Das Magazin für umgebaute Motorräder

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Sozius Sitzpolster mit Gumminupsis..Dingens

  • Moin an Alle.

    Daaa ich gerade meine XV1700 umbaue....meine Perle aber meckert, dass sie gar nicht mehr mit kann, wollte ich so ein kleines Kissen mit Saugnapf drauf schnallen, wenn sie mit möchte. Da ich aber Angst um den frisch lackierten Fender habe, ist meine Frage..ob es da Erfahrungen gibt? So eins für 20-30 Taler sollte doch reichen...
    Oooooder bessere Lösungen? Anschraubpunkte gibt es keine mehr im Fender.
    Mööönsch, kann ich das einfach so drauf poppen und los oder ist das eher Kratzteufel?

    Ich bedanke mich schon mal vorab ganz dolle

  • Moin. Ich benutze so ein Brötchen mit Saugnäpfen schon etliche Jahre auf dem Hardride Heck von TB.

    Bisher keinerlei Kratzer auf dem Lack.

    Vorausgesetzt das Du penibel darauf achtest das die Saugnäpfe und das Heck, vor kontakt absolut sauber sind.

  • Durchsichtige 3M Folie auf jeden Fall auf dem Fender, um den Lack zu schützen.

    Wenn deine Perle zarte 50Kg wiegt mag ein kleines Brötchen auf kürzeter auch schlechteter Strecke noch erträglich sein. Ändert sich diesbezüglich was, sollte das abnehmbare Brötchen von der Fläche und Kompfort besser bedacht werden.

    Je mehr Saugnäpfe des so fester sitzt das Teil für ab und zu mal die Perle mitnehmen....alternativ auch hinterfragen, ob seine Perle selbst den Lappen machen wollte und so mehr Spaß Spaß am selber fahren sich vorstellen könnte.

  • Ich hab irgendwo noch einen Sitz mit Saugnäpfen liegen, neuwertig von Customseat.

    Bei Interesse schick mir ne PN.

  • Ich hab so nen Sitz seit Jahren auf meiner Gelben im Einsatz, Probleme keine, da er sich hinten an der Halterung der Sissy abstützt. Ob der Kratzer verursacht, nicht wirklich auf fast 40 Jahren verwittertem Lack, wenn dann eher meine Schuhe wenn ich mal wieder am Fender hängenbleibe :crylaugh:

    Erik - the master of desaster74278-wikingmitstreigaxt-gif


    Gott hat den Menschen erschaffen nachdem er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)


    Hab von Nix eine Ahnung, aber davon besonders viel

  • War da nicht was mit 1 Sitzplatz oder 2 Sitzplätzen in der Zulassung?

    Grüße

    Kann, muß, ja ,nein, vielleicht...

    Ich nehm an die haben davon selber keine Ahnung, Fußrasten kann man auch ab und dran schrauben, genau wie Sitze, einfach die zwei Sitzplätze eingetragen lassen und sich die Option offen halten.

    Laut meinem TÜV muß da nix von "wahlweise" eingetragen werden, wenn der Hersteller 2 Sitzplätze vorgesehen hat regelt den Rest eigentlich das Vorhandensein von Sitzmöglichkeiten und Fußrasten.

    Manche Prüfer und Rennleiter kapieren das allerdings nicht.

  • Wahlweise wird da sowieso nichts eingetragen. Im Schein steht die Anzahl der Sitzplätze, naturgemäß mit 2 angegeben. Wenn du mit nem Einsitzer-Umbau beim Tüv aufkreuzt, trägt er dir das auch ein. Dann müssen die Soziusfußrasten ab. Das ist dann doof, also immer mit 2 Sitzen zum Tüv.

    So war mal vor Jahren die Aussage meines Prüfers, auf meine Nachfrage hin. Hin- und herbauen gilt nicht, wir sind schließlich in good old Germany.

  • Wahlweise wird da sowieso nichts eingetragen. Im Schein steht die Anzahl der Sitzplätze, naturgemäß mit 2 angegeben. Wenn du mit nem Einsitzer-Umbau beim Tüv aufkreuzt, trägt er dir das auch ein. Dann müssen die Soziusfußrasten ab. Das ist dann doof, also immer mit 2 Sitzen zum Tüv.

    So war mal vor Jahren die Aussage meines Prüfers, auf meine Nachfrage hin. Hin- und herbauen gilt nicht, wir sind schließlich in good old Germany.

    Wie ich solche Ausagen immer liebe - fehlt nur noch das Basta dahinter. X/

    Es würde mir nicht im Traum einfallen, einem Klub beizutreten, der bereit wäre, jemanden wie mich als Mitglied aufzunehmen...


    Groucho Marx

  • Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde gibt es mehrere zulässige Möglichkeiten, wenn fähige aaS am Werk sind.

