Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Shinko E270 auf VN 800 Classic

  • Hallo Zusammen,


    wer hat Erfahrung mit den Shinko und der UBB dazu?


    Ich habe mir nun für vorne und hinten 5.00-16 72H (DOT 2019) geholt mir der jeweiligen UBB.


    Gestern mit einem Bekannten gesprochen (Tüver, aber nicht so lange) bezüglich der Eintragung. Er hat angefangen Wind zu machen, dass das Eintragen nicht mehr einfach ist usw. (bzw nur bis DOT begrenzt)


    Wie ist hier eure Erfahrung dazu?

  • Ja Ihr habt Recht. Letzter Stand war, dass die eine Hochgeschwindigkeits Fahrt einmal machen müssen

    Ich hab das Gefühl die laber grade drauf los was den als erstes in den Sinn kommt...

  • Genau so geht das eigentlich, für die Hochgeschwindigkeitsfahrt gibt's ja die UBB, daß man sich das sparen kann, geht eigentlich nur darum, daß die Größe passt und nirgends schleift.


    Aber die beim TÜV haben da halt teilweise schonmal was in der Richtung gehört, sich aber noch nicht genauer damit befaßt, sind aber nicht in der Lage zu sagen, das sie sich das erstmal genauer ansehen müßen, weil dann auffällt, daß man ja seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.


    Die schlimmsten Tüver sind für mich immer die, die keine Ahnung haben.;)

  • Ja Ihr habt Recht. Letzter Stand war, dass die eine Hochgeschwindigkeits Fahrt einmal machen müssen.

    Aha... vn 800 und hochgeschwindigkeitsfahrt ... sichi ... was raucht der Kollege denn?

    Frag ihn mal ob ich was davon haben kann bitte... muss ja tolles Zeug sein...


    Und danach geh zu nem andere TÜV wegen den Reifen...

    ... "to chop" heißt abhacken, daher sollte man alle original Teile zersägen, zerhacken oder kleinschlagen, flexen geht natürlich auch. Nur so gewinnt man den Respekt echter Motorradfahrer, die ehrfürchtig staunend von der handverbastelten Kiste stehen werden. Die Mädels werden sich allein beim Anblick nackig machen. Es ist Zeit sich selbst zu verwirklichen und den Hocker brachial aufzubohren, JETZT ...

  • Guten Morgen!

    Es geht dir um die Reifengröße, richtig? Oder willst du den SHINKO namentlich im Schein haben ?

    Geschwindigkeits und Traglastindex stehen da ja nicht ohne Grund drauf...


    Ich hab das mit meinem Tüv vorbesprochen und in dem Zug letztes Jahr die 16" Felge eintragen lassen.

    Die UBB wollte er nicht sehen. Er hat dann von metrisch auf zoll umgerechnet, war zufrieden und hat die Reifengröße zusätzlich in den Schein übernommen.

    Beim Beiwagen im Januar das gleiche Spiel.

    Also zwei Tüver, unabhängig von einander in Niedersachsen.

  • Bei den Vorgängern, die nur Traglast 69 und n S hatten, gabs ja massiv Schwierigkeiten. Eintragung auf Einsitzer und wenn ich mich recht erinnere überlegte Nos_Toni damals sogar die Kiste zu drosseln, damit der Geschwindigkeitsindex passte.

    Mit der neuen Version der Reifen ist das Geschichte.

    Metrisch, Zoll, Alphanummerisch... - mein Tüver meinte "also rechnen kann ich noch und falls nicht, hab ich hier ne Tabelle" :D


    Hast du bei deinem Tüv explizit nachgefragt, IM VORFELD? Meiner mag keine Überraschungen. Für Projekte ist er offen und nimmt sich Zeit und hat Bock drauf. Vielleicht habe ich mit dem auch einfach ein schweinemäßiges Glück, aber in der Familie durfte ich erleben, dass auch n Felgenumbau der xvs650er völlig problemlos über die Bühne laufen kann.

  • Der überprüfende TÜVer muss halt alle Eventualitäten mit einbeziehen. Ne Traglastablastung ist ansich recht einfach wenn man rechnen kann...gibt ne Tabelle...ja oder nein...gerade weann auch Einsitzer umgebaut wurde, sind mal 80Kg weniger Last auf den Reifen.

