABE besitzen eine E-Nummern-Stempelung ( großes "E" mit Nummer in Viereck), Papiere müssen nicht mitgeführt werden. Nicht eintragungspflichtig, auf Wunsch möglich.
    Bei Anlagen mit ABE ist diese stets mit zu führen. Nicht eintragungspflichtig, auf Wunsch möglich. Anlagen mit TÜV-Gutachten sind eintragungspflichtig. Eigenbauten sind eintragungspflichtig, es sind Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich, ab Bj. 1989 auch Abgasmessung. ( Bei der Eintragung wird eine Identifikationsnummer vergeben, die in die Anlage eingeschlagen wird. Am besten vorher ein Blech befestigen, und Schlagzahlen mitbringen. Der Prüfer darf nicht selbst Hand anlegen.)
    Anlagen ohne eine Prüfungsform sind wie Eigenbauten zu behandeln.



    Bremsanlage:


    Geänderte Bremsanlagen sind Eintragungspflichtig. Achtung: Bei Bremsleitungen wird seit einigen Jahren ein sog. Schleudertest bei der Prüfung verlangt. ( Bei Enduros durchaus sinnvoll ). Einige Händler versuchen immer noch Restposten an den Mann zu bringen. Im Zweifel Nachfragen. Spiegler hat mittlerweile Bremsleitungen im Programm, die eine ABE besitzen. Diese müssen in Form und Abmessungen den Originalen entsprechen. (Gut für Selbstschrauber, da einige Prüfer eine Einbaubestätigung verlangen.)
    Zubehörbremsbeläge müssen eine ABE besitzen ( KBA-Nummer auf der Rückseite ) sonst eintragungspflichtig.



    Trägersysteme, Koffer, Gepäckträger etc. :
    Gelten als Gepäck, wenn sie mit geringem Aufwand und ohne Werkzeug abgenommen werden können. Es dürfen keine Lichter etc. an ihnen befestigt sein (z.B. Gold Wing).
    Nicht eintragungspflichtig.



    Verkleidungsteile:
    Eintragungspflichtig. Verkleidungsteile ( wie auch alle anderen Teile ) von anderen Motorrädern haben alle eine Prüfung hinter sich. Da sollte es keine Probleme bei der Eintragung geben, wenn sie von Leistungsstärkeren / schnelleren Motorrädern kommen.



    Grundsätzlich
    kann man den TÜV vorher fragen, was geht, und was nicht, und was bei einer Prüfung auf einen zukommt. Dabei sollte man sich auch vorher erkundigen, wer von den Prüfern Ahnung von Motorrädern hat, da gibt es beim Wissen der Prüfer gewaltige Unterschiede. Prüfer mit Erfahrung, die am besten noch selber fahren, können Eigenbauten besser einschätzen, und lassen eher mal was "durchgehen", da sie im Zweifel mit haftbar gemacht werden können, und unerfahrenere dann eher "Nein!" sagen. Bei aufwendigeren Sachen sollte man auch einen festen Termin vereinbaren, das spart Wartezeit, und man weiß schon vorher was auf einen zu kommt.


    Diesen Bericht habe ich bei den Freebikern gefunden. Mit der freundlichen Genehmigung von Mario. Danke Mario.

  • Hi Merlin, hier habe ich noch was.......und wenn du das gelesen hast ,haste keine lust mehr auf irgendwelche Umbauten. :angst: :angst: :angst:





    Seitliche Anbringung des Kennzeichens an Zweiräder


    Das EG Recht verlangt eine Anbringung des Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeuges, so dass es sich zwischen zwei Längsebenen befindet, die durch die äußeren Punkte der Breite über alles verlaufen.
    Eine seitliche Anbringung des Kennzeichens ist also unter Einhaltung folgender Richtlinien möglich:


    93/92/EWG Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtung
    93/94/EWG Anbringungsstelle des Kennzeichens am Krad
    97/24/EG Kapitel 3 Bauteile und Merkmale (vorstehende Außenkanten)


    93/92/EWG
    Die Schluss- / Bremsleuchten und der Rückstrahler müssen mittig angebracht werden. Die Kennzeichenleuchte muss so angebracht werden, dass de Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist.


    93/92/EWG


    Im einzelnen sind folgende Voraussetzungen bei unbeladenem Fahrzeug einzuhalten:


    Breite x Höhe mindestens


    Abmessung der - bei Kleinrad 100 mm x 175 mm oder 145 mm x 125 mm
    Anbringungsstelle - bei Krad 280 mm x 210 mm


    Neigung des Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges


    Kennzeichens
    Die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein.


    Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein.


    Abstand Die obere Kante darf max. 1500 mm hoch sein.
    Zum Boden
    Die untere Kante muss mindestens 200 mm hoch sein, bzw. bei einem
    Radradius unter 200 mm muss die untere Kante mindestens auf Höhe der
    Radmitte sein.


