Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Alte Eintragungen immer gültig ???

  • Hallo Leute,

    mal ne Frage die mir keiner so recht beantworten kann:


    Mein Fahrzeugschein ist ziemlich voll und es sind auch noch alle Eintragungen drin von den Teilen die mal verbaut waren.


    Frage dazu ist: Ich fahre gerade Zubehörriser mit Fehling Dragbar (eingetragen) und würde aber gerne wieder auf Originalriser mit Hagen Ape umbauen (auch eingetragen aber älter).

    Ist das dann legal oder wie sieht das aus ??

    Eintragungen haben doch eigentlich einen Bestandsschutz ( habe ich ja auch mal Kohle für hingelegt) oder wie sieht das rechtlich aus ??


    Danke für euere Antworten im voraus.


    Servus

  • Schau aufs Gutachten...einige haben ein Zeitfenster der Gültigkeit...heißt wo es dann in die Papiere eingetragen sein muss...odef halg erneut Taler in die Hand nehmen.

  • Schau aufs Gutachten...einige haben ein Zeitfenster der Gültigkeit...heißt wo es dann in die Papiere eingetragen sein muss...odef halg erneut Taler in die Hand nehmen.

    Wie ich geschrieben habe: es ist alles eingetragen!!

    Frage ist und bleibt: darf ich einfach zwischen den Eintragungen wechseln und alles anbauen was auch in den Papieren eingetragen ist?

    Servus

  • Ob du es technisch und praktisch kannst mag ich momentan nicht bewerten...

    Wenn du davon ausgest das der Istzustand technisch überprüft und eingetragen wurde...ist es rechtens...solange keine Einbaufehler oder abweichende technische Veränderungen vorgenommen wurden.

  • Ist keine Frage des Könnens ( ich bin aber technisch dazu in der Lage😉).

    Der eingetragene Ist-Zustand - also zum jetzigen Zeitpunkt- sind Zubehör Riser mit Dragbar.

    Eine frühere Eintragung besagt aber daß da mal ein Ape verbaut war und der ist eben AUCH eingetragen ( ohne zusätzliche Riser - also wohl mit den Originalrisern).

    Den Zustand mit Ape möchte ich wieder herstellen.

    Frage ist ob das NOCHMAL abgenommen werden muss obwohl es ja schon eingetragen ist oder erlischen alte Einträge wenn es chronologisch neue Einträge gibt die ein gleiches Bauteil betreffen??

    Das würde dann ja auch bedeuten wenn ein umgebaute Fahrzeug in den Original Zustand versetzt wird eine neue Abnahme fällig wäre :/X(

  • Genau genommen sollten diesbezüglich gleich lautende Eintragungen gelöscht wenn neue dazukommen.

    Es muss auf der Straße einwandfrei ohne jeglichen Ausfall funktionieren.

  • Es ist einfach so nicht korrekt. Nicht mit dem jetzigen Lenker und auch nicht, wenn du den alten wieder montierst. Überspitzt formuliert: es sind zwei Lenker eingetragen aber nur einer verbaut. Ich glaub nicht, dass dir jemand hier eine rechtsverbindliche Auskunft geben kann.

    Fakt ist, dass deine Papiere nicht zweifelsfrei den exakten Ist-Zustand deines Bikes wiedergeben.

    Wenn du bei einer Kontrolle in Erklärungsnot kommst, ist das deine Sache. Zumindest bist du nicht schlechter dran als jetzt, wenn du den alten Lenker wieder anbaust.

  • Mmmmmh, ich werde mal bei meinem TüVler vorstellig werden.

    Aber habt ihr alle in euren Papieren die alten Eintragungen gestrichen bekommen 🙄wenn ihr weiter umgebaut habt??


    juwwa

    Habe ich mir nicht ausgesucht, sondern hier ist das nicht üblich daß alte Eintragungen gestrichen werden🤔

    Und neuen TÜV hat das Bike auch so bekommen😎

  • Aber habt ihr alle in euren Papieren die alten Eintragungen gestrichen bekommen 🙄wenn ihr weiter umgebaut habt?

    Bei mir war das so der Fall. Kann mir aber gut vorstellen, dass man von Zulassungsstelle, TÜV und Polizei in verschiedenen Ecken der Republik verschiedene Aussagen zu dem Thema bekommt.

  • Es kommt halt drauf an wie der Prüfer die Änderungen schreibt. Bei mir stehen alle jemals eingetragenen Sachen drin und das bleibt auch so. Warum sollte ich auch Teile, die ich schon mal abnehmen lassen habe, nochmal abnehmen lassen?

  • Die Argumentation lautete damals, dass die Kombination der Umbauten Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs hat. Ist hier beim Thema Lenker zwar wurscht aber wenns z.B

    um Fahrwerkskomponenten geht, wirds wieder interessant. Angenommen lange Gabel, Brücken mit Rake, andere Radgrößen etc. wurden unabhängig voneinander eingetragen und der derzeitige Besitzer fühlt sich befähigt diese Umbauten Kreuz und quer zu kombinieren. Das kann schon verdammt gefährlich werden.

  • Ist beim Lenker auch nicht "wurscht"

    Wenn eine Riser / Lenker Kombi eingetragen ist

    kannst du nicht einfach eins von beiden ändern.

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

  • Aber genau das ist ja die Frage:

    Was ist wenn 2 Lenker eingetragen sind ??

    Dann wurde für zwei Snbauabnahmen und zwei Eintragungsänderungen jewas Kohle bezahlt.

    Mach Dich nicht unnötig heiß, was rechtlich bestätigt wurde und dir im Zweifel erst nachgewiesen muss.