Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Neue Kennzeichengröße erlaubt ?

  • Das Moped ist vorige Tage vor mir her gefahren und mal auf den Auslöser gedrückt. Die Nummernschild Größe fand ich faszinierend, hab ich so noch nicht gesehen, stellt sich mir die Frage ob so zu lässig ? :/


    Better to be a wolf of Odin, than a lamb of God.

  • Habe ich so und noch kürzer an mehreren Honda Dax aus dem Großraum Hamburg vor Jahren gesehen...die Maximalgröße ist im übrigen vorgeschrieben und die Abstande der Zeicjen und Plaketen zu den Rändern und untereinander.

  • Hab ich eingetragen, könnte ich auch so fahren, aber mir gefällt das 200er bei dem gleich breitem Reifen besser, das Mopedkennzeichen steht bei mir etwas seitlich über den Fender raus... wenn ich mal wieder ein Tombstone fahre kommt das kleine KZ wieder drauf

    Erik - the master of desaster74278-wikingmitstreigaxt-gif


    Gott hat den Menschen erschaffen nachdem er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)


    Hab von Nix eine Ahnung, aber davon besonders viel

  • Kumpel hat's mit nem Knöllchen problemlos auf ner FN6 eingetragen bekommen, "Ausleuchtung des Kennzeichens bei originaler Beleuchtung mangelhaft, Kennzeichen zu groß":hey:


    Die haben auf dem Amt geschaut ob das ne originale Beleuchtung ist und haben das dann zugeteilt, war ja hell zu dem Zeitpunkt, hätte natürlich gereicht.

  • Ob ein kleines Kennzeichen (ich rede jetzt hier von den Kleinkraftradkennzeichen, also den heutigen 125er Zeichen) eingetragen ist oder nicht, ist leider -fast- völlig egal. Das letzte Wort hat die Zulassungsstelle. Wenn die sagt, nein, dann nützt auch keine Eintragung mehr was. Eine Eintragung hat lediglich eine empfehlende Wirkung, insofern kann sie aber durchaus helfen. Bei meiner Pan ist das kleine Kennzeichen mit einer ähnlichen Begründung wie bei Thors Kumpel eingetragen, trotzdem habe ich erstmal keines bekommen. Erst ein Schreiben an den hiesigen Verkehrsminister mit dem Verweis auf die alte 58er Regel brachte dann Erfolg. Diese Regel besagt, dass Motorrädern bis Baujahr 1958 ein kleines Kennzeichen bekommen können, ebenfalls mit der Hauptbegründung der nicht ausreichenden Beleuchtung wegen der damals hauptsächlich vervendeten 6Volt Anlagen. Das diese Regel, die es früher mal gab, aber im Verlauf einer Novelle der STVZO gestrichen wurde, wieder da ist, ist ein Verdienst des Veteranen-Fahrzeug-Verbandes (VFV).

    Mir leuchtet allerdings überhaupt nicht ein, warum das so eine große Sache ist. Die Schriftgröße bei einem 50/80/125er Schild ist genauso groß wie bei den "neuen" Motorradschildern, also ist das häufig herangezogene Argument der besseren Ablesbarkeit hinfällig. Lediglich der Abstand zwischen Zeile 1 mit dem Städtebuchstaben und der 2. Zeile mit der individualnummer ist bei den neuen Schilder größer. Für mich sehen die neuen Schider aber gerade dadurch völlig unharmonisch aus.

    Jens

  • Ich meinte auch die Rennleitung, die stören sich auch dran.

    Nen Freund hat nen Rockwood, Zulassung hat nen normales KZ ausgegeben, hat er jetzt „eingebogen“ dat gibt dann auch wieder Ärger.


    Erinnert ihr euch noch an die Länderaufkleber? Waren ja mal Pflicht im Ausland. Ich hab mir nen 5mm Kleber aus dem Modellbau aufgepappt, die Rennleitung Holland hat’s mit Humor genommen😀

    Four wheels move the body, two wheels move the soul.

  • Mit den gebogenen Kennzeichen hatte ein Kumpel von mir rießen Ärger.

    "Kennzeichenmißbrauch" sagte gleich die Rennleitung. Bekam damals auch keine Anzeige, sondern gleich einen Brief vom Staatsanwalt.

    Den haben sie das volle Programm reingewürgt.

    Verhandlung, da wollte der Staatsanwalt auch gleich 3 Monate Knast ...


    Hatte zum Glück einen "gnädigen" Richter, der dem Anwalt sagte das er die Kirche im Dorf lassen soll!!

    Urteil, 1 Jahr den Lappen weg, 3500 DM Geldstrafe und die 3 Monate auf Bewährung.


    und das wegen einen gebogenen Kennzeichen, das jeder Zeit lesbar gewesen ist.


    Ist halt deutsche Justiz......

  • Verfahren wegen angeblicher Kennzeichenmißbrauch wurde vom Staatsanwalt nach kurzer Sichtung der Fakten bei mir auch eingestellt.

    Bei nem alten Fahrzeug mit 6V noch ist ein kleine KZ hier noch möglich, im Zweifel müssen wir zur Landeshauptstadt in eine bestimmte Zulassungsstelle.

  • Hatte zum Glück einen "gnädigen" Richter, der dem Anwalt sagte das er die Kirche im Dorf lassen soll!!

    Urteil, 1 Jahr den Lappen weg, 3500 DM Geldstrafe und die 3 Monate auf Bewährung.

    Hä?. Na ja, die Story glaube ich erst, wen ich das Urteil und die Begründung gesehen habe.