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American-V2-Magazin

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MCJ Klappenauspuff legal?

  • Aber dafür ist die Klappe doch da!!! Zum "Zu" sein...

    Sind die tatsächlich lauter als original mit geschlossener Klappe???

    wenn der DB Killer drin ist, dann ist die Karre leiser als Original mit geschlossener Klappe.

    Mit offener Klappe und DB Killer etwas lauter.

    Ohne DB Killer und offener Klappe lauter als Original.

    Meine hatte im Mai gemessene 131 oder 132 db:whistling:

  • Naja, haste ja nur durch das Auspuffknallen erreicht gehabt Kai.


    Die aktuelle Tröte geht schon noch vom Lautstärkeregler.


    Das Ding vorher war echt ätzend...

    Da ist der Kai immer hinten gefahren.


    Obwohl jetzt auch noch, der heizt vorne immer zu sehr.

  • Ist halt die Krux, kaufste günstig, kaufste doppelt. Ist mit MSR der gleiche Schmu.

    Wobei günstig hier schon echt maximal gedehnt ist.

    Jekyll und Penzl kriegen das ja irgendwie hin, ohne so massive Probleme zu haben.

    Aber da löhnt man halt auch mehr.

    Hinter Jekyll Besitzern hab ich aber auch keinen Bock mehr zu fahren 😆

  • Um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen, keine Ahnung, eigentlich isses nicht legal, zumindest war es das nie, jedenfalls war es seit 1935 laut Stvzo verboten einen vorhandenen Schalldämpfer auf irgend eine Art und Weise zu umgehen, damit das Fahrzeug lauter als nötig wäre.


    Diese Paragraph stand witziger Weise so lange in der Stvzo, bis einige Herrschaften auf die Idee kamen, man müße Klappenauspuffanlagen verbieten, also etwas, was schon längst verboten war, seit dem isser weg, der Paragraph:muaha

  • Das ist der Beschiss an den neuen Euro Normen. Mit so ner blöden Euro3 oer Euro4 kannst teilweise total legal richtig Krawall machen. Muss ja nur für die Drehzahl passen und nen schönes Leistungsgewicht haben, dann gehts. Da guckst als Vergaser blöd in die Röhre. Weil du bist ja der, der so viel Krach macht, mit deinen illegalen lauten Töpfen.

  • Hört doch mal mit eurem Gejammer auf!


    Entweder ich fahre mit nem Auspuff der manipuliert ist und habe die Eier oder ich fahre mit ner Anlage wo alles rechtens ist.

    Aber immer dieses möchtegern-outlaw-getue...


    Da können noch so viele e Eintragungen drauf sein wie sie wollen.

    Wenn die Maschine lauter ist als eingetragen ist Sie zu laut!


    Das nächste Problem, die Leute mit ner Klappe übertreiben es so dermaßen das es auf alle anderen zurück fällt.

    Ihr schreibt ja schon selbst das da keiner hinter fahren will.

    Die Erinnerung an schlechte Qualität währt länger als die kurze Freude am niedrigen Preis!

  • Hatte auch mal so einen Klappenauspuff mit nix drinn. Wollte ich mir und anderen dann nicht mehr Antuen.

    Wie schon geschrieben zu laut ist zu laut egal was für ein Auspuff montiert ist.

  • Muss dir Recht geben,bei uns fahren einige mi Klappen puff,sind gerade in den Ortschaften oft auffällig mit Drehzahlen und nervöser Gashand (nix in der 🍐)meinen auch noch das gefällt den Leuten :patsch

  • Info, der untenstehende Text ist NICHT von mir, sondern aus einem anderen Forum, gelesen verstanden & für gut befunden!




    :hier:

    >> Hab ich gerade auf Fatzebook gefunden.

    Stammt von Thorcat, ob das alles so stimmt, weiß ich aber nicht! Ich fahr' 'ne Wide Glide, betrifft mich also erst einmal nicht! <<


    INFO

    Klappen-Abgasanlagen von Made by Kern
    Laut bayrischen Behörden laufen derzeit Ermittlungen zu den Homologationen und Typgenehmigungen, die diesen Anlagen zu Grunde liegen. Möglicherweise ist diese Firma nicht Eigentümer der Typgenehmigungen bzw. verwendet sie in abgeänderter Form.

    MCJ
    Auch hier laufen die Ermttlungen beim KBA und der bayrischen Polizei, u.a. zu den betroffenen Slip On Schalldämfern mit "H" Kennung, (also solche, die einen Kat eingebaut haben müssten aber nicht haben) weiter. Das betrifft Slip On Töpfe für Euro 3 und 4 für Sportster & Twincam und M8 Softails. Das dürften tausende sein. Ebenso fehlen offenbar teilweise Geräuschgutachten zu einzelnen Typen und Genehmigungen wurden einfach auf andere Fahrzeugtypen kreativ ausgeweitet Das zieht sich bis ins Jahr 2009, also quasi zu den ersten Klappentöpfen und wohl nicht für Harley Systeme. Das sind die Fakten, wie man hört.

    Wie stellt man fest, ob man möglicherweise betroffen ist?
    Ob Ihr betroffen seit ist bei den H Kennungen ( Schau auf das Typschild mit dem Typgenehmigungszeichen) easy festzustellen. Die betroffene Typgenehmigung endet mit "H" = Geräusch & Emisions Reduzierendes System laut RV 168/2013 & 134/2014, also ab Bj 2007 mit Start von Euro 3. Diese schreibt einen im System geprüften und zugelassenen Kat fest eingebaut vor! Das ist nicht nachrüstbar.

    So gehts:
    Slip On Topf abbbauen, DB Eater raus, Klappen öffnen und in den Topf schauen. Kannst du frei durchsehen? Schlecht! Ist da kein zugelassener Kat im Topf fest verbaut, ist sind die Schalldämpfer illegal. Laut gültiger Rechtsverordnung der EU muss das aber so sein. Die nächste Kontolle achtet möglicherweise jetzt auch darauf.
    Das gilt für sämtliche Sportster Bj 2007 bis 2020, sämtliche Twin Cam 07-17 ( ausser Fat Bob & Wideglide) sämtliche M8 Softail ab 2017 ( ausser Fat Bob und Low Rider) Einige Fahrzeuge haben den Kat ja im Krümmer, darum sind einige nicht diekt betroffen. Fahrzeuge, die eine Kat im originalen krümmer nutzen, werden jedoch mit einem "G" = Geräusch reduzierend typgeprüft. Also ist auch da zumindest die angebrachte Typgenehmigung irreführend.

    Was kannst Du tun?
    Man kann abwarten, wann die Behörden alles für komplett illegal erklären, die Typgenehmigung aufheben und die Panik losgeht oder smart bereits jetzt reagieren, den Sachstand beim Dealer klären, und noch retten, was geht. Es ist Dein Geld. PS: Eine Meldung ans KBA / Marktüberwachung beschleunigt das.

    Wir halten Euch dazu auf dem laufenden.

    https:
    //eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do...


    Auszug
    Bauteile und selbstständige technische Einheiten, einschließlich der für den Zubehör- und Ersatzteilmarkt bestimmten, dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden, wenn sie den Anforderungen der in Anhang II aufgeführten einschlägigen Rechtsakte entsprechen und gemäß Artikel 38 gekennzeichnet sind.


    :bahnhof::allesgut: