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Finanzämter und Anwälte

  • Ein Mann hatte für das Finanzamt seine Steuererklärung erstellt. Als Einkommen hat er zunächst 11.000 Euro angegeben. Als er seinen Fehler bemerkte, streicht er den Betrag durch und schreibt den richtigen Wert von 17.000 Euro dahinter. Leider hat er wohl nicht gut genug durchgestrichen. Das Finanzamt hat nämlich 1.100.017.000 Euro !!! daraus gelesen (also rund 1,1 Milliarde Euro). Demzufolge erhielt der Mann einen Steuerbescheid mit einer Nachzahlung von ca. 280 Mio. Euro !!! Steuern.


    Aber nicht genug:
    Erschrocken über diesen Bescheid wandte sich der Mann direkt an einen Anwalt. Dieser übernahm den Einspruch beim Finanzamt und die nachfolgenden Gespräche und Aktivitäten. Mit Erfolg, der Mann musste die Steuern nicht bezahlen. Der Anwalt (und jetzt kommt´s) erstellte seine Rechnung anhand Gebührenordnung für Rechtsanwälte und legte einen "Streitwert" in Höhe von 280 Mio. Euro zugrunde. Das ergab eine satte Anwaltsrechnung in Höhe von ca. 2 Mio. Euro.


    Geil, oder? Jetzt wissen wir warum Anwälte die teuersten Harley´s fahren.


    Quelle: Focus

  • Habe es auch gelesen, wenn es zum Streitfall kommt, müsste der Anwalt seine Rechnung korrigieren!
    Das Deutsche Recht ist ja so "biegbar". Fass mal nem Nackten Mann in die Tasche! ;)
    Solche Art "Geschichten" erlebe ich im Betrieb min. 2 Mal die Woche. Hat der Anwalt keine Aussicht auf seine 2 Mille. :]