    Geometrische Unter folgenden Raumwinkeln muss die Anbringungsstelle des
    Sichtbarkeit Kennzeichens vollständig sichtbar sein.nach oben 30°nach unten 5 °seitlich 30°
    Vorstehende Wortlaut der allgemeinen Vorschriften (3.1) der 97 / 24 / EG Kapitel 3
    Außenkanten
    Die Außenflächen aller Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten
    Spitzen oder scharfe oder vorstehende Teile aufweisen, deren Form,
    Abmessungen, Richtung oder Gestaltfestigkeit das Verletzungsrisiko
    Oder die Schwere der Körperverletzung von Personen vergrößern
    Könnten, die im falle eines Unfalls von dem Fahrzeug erfasst oder
    Gestreift werden.


    Dieser Sachverhalt wäre also durch geeignete Maßnahmen, wie z. B.
    Abweisblech o. Ä. sicherzustellen, wobei des weiteren folgende
    Mindestradien einzuhalten sind.


    Für flächenförmige Teile Mindestradius der Ecken und Ränder: 3 mmFür stiftförmige Teile: bei einem Durchmesser < 20 mm Längekleiner oder gleich der Hälfte des Durchmessers; bei einem
    Durchmesser > 20 mm Kantenradius min. 2 mm


    Die Anforderung an die Außenradien gelten als erfüllt, wenn die Kanten
    Aus Gummi oder weichem Kunststoff hergestellt oder damit überzogen
    sind.


    Außerdem ist zu beachten / zu fordern:


    Nachweis über ausreichende Festigkeit für die Halterung (Dauerfestigkeit)Keine Einschränkung des Schräglagenwinkels (d. H. bei maximaler Schräglage beim Fahrbetrieb berührt Kennzeichen nicht die Fahrbahn).Kennzeichenleuchte auf Kennzeichen abgestimmt (d. h. für 280 mm x 210 mm ist eine Leuchte mit entsprechender Bauartgenehmigung erforderlich).RadabdeckungBei Fahrzeugen, bei denen die seitliche Anbringung des Kennzeichens destabilisierenden Einfluss auf das Fahrzeug hat, ist dieses zu überprüfen.
    Hinweis


    Wird nachträglich ein schmaler Austauschlenker angebaut, ist zu beurteilen, ob die Anbringung des Kennzeichens dann noch vorschriftenkonform ist!


    Bei der Dokumentation unter Ziff. 33 in den Fahrzeugpapieren sollten alle vorgenommenen Umbaumaßnahmen komplett beschrieben werden und mit Verweise auf die Anbringung des Kennzeichens nach 93 / 94 / EWG vermerkt werden




    blablablablabla und blablablablabla

  • Pepe


    R-E-S-P-E-C-T


    Aber jetzt meine Frage: Wenn ich mir einen seitlichen Kennzeichenhalter mache der qualitativ in Ordnung ist und den TÜV Bestimmungen entspricht bekomme ich den dann eingetragen ohne Materialgutachten.
    Wie sieht es mit einer Einzelabnahme aus und was kostet sowas dann?
    Vielleicht kannst Du mir da ja weiterhelfen. Wär Super. Habe nämlich keinen Bock 200 für so ein lumpiges Ding auszugeben.
    So long...

  • mein seitliches


    selbstbau ,eingetragen beim tüv ohne probleme.



    @ pepe
    leckere trude-



    [Blockierte Grafik: http://www.nordstammtisch.de/site/images/smilies/respekt.gif]



    aber keine eintragung schütz vor strafe nicht.
    was nützt dir das bei der nächsten polizeikontrolle.
    solange du nichtausdrücklich die sacheim schein stehen hast,
    ist es doch wie nachträglich abgebaut

  • Also wenn ich mir das Blechteil von TB oder Louis etc. so ansehe dann lieber kein seitliches als so eine Krücke.
    Wackelt wie ein Lämmerschwanz und man sieht die Kabel für die Kennzeichenbeleuchtung.


    Ich habe auch einen Selbstbau drauf (allerdings nicht von mir) der den Vergleich mit den käuflichen nicht scheuen muß.



    Mein seitliches


    [Blockierte Grafik: http://img127.exs.cx/img127/1540/img0335small8tj.jpg]

  • Danke mal für eure Antworten. Super!!!
    custom
    Ich find da nirgends bei Bvision seitliche Kennzeichenhalter. Vielleicht bin ich ja von Blindheit geschlagen oder so...
    @ B@tman
    Was hat Dich der Spaß beim TÜV gekostet?


    Ich denke das ich den Preis von 120@ locker unterbiete. Ich laß das ganze einfach Laserschneiden. Ist super billig. Hab das letzte mal für einen Tach/DZM halter aus 3mm VA 7 gezahlt. Eine Sitzbankplatte für meine Moto Morini aus 5mm Alu hat 12 gekostet.
    Ich denk mal bis das Dingens fertig ist kostet es mich vielleicht 40 Euronen oder so...

  • Zitat

    Original von Merlin
    Also, müssen wir uns keine Gedanken machen. Wo ein Wille ist ist auch ein Weg!!!


    In Hamburg gibts keinen Prüfer, der "Wille" heißt ;)

  • Schickes Moped. Echt toll der Bock!
    Aber nochmal die Frage: Was meint der TÜV zu den selber gebauten Haltern und was kostet die Eintragung?


    Bitte, bitte antworten...
    So long...