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Auspuff Sicherstellung

  • Trotz anderslautender Beiträge zu lauten Auspuffanlagen musste ich heute feststellen, das in Bayern die Uhren wohl anders gehen. Ich wurde heut am Grenzübergang von Tschechien nach Deutschland von der Polizei herausgewunken und lange Rede kurzer Sinn, Auspuff sichergestellt nach hören des Beamten ohne Phonmessgerät und weil auf dem Auspuff keine E-Nummer war. Motorrad stehen lassen, mit dem Bike meiner Frau zurück zum Hotel, Transporter und Werkzeug holen, zurück zur Grenze, Auspuff abbauen, dann hatte ich mein Bike(VN 1600 Mean Streak) wieder.
    Also aufgepasst in Bayern.

    Unendlich steigt des Schlossers Kraft, wenn er sich seine Hebel schafft.

    Einmal editiert, zuletzt von 300er ()

  • Geht sowas denn???


    Hat der Bulle schlechte Laune geht garnix mehr oder wie???


    Vor allem ohne Messgeräte...


    Erinnert mich an einen russischen Blitzer:


    "Sie waren zu schnell"
    So?Wie schnell war ich denn?
    "ssssssssttttt"
    Und wie schnell durfte ich?
    "mähääämmmmm"

  • Hi 300er,
    hatten das Thema gestern bei einem Meeting noch .
    Fakt ist doch das es ab 1.3.2007 eine neue Zulassungsverordnung gibt ,
    die besagt,das ein zu lauter Puff lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt
    die mit 25 zu Buche schlägt,wenn keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer vorliegt.
    Hast Du den Bullen mal darauf hin angesprochen?


    Ich bin mir in Deinem Fall nicht sicher wenn weder E-Nummer , ABE oder
    Eintragung besteht,ob die Regelung dann auch greift.


    Wäre mal ganz interessant zu wissen was jetzt Sache ist,Faak kommt und viele werden Bayern passieren......... oder auch nicht ?(

    Ständig verschwinden Senioren im Internet,
    da sie "Alt" und "Entfernen" gleichzeitig drücken..

  • Es gibt einen deutlichen Unterschied, ob ein Auspuff zu laut ist, weil er manipuliert wurde oder ob er zu laut ist, weil er alt und/oder defekt ist. Und es gibt Menschen, die können das beurteilen. Nich nur Bullen....


    Und das mit der Zulassungsverordnung................die regelt genau dieses. E Nummer hin und her..............Theater und Palaver............


    Wenn der Exhaust zulaut ist, isser zulaut. da kann der 10 Mal eingetragen sein und 23 E Zeichen haben..............


    ...........stimmt die Phonzahl nicht mit denen in den Papieren überein, dann bist Du fällig. Punkt.


    Lebt endlich damit oder fahrt leise Tüten.

    Ach wat, die paar Indianer....
    Gemeral Custer 1876


  • Evo ,darum geht es doch garnicht,
    die Version die Du darstellst kennen wir doch alle und ist die, die es schon ewig gab,lt neuer FZV 1.3.2007 soll es doch zu keinem Stilllegen oder points mehr kommen sondern zu einem Verwarnungsgeld.
    Die Frage ist doch das sich die "Grünen" da wohl selber noch nicht einig sind.

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  • Doch, genau darum gehts....sagst es doch selber:

    Zitat

    .........SOLL es nicht dazu kommen



    Dann lies die FZV mal richtig, und nicht nur das,was Du lesen willst. ;)


    Und mein Post hast Du auch nicht richtig oder nicht ganz gelesen.


    Zitat

    Es gibt einen deutlichen Unterschied, ob ein Auspuff zu laut ist, weil er manipuliert wurde oder ob er zu laut ist, weil er alt und/oder defekt ist.


    Genau darum geht es. Leere Rohre ohne Prüfzeichen werden bei keinem Hersteller innerhalb unseres Sonnensystems montiert.
    Alte Rohre, so etwa 70er oder 80er Jahre...........die n büschen verrostet und /oder gammelig sind, die bollern schon mal. Da gibts dann die Nummer mit der Verwaernung.


