So my two cents
Radarwagen und von vorne blitzen.
Sollte das Inlet des Wagens notiert haben, so müssen diese einen Vergleich Foto zu Original machen, sonst keine Handhabe (außer zwei Grüne saßen drinne, wg Vereidigung bla bla bla, den Sch... hab ich gehabt).
Nix notiert, also zu faul oder nur eine Person, dann :]
Starrer Kasten
Von vorne, ein lacher, außer es gibt einen sogenannte Spiegelblitz, eine Spiegelung in einer Scheibe etc, folglich eine Zweitbelichtung. Schlimmer noch, an gleicher Stelle nur Gegenfahrbahn steht noch eine und es wird Dual geblitzt (im Berg. land gibt es so was)
Diese Stelle, egal was gewesen ist, solltest du nicht noch mal herausfordern. Denn wenn du mal identifiziert wirst, wird man die Kartei der nicht geklärten Fälle abgleichen und die alten Fälle können zum Teil reaktiviert werden.
Mein größter Spass noch aus der Tupperzeit (GSXR)
Einen Heudrescher überholt und genau als mein Vorderrad vorne auftauchte, kam der Blitz.
Die schnellste Landwirtschaftsmaschine vom Kreis Mettmann :bigok:
Achso, solltest du in deinem Bescheid ein Fahrverbot haben, so kannst du dies mit Hilfe deines Arbeitgeber abwenden "Verlust des Arbeitsplatzes bei Verlust der Fahrerlaubnis". Dafür wird dann mal die Geldstrafe locker verdoppelt. Also Einspruch einlegen, am besten mit Anwalt, Akteneinsicht fordern, Protkoll und Messung kontrollieren und denn Antrag stellen.
Gib mal Funk was jetzt wird.
cu