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  • Jo bisher hab ich folgendes geplant an Kleinkram


    - Beide Scheinwerfer gleichzeitig schalten
    - den Zodiac-Chip zum Auspuff schalten
    - links Getriebabdeckung innen + aussen verchromt (das schwarz is zu viel)
    - rechts gar nix machen sonst geht die schöne Auspufflinie verloren
    - breiterer Dragstar-Lenker drauf - so ein V-förmiger wie der original, nur breiter halt
    - bissl sonstiger Kleinkram (Chromkappen für Schrauben und sowas, Blinker Klarglas mit Farbirnchen etc.)


    Ach ja, mattschwarz wie im Filmchen auch :D Mal sehen, was noch kommt mit der Zeit.

  • Warum nich? Gibt doch viele mit 2 Lampen, Sportler, Roller etc. ... und wenn nich, is mir auch egal :D Mach ich trotzem, zur Not zuschaltbar :D


    Der 125er Roller von meinem Dad hat Serie z.b. 2 Lampen am brennen und hat TÜV :)

  • Meines Wissens nach heißt es: für Abblendlicht ist nur ein Scheinwerfer zugelassen, es sei denn die beiden Scheinwerfer haben einen gemeinsamen Reflektor. Was bei Lampenmasken ja noch möglich is, bei 2 getrennten Scheinwerfern eher weniger.

  • Also hab mich mal schlau gemacht was die Scheinwerfer angeht.


    1. Laut STVZO sind 2 Lampen nur erlaubt, wenn ein gemeinsamer Reflektor benutzt wird. Bei 2 einzelnen Lampen ist dies nicht erlaubt.


    2. Laut ECE/EG Recht sind jedoch 2 Lampen auch separat erlaubt.


    Für Deutschland gelten beide Vorschriften, also ein Konflikt. Angeblich hängt das davon ab, laut welcher Vorschrift ein Möpp zugelassen wird!
    Weiterhin muss natürlich dennoch Fernlicht zuschaltbar sein und beide Reflektoren müssen für Abblendlicht zulässig sein.


    Änderrungsabnahme beim TÜV ist also möglich.

  • doch du schreibst ja selbst, das es von der Zulassung abhängig ist ... und die ist mit einem Licht. Wird also keine einfache Angelegenheit werden. ;) Ich liebe Klugschwätzen :D :D :D


    lg Nina

    Einmal editiert, zuletzt von memphis-belle ()

  • Alsoooo laut Harley Händler haben alle Neuzulassungen - egal ob Auto oder Motorrad - seit einigen Jahren automatisch nur eine EG-ECE Zulassung, es gibt keine reine deutsche STVZO Zulassung mehr :D


    Daher kann ich bei Umrüstung problemlos auf 2 Abblendlampen gehen, ist laut EG nämlich erlaubt :D :P