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DB Eintragung Shovel

  • Würd ich lassen. Die Standgeräuschmessung ist dann zwar kein Problem, wenn dein TÜVer oder irgendwer anders das zu genau nimmt, musst ne Fahrgeräuschmessung machen- und die bestehst mit nem Pott der 100 + db im Stand hat, niemals bei deinen eingetragenen 84db Fahrgeräusch.

  • Moin Öko,

    Das ist interessant!

    Hast du dafür ne rechtliche Grundlage parat? (Für den Fall dass die blauen mich mal anhalten...)

    Im Prinzip hat Öko schon recht, dass alle vor dem Datum, dem damals geltendem Recht und dem damit verbundenen Messverfahren unterliegen und somit die 21dB(A) +5dB(A) Toleranz hinzuaddiert werden müssen. Doch ich gehe davon aus, dass das nicht jeder Scheriff weiß und so das N im Schein schon deutlich darauf hinweist, dass nationales Recht anzuwenden ist.


    Hier mal noch ein paar Links:

    vom 23 . November 1978

    zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern

    ( 78/1015/EWG )

    https://eur-lex.europa.eu/lega…T/?uri=CELEX%3A31978L1015


    Leider nicht mehr in Originalfassung zu finden, sollte aber dennoch reichen.

    Bonn, den 13. September 1966 — StV 7 — 8023 SH/66 (VkBl. S. 531)


    https://powerboxer.de/tuev-fra…essung-an-kfz-richtlinien

    https://powerboxer.de/tuev-fra…rchmessung-an-kfz-nahfeld

    https://powerboxer.de/tuev-fra…5-gerchmessung-an-kfz-din

    https://powerboxer.de/tuev-fra…rchemmissionoder-lmessung


    Mir ist bewusst, es ist eine Menge zu lesen. Aber ohne Fleiß keinen...naja, ihr wisst schon.

  • Beim Fahrgeräusch wird gar nix addiert bei ner Messung. Das Messverfahren ist gleich geblieben. Bei einer Messung darfst glaub ich maximal 1db drüber liegen. Allerdings gibt es Prüfer, die dir bei BJ 82 den damals höchsten zulässigen Wert, nämlich 86 db Fahrgeräusch eintragen. Aber die musst auch erstmal schaffen. Hab das bei meiner XS durch. Der Auspuff war super leise. Durch die Luftfilter wars trotzdem verdammt knapp die 86db einzuhalten.


    Streht auch alles in der oben genannten Richtlinie 78/1015 EWG

  • Das Messverfahren ist in aller Regel bereits auf dem neuesten Stand, sobald bereits eine Änderung vorgenommen wurde. Sprich hat der TÜV schon Mal einen anderen Schalldämpfer eingetragen und dessen Standgeräusch überprüft, so hat er das nach aktuellen Richtlinien gemessen. Deshalb ist für gewöhnlich auch kein Buchstabe mehr hinter den Werten. Bezüglich der Fahrgeräusche wäre ich mit dem 77er Russengespann auch außerhalb der Toleranz. Eingetragen sind 84 DB Fahr und 105 DB Standgeräusch, aber eine Nahfeldmessung ergab ein Fahrgeräusch von ca. 102 DB und zwar an mechanischen Nebengeräuschen. Das Messgerät ist mit dem Prüfer spaßeshalber im Boot mitgefahren. Der Schalldämpfer ist nebensächlich wahrgenommen wurden. In wie weit das bei einer Kontrolle relevant wird, ist abhängig von der Situation.

    derjenige unter euch, welcher frei von sünde ist, werfe den ersten stein

  • Logisch, aber bei dem Gerassel vom Block wird auch eine Standgeräusch Messung nach aktuellen Richtlinien zur Gratwanderung. Meine 82er Wide Glide nimmt sich da auch nicht viel. Ich kann hier wirklich von Glück reden das auf dem Land die Prüfer etwas aufgeschlossen gegenüber dem alten Glump sind.

    derjenige unter euch, welcher frei von sünde ist, werfe den ersten stein

  • Mein Prüfer sieht da keinen Grund irgendwas an der Eintragung zu ändern, sollange der neue Pott nicht lauter ist als der Alte, wozu auch, außerdem kann man das auch wieder auf Serienstand zurückbauen und mit 105, bzw. 102 ist das mit 84N ja eh abgedeckt, wär also Blödsinn da was anderes einzutragen.;)