    Nur wer sich Staubsaugerrohre auf ne 07 HD oder Trude nagelt, der darf sich nicht wundern, der ist einfach fällig.



    Zu laut bleibt zu laut.

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    Gemeral Custer 1876

    2 Mal editiert, zuletzt von Evoluzzer ()

  • Hi EVO,
    mag sein das du recht hast aber trotzdem Blicke ich da nicht durch....


    Der §18 der StVZO wurde aufgehoben im Zuge der Harmonisierung mit der europäischen FZV.


    Motorräder konnten bisher wegen erloschener Betriebserlaubnis §18 StVZO wegen, z.B. eines nicht zugelassenen Auspuffs, beschlagnahmt werden, der Fahrer kassierte 3Punkte der Staat 50 Bußgeld.


    Übrig bleibt jetzt nach Auffassung einiger nur noch das feststellen einer Ordnungswidrigkeit wegen nicht vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs. Macht dann nur noch 25 als Verwarnung.


    Jetzt wird aber von anderer Seite vertreten, Fahrzeuge verlieren ihre Zulassung wenn z.B. der Auspuff nicht den Vorschriften entspricht. Nach § 19 StVZO weil eine BE die Voraussetzung für eine Zulassung ist.


    Dann würde TB-Nr. 803600 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
    § 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat B -3 50,00 greifen.

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  • Es gilt weiterhin: "in Ermessensache des jeweiligen Beamten"!


    Auspuffanlagen ohne Prüfzeichen oder EG-BE sind deffinitiv im öffentlichen Strassenverkehr unzulässig, sprich verboten! Die ABE des Fahrzeuges ist somit erloschen! Eine Stilllegung des Fahrzueuges ist also durchaus möglich und rechtlich konform.


    Ist die Anlage "defekt", sieht die Sache anders aus... übrigens kann natürlich auch eine relativ neue Anlage defekt sein :D ...oder "versehentlich" ist wohl der db-Eater während der Fahrt verloren gegangen. 8o


    Fazit: Mit E-Prüfzeichen stehen die Chancen ein wenig besser, das man weiterfahren kann und "nur" 25,00 Euro zahlen muss.


    Hinweis aus meinem polizeilichen Bekanntenkreis: Laut Anweisung soll, wenn möglich, auf eine Beschlagnahmung verzichtet werden und der Fahrer/Halter nur verwarnt werden.
    Wichtig: Auch ohne Phonmessung kann der Auspuff oder das Fahrzeug eingezogen werden, wenn eine Manipulation offensichtlich oder eine nicht geprüfte Schalldämpferanlage montiert ist!!!


    Wie gesagt: Ermessenssache!


  • Genau das meine ich. Ne Manipulation is verboten (also lauter machen bzw. Staubsaugerrohre montieren)


    Wenn aber der (zugelassene) Dämpfer innen verrostet ist, gibts ne Mängelkarte. Dazu gibts einige Urteile, sogar vom BGH.


    Das ist der Unterschied: Ist der Schalldämpfer von Anfang an verboten oder ist er zugelassen, aber kaputt?


    Der Halter kann objeltiv nicht feststellen, ob die Karre lauter ist, weil der Dämpfer innen beschädigt ist......


    Er kann aber zur Rechenschaft gezogen weren, wenn er wissentlich mit nem illegalen Rohr rumfährt.

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    Gemeral Custer 1876

  • Zitat

    Original von ShadowMan


    Fazit: Mit E-Prüfzeichen stehen die Chancen ein wenig besser, das man weiterfahren kann und "nur" 25,00 Euro zahlen muss.


    Sehe ich genau so ! Aber wie wird es wohl z.Bspl. mit meiner geöffneten KESS TECH Anlage ( mit e1 Nr. ) aussehen ?! Diese kann ich ja an " Ort & Stelle " sofort wieder auf die erlaubten Werte zurückstellen. ( Evtl. mit einer sehr guten Ausrede....Warum offen...) ;) Die 25 Euronen Strafe, würde ich in kauf nehmen.