    Eine Überprüfu gs ist es eben auch bei Höchstgeschwindigkeit die Stabilität der Karre zu testen....das ist ein ganz normaler Ablauf, der halt nicht bei allen Rad/Reifenänderungen zwingend notwendig ist.

    Wenn ihr mit den Buden wegen solch Reifeneintragungen nen U Fall baut...was mein ihr welches Gutachten dann ein zweites u d auch dritten mal von weiteren Sachverständigen zerpflückt wird...nur weil der aaS vielleicht nicht alles bins ins Detail geprüft hat, weil Möglichkeiten vor Ort fehlen und die Anbauabnahme positiv bewertet hat.

    Jeden Abend darf jeder Sachverständige sein gesammtes Tagesgeschäft auf den Firmenserver hochladen, und gerade die $21 Gutachten sammt ausführlicher Dokumentation fallen unter ner weiteren Begutachtung eines Kollegen...ist bei einigen Prüforganisationen so Vorschirft.

    Wenn da lasch entschieden wird...kann auch ne Anbauabnahme im Nachgang für ungültig erklärt werden, der Halter angeschrieben von der Zulassungsstelle mit Aufforderung des konformen Rückbau binnen 30 Tagen, Ersatzweise Zwangsstillegung.

  • Gibt obendrein Tabellen wo die tatsächlichen Traglasten drinstehen, die stimmen nämlich je nach Hersteller nicht mit der Zahl auf dem Reifen überein.

    Diese UBBs gibt's, soweit ich weiß, eigentlich erst, wenn der Reifen dahingehend getestet wurde und dann ist noch ne Hochgeschwindigkeitsfahrt eigentlich nicht erforderlich. Wo soll der TÜV da auch anfangen und wo aufhören? Gibt auch ausreichend Streuung in der laufenden Serie, dann kannste das Spiel theoretisch nach jedem Reifenwechsel spielen.

    "Eingetragen isser schon, aber der is neu, macht mal ne Hochgeschwindigkeitsfahrt, wegen der Sicherheit" , oder wie?

    Zumal ich doch eher davon ausgehe, daß man ja mit dem neuen Reifen erstmal zum TÜV fährt um den eintragen zu laßen, da ist der wohl kaum schon eingefahren, das kann auch je nach Reifen schonmal gerne 200km dauern, was also wollen die dabei Beurteilen, bzw. wie lange soll das gehen?

  • Was die interne Überprüfung der Eintragung, oder die externe durch die Bündelungsbehörde ( AMB für Beamte die nix anders zu tun haben , wie manch andereBehörde auch) angeht, genau deshalb rate ich dazu, nen Tüv Ing. zu suchen der Ahnung hat, sowohl von der Technik, als auch von der Gesetzlage, dann ist erstens mehr möglich und zweitens erleichtert das manche Eintragungen erheblich. Nur wenn die sich unsicher sind, ob das einer weiteren Überprüfung stand halten würde, trauen die sich nicht oder erzählen irgendwas wichtiges, damit nich auffällt, das sich da einer mal so gar nich mit den eigenen Vorschriften auskennt.

    Als Beispiel nehm ich ja immer gerne den Motorradrahmen, für manche ist jeder pisselige Halter, der da dran gebraten ist,ein Rahmenteil, für manche sogar ein angeschraubter Hilfsrahmen, dabei steht ausdrücklich in dem vollständigen Text zum Rahmen, für welchen Bereich nicht flexen, nicht Schweißen und nicht Bohren gilt, nämlich für den Teil der für die Fahrwerksstabilität erforderlich ist und um es denen leichter zu machen steht da obendrein was von "Knotenblechen" die den fahrwerksrelevanten Teil stabilisieren und nach denen der Rahmen sehrwohl geändert werden darf, die VT600 ist da ein schönes Beispiel.

    Ohne Knotenbleche könnte es ja sein, das der Teil dahinter ja noch statische Auswirkungen hat. mit zwar theoretisch auch, aber dazwischen ist in aller Regel schon ne fette Schweißnaht, darum wird das so angenommen.

  • Mein Reden seid über 20 Jahren, fähige Leute zu beiden Seiten auf Augenhöhe.

    Habe meinen Sachverständigen gesern auch ein Bild von den neuen Reifen die hier für die Bonnie stehen gesendet. Nicht nur meine Hand für mein Produkt sondern auch für das gegebene Wort.

    Das schafft auch langfristig eine immer wieder zu erneuernde Vertrauensbasis.

  • Ich will die Zoll Angabe mit im Schein haben