    Jomo, bitte umfassender informieren und nicht einem Kittelträger alleine alles glauben, was der meint. Gesetzliche Anforderungen und Auflagen sind tagesaktuell zu betrachten, Bestandschutz bei Umrüstungen, welche auch im Nachgang ohne Bemängelungen in den Fzg. Papieren und Anbauabnahmen stehen, wäre auch zu betrachten.

  • Du kannst auf Fahrzeugen soviele mitnehmen wie ausreicht Sitzmöglichkeiten vorgesehen sind, begrenzt durch maximal zulässige Personenzahl, den entsprechenden Führerschein und die Zuladung, beim Lappen gibt es da je nach Zweck auch schonmal Ausnahmen.


    Beim Motorrad sind das halt zwei Sitzplätze, man kann da jetzt auch nen Einsitzer draus machen, relativ problemlos.

    Das Ganze aber wieder zurück umzutragen auf zwei Sitzplätze gibt ein größeres Problem.

    Nötig ist eine Eintragung als Einsitzer aber nich wirklich, ist nur ein Sitz und nur Fußrasten für den Fahrer vorhanden ist das in dem Moment eh ein Einsitzer, sonst gibt das Ärger mit der Rennleitung.


    Es gibt Motorräder, meist Sportler, wofür es serienmäßig eine Abdeckung für den zweiten Sitzplatz gibt, da muß man auch nicht jedesmal wenn man die runternimmt zum TÜV und das hin und her eintragen lassen.


    Also kann man davon ausgehen, daß der Tüver der meinte die Fußrasten müßten ohne Soziussitz ab, nicht wirklich bescheid weiß, die müßten dann genau genommen auch bei jedem Soziussitz ab, den man Werkzeuglos annehmen kann , oder anderswie Werkzeuglos entfernen kann.


    Die Eintragung "Wahlweise" ist auch eigentlich nicht nötig, kommt aber öfters vor, weshalb wohl mancher denkt das müßte so sein.


    Z.B. bei der Rocker C steht davon normal auch nix in den Papieren und man muß auch nich die Fußrasten entfernen, wenn der Soziussitz eingeklappt wird.


    Ebenso bei meiner Speedtriple wo man statt dem Sozius ein anderes Heckteil draufpacken kann, bei der wird das jetzt noch komischer, weil es Auspuffanlagen mit EG-Be gibt, deren Halter statt der hinteren Fußrasten montiert werden.


    Ist eine Bertriebserlaubnis, also was gesetzlich zuläßiges, ohne Eintragung, bzw. Austragung der hinteren Fußrasten, ohne "Wahlweise" etc.pp

    Die bleibt einfach ein für zwei Personen zugelassenes Fahrzeug, also in den Papieren zumindest, im dem Moment ist das Mitnehmen einer zweiten Person eh gesetzlich nicht zulässig, auch wenn da weiter zwei Sitzplätze in den Papieren stehen.


    Ist wahrscheinlich immer son Problem, wie weit man sich mit den eigenen Vorschriften befassen will...


    Ich saug mir das nich aus den Fingern, das stammt von jemandem der die Vorschriften aufgrund seiner Position beim Verein und weil er gelegentlich Prüfingenieure prüfen muß recht genau kennt unter anderem sei es Schwachsinn weiter auf dieser "Reifen gemäß Betriebsanleitung, bzw. Herstellerfreigabe beachten" Eintragung rumzureiten da diese seit Jahren eigentlich komplett entfallen wäre, hatte grad noch nachgefragt, schonwieder, die Frage nervt ihn langsam :hey:

  • Ich hab seit Jahren einen Solositz auf meiner Gelben, ein Pad, wenn ich mal zu zweit fahren will, und weder Dekra noch Tüv, noch GTÜ haben mich jemals zu den hinteren Fußrasten gefragt ... auch die Rennleitung nicht.

    Erik - the master of desaster74278-wikingmitstreigaxt-gif


    Gott hat den Menschen erschaffen nachdem er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)


    Hab von Nix eine Ahnung, aber davon besonders viel

  • Die Fußrasten müssen eigentlich ab, wenn hinten kein Sitz ist. Damit sich niemand auf die nicht vorhandene Sitzfläche lümmelt und die Beine baumeln lässt.

    Die Saugpads sind auch nicht wirklich zugelassen, da der Sitz eine feste Verbindung mit dem Mopped haben muss. Ein Haltegriff oder ähnliches sollte auch vorhanden sein, fehlt aber teilweise auch schon serienmäßig.

    Bei der Rocker ist der Sitz ja da, nur eingeklappt. Daher geht man davon aus, wenn sich einer draufsetzen will, klappt der den auch aus.

    Manche sollten sich auf ihr Bike setzen und so lange fahren, bis sie wieder begreifen, worum es beim Biken geht (so oder ähnlich aus "Born to be wild")

  • Eine feste Verbundung wurde nichg genau definiert, es darf bei der Anbauabnahme nichts demontiert werden und ein Ditzpad mit 1w Saugnäpfen zieht keiner nach oben ab, eher hebt man dann das Motorrad hinten aus.