    Mit Gruss aus Bayern, :D


    TOM.

  • Heyhoo.


    Ich denke, es ist sehr gefährlich diesen "Latrinenparolen" bezüglich Was geht, was nicht Glauben zu schenken. Fakt ist, wenn MC GW sagt "bau ab oder lass stehen" dann hat man vor Ort keine Chance etwas zu machen. Und ich bin mir sicher, KEIN Robberich (Richter) gibt uns in einem evtl. Prozess recht!
    Offiziellen Aussagen zufolge, zumindest die ich gelesen habe, istz diese ganze Disk. unnötig.
    Offen ist verboten und es gibt ne Lampe.


    Jeder muss selber wissen, welches Risiko er eingeht.


    Ich für meinen Teil fahre zwar fast offen, aber sie ist nicht so sehr zu laut.


    (In Bayern würde ich das nicht machen....)

  • Nur mal so bemerkt, weil es da wohl Irritationen wegen dem Auspuff gibt. Es geht nicht darum ob ich einen illegalen Auspuff montiert hatte, sondern darum das immer noch einige der Ansicht sind, ich übrigens auch bis gestern, egal wie laut, kostet ja nur 25 Euronen. Dem ist nicht so. Im § 48 FZV verstecken sich soviele Hintertürchen das der Beamte vor Ort immer die Möglichkeit hat das Bike stillzulegen bzw. den Auspuff sicherzustellen.
    @evo, Irgendwelche schlaumeirische kommentare braucht's nicht dafür.

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  • Zitat

    Original von 300er
    @evo, Irgendwelche schlaumeirische kommentare braucht's nicht dafür.


    Wat is? Soll ich Dich etwa vorher fragen, ob ich was schreiben darf?


    Wenn Du nich willst, das ich auf Deine Topics antworte, dann schreib gefälligst vorher drüber: Evo, bitte nix schreiben, dann halt ich die Fresse.


    Ansonsten: Leck mich. Ich schreibe was ich will, wann ich will und wem ich will.


    Ach, noch was...........warst Du nicht der 300er der neulich seine ganzen Posts in einem
    Fredgelöscht hat, weils mal n bißchen Gegenwind gab?



    :lachtot:

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    Gemeral Custer 1876

    Einmal editiert, zuletzt von Evoluzzer ()

  • Zitat

    Original von uncletom
    Aber wie wird es wohl z.Bspl. mit meiner geöffneten KESS TECH Anlage ( mit e1 Nr. ) aussehen ?! Diese kann ich ja an " Ort & Stelle " sofort wieder auf die erlaubten Werte zurückstellen. ( Evtl. mit einer sehr guten Ausrede....Warum offen...) ;) Die 25 Euronen Strafe, würde ich in kauf nehmen.


    Das wäre wohl die dümmste aller Möglichkeiten da Du ja in dem Moment zugibst das Du wußtest das die Anlage manipuliert ist. Das gibt dann nochmal 50 extra wegen Dummheit. :D

    In jeder Frau steckt manchmal was gutes.

  • Zitat

    Original von Oger


    Das wäre wohl die dümmste aller Möglichkeiten da Du ja in dem Moment zugibst das Du wußtest das die Anlage manipuliert ist. Das gibt dann nochmal 50 extra wegen Dummheit. :D



    ....und das ist noch zuwenig ;)

    Das Lebenist hart , aberdie Grafik istgeil !!

  • Zitat

    Original von Oger


    Das wäre wohl die dümmste aller Möglichkeiten da Du ja in dem Moment zugibst das Du wußtest das die Anlage manipuliert ist. Das gibt dann nochmal 50 extra wegen Dummheit. :D


    " Schlaumeier " ! :D


    Mein Posting bezog sich auch darauf, das " angeblich " nicht mehr konfisziert werden darf ! Sonst macht das natürlich keinen Sinn. ;)


    Gruss, TOM.