Ich entscheide sowas nicht, das überlaß ich dem Bundesverfassungsgericht, was Teile davon bzw. die zu weit reichende Auslegung, insbesondere was diese Ausgangssperren betrifft, einkassiert hat.
Genau deshalb ist halt die Frage, ob Bußgelder für die Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Bürgerrechte überhaupt zulässig sind, wohl eher nicht.
Bevor das jetzt wieder falsch verstanden wird, ich gehöre nicht zu irgendwelchen Coronaleugnern, ich habe nur langsam die Schnauze gestrichen voll davon, daß diese unfähige Regierung ständig irgendwelche Grundrechtsverletzungen begeht, statt sich mal lieber damit zu beschäftigen, wie man den ganzen Scheiß wieder los wird.
Statt dessen überlegen die lieber, wie sich aus der Situation am besten die eigenen Taschen füllen laßen...
Normaler Weise gibt es hier auch sowas wie ein Vergaberecht was öffentliche Aufträge angeht und eigentlich kriegt man ein Problem, wenn man dagegen verstößt, außer natürlich, man heißt Spahn, da bestellt man natürlich lieber bei jemandem den man kennt (vielleicht schickt der ja gleich noch die Maler für die neue Villa...).
Nebenbei will man noch für 600 Millionen (wird locker das Doppelte) am Kanzleramt rumbasteln, damit da halt mehr Mitarbeiter rein passen, (dann braucht man die Vögel im Bundestag ja nich...) Kleine Untergrabungen der Demokratie werden ja mittlerweile locker hingenommen, da kann man ja mal versuchen, noch mehr zu erreichen.
Zum Glück sind bald Wahlen, da kann man dann von seinem Bürgerrecht gebrauch machen und die Deppen abwatschen...Oder auch nich, ist ja nix in Sicht, was man wählen könnte, sozusagen wie die Wahl zwischen Corona, Pest und Cholera, einfach nur noch zum kotzen...