Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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XV 535 Heckfender kürzen

  • Hallo,
    ich habe nach Absprache mit einer Chopperfachwerkstatt meinen Heckfender gekürzt.
    In der Werkstatt sagte man mir, dass dies legal sei und nicht eintragungspflichtig.
    Nun hat mich ein Kumpel und Oldschoolschrauber darauf aufmerksam gemacht, dass das nur für neuere Mopeds mit E-Zulassung gilt.
    Nach längerer Recherche glaube ich nun auch, dass die mir in der Werkstatt Unfug erzählt haben.
    Mopeds mit einer Zulassung nach STVO müssen eine Vollabdeckung des Reifens bei einem Abstand von 150 mm zur Radachse haben.
    Was meinen die damit, horizontal oder vertikal ?
    Also Abstand 150 mm "A" oder Abstand "B" auf dem Foto ?
    Der Abstand "A" beträgt ja , bei ungekürztem Fender, schon über 200 mm ?! :/


    Gekürzt und schwarz lackiert sieht der jetzt so aus !

    Gruß, Manuel

  • Deinen 2ten Post mit dem oberen Inhalt habe ich gelöscht!


    ...es wird hier gerne gesehen, sich erstmal unter Member 2 Member vorzustellen und nicht einfach so herein zu poltern...dann ist die Chance größer auch Antworten zu bekommen... ;)

  • Deinen 2ten Post mit dem oberen Inhalt habe ich gelöscht!


    ...es wird hier gerne gesehen, sich erstmal unter Member 2 Member vorzustellen und nicht einfach so herein zu poltern...dann ist die Chance größer auch Antworten zu bekommen... ;)

    Hallo,
    sorry es war kein Akt der Unfreundlichkeit, mich nicht vorzustellen sondern ich habe keine Erfahrung in diesem Forum.
    Die Angaben im Kontrollzentrum habe ich ja gemacht.
    Chris, von diesem Forum, hat mir eine E- Mail freundliche geschickt, dass ich jetzt loslegen kann, also habe ich das gemacht.

    Wie stellt man sich in diesem Forum denn richtig vor ?
    Gruß, Manuel

  • Das hätte der TÜV gern, der Gesetzgeber sagt was anderes:hey:


    KBA_-_Info01_98r_1_.pdf

    Hallo Thor,
    ich bin sprachlos !
    1000+1 Dank für die Hammer-Antwort !
    Das ist so prima, dass ich jetzt wieder ruhig schlafen kann.
    Also erlaubt ist das jetzt schonmal und eine Abnahme beim TÜV, brauche ich dann auch nicht ?
    Wo bekommt man denn solche Dokumente her ?
    Blitz und Donner zum Gruß, Manuel

    ...das 12. Gebot ... du sollst nicht umkicken deines nächsten Moped...

  • Google, z.B. , bezieht sich übrigens explizit auf die Radabdeckungen, was dann natürlich auch bedeutet, daß eben nicht alles nach EG-Zulassung umgebaut sein muß, wie der TÜV das oft gerne hätte, von wegen Rosinen picken is nich;P

  • Also, ich war mit dem dezenten Umbau gerade bei der KÜS-Stelle und die haben mir gesagt, dass einer HU, so, nichts im Wege stünde.
    Es ist so, wie du gesagt hattest, für diesen Umbau brauche ich keinerlei Eintragung oder sonst was.

    Nochmal ein Kompliment, Thor !
    Das war mit Abstand, die kompetenteste und knackigste Antwort, die ich je in einem Forum bekommen habe !!!!!
    Grußikovskie, Manuel

  • Naja, hatte das eh noch unserem Werkstatt Tüv unter die Nase gehalten, nachdem er meinte, man dürft sich da nich raussuchen was einem paßt, hab ihn gefragt, ob er ne Schulung verpennt hat und ihm das gegeben, war ein ziemlich dämlicher Gesichtsausdruck, den er nachher hatte, der Herr Ingschenör und recht kleinlaut war er dann auch:crylaugh:

  • Gilt dass auch in österreich?

    Kann es durchaus, wenn Dein Moped eine EG Zulassung hat, ansonsten Nachfragen und auf die Richtlinie 92/61/EWG verweisen

    Erik - the master of desaster74278-wikingmitstreigaxt-gif


    Gott hat den Menschen erschaffen nachdem er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)


    Hab von Nix eine Ahnung, aber davon besonders viel