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Felgenfreigabe VN800 mit Dragstarfelge

  • So, jetzt mal ein kleiner Zwischenbericht.

    Hab den originalen Fender der VN dran gemacht. Sattel mit Adeckung montiert und so ein Sitzbrötchen drauf geschraubt.

    Blinker mit integriertem Licht/Bremslicht an die Schwinge montiert. Rückstrahler unters kennzeichen gemacht.

    Mit der neuen Felge ikl 170 Bridgestone zum Tüv..

    Und siehe da alles abgenommen, na ja ausser dem Rückstrahler, den will er mittig haben.. überleg mir grad ne Lösung.

    Er hat nach der Nummer im Felgenring geschaut, Tragfähigkeit der 1100er Dragstar gegoogelt, zack Freigabe erteilt . Genug Luft zur Kette und Schwinge, Probefahrt.. und fertig.

    Dann hab ich Ihn auf die Zulassung mit Wahlweise 1 oder 2 Sitzer gefragt.

    Mit dem Fender mit 170mm breite kein Thema, da er komplett und ungestreift in den Originalfender eintaucht und beim Soziusbetrieb der kleine Fender vom originalen komplett abgedeckt wird.

    Ich muss alsi nur die 4 Schrauben an den Struts lösen und dann hab ich ne Bobber Einsitzer..

    Leider hatte ich den falschen Fender , deshalb warte ich nioch auf den richtigen um nach der Montage beim TÜV vorzufahern und dann kanns ans eintragen in die Papiere gehen.

    Wer hilfe benötigt, BZW das Fahrzeugtypenblatt der 1000er Dragstar vom Kraftfahrtbundesamt.. kurze Nachricht genügt.

    Grüsse

  • Schön, dass das klappt. Allerdings tu ich mich schwer damit, wie man den Reflektor bei dir mittig anbringen will. Vielleicht dann doch eine Tüv-Lösung, die scheiße aussieht und nach der Abnahme baust den wieder unter das Kennzeichen. Bei mir hängt der auch unter dem seitlichen. Das fällt dann zur nächsten HU eh keinem mehr auf.

  • Be der HU war das meinem Prüfer wurst. Für Extragenaue Schupos hab ich nen runden Rückstrahler in der Seitentasche, den ich bei Bedarf mit Kabelbinder an die Sissy tüdel. Daheim kommt der eh wieder runter...

  • Super das alles glatt gegangen ist. :thumbup: Der Rückstrahler ist bei mir rechteckig und sitzt seitlich unterm Nummernschild, bisher keine Probleme beim TÜV gehabt.

    Better to be a wolf of Odin, than a lamb of God.

  • Be der HU war das meinem Prüfer wurst. Für Extragenaue Schupos hab ich nen runden Rückstrahler in der Seitentasche, den ich bei Bedarf mit Kabelbinder an die Sissy tüdel. Daheim kommt der eh wieder runter...

    Das wird dann als Vorsatz gewertet und ich meine das es weder runde noch dreieckige Refektoren für einspurige Fahrzruge zulässig sind.

  • Naja, das ich "aus Versehen" den Rückstrahler an den seitlichen KZT geschraubt hab wird mir hoffentlich keiner glauben

    Aber der runde Strahler ist erlaubt und ich kann weiterfahren, auch wenn es mich evtl. 20€ kostet.

  • ich muss ehrlich sagen, das Reflektoren eig. wichtiger sind als das Licht selber, auch wenn es oft die Optik vermasselt. Schön öfters PKW gesehen bei denen beide Lichter hinten ausgefallen waren oder vorne ein scheinwerfer komplett nicht leuchtete. Mit den ganzen LED Zeugs wirds auch nicht besser8o

  • ich muss ehrlich sagen, das Reflektoren eig. wichtiger sind als das Licht selber, auch wenn es oft die Optik vermasselt. Schön öfters PKW gesehen bei denen beide Lichter hinten ausgefallen waren oder vorne ein scheinwerfer komplett nicht leuchtete. Mit den ganzen LED Zeugs wirds auch nicht besser8o

    Da haste im Prinzip recht, aber der rote Rückstrahler, naja, also erstmal soll der nicht das Rücklicht immitieren falls das mal nicht geht, der muß beim Mopped auch nicht symetrisch zur Längsachse angebaut werden und darf durchaus unter das Nummernschild, auch wenn das seitlich montiert ist.


    Aber : Es gibt keinen vernünftigen Grund, das Scheißding übehaupt dran zu haben, außer, das der in dem Fall verstrahlte Gesetzgeber das so will, schließlich befindet sich über dem kleinen roten Rückstrahlerchen ein fetter Weißer, in meinem Fall in den Maßen 180x200, welchen von den Beiden sieht man wohl, wenn das im Dunkeln angestrahlt wird ?


    Eigentlich darf an KFZs auch nichts nach hinten weiß abstrahlen, genau genommen und Korinthen gekackt:crylaugh:

  • Aber : Es gibt keinen vernünftigen Grund, das Scheißding übehaupt dran zu haben, außer, das der in dem Fall verstrahlte Gesetzgeber das so will, schließlich befindet sich über dem kleinen roten Rückstrahlerchen ein fetter Weißer, in meinem Fall in den Maßen 180x200, welchen von den Beiden sieht man wohl, wenn das im Dunkeln angestrahlt wird ?

    Also bei mir definitiv den Rückstrahler 8)

    An meinem Nummernschild reflektier nix. Daher ich überzeugter Reflektornutzer bin.;)

    ----- Multitasking ist Körperverletzung ! -----

  • ich muss ehrlich sagen, das Reflektoren eig. wichtiger sind als das Licht selber, auch wenn es oft die Optik vermasselt. Schön öfters PKW gesehen bei denen beide Lichter hinten ausgefallen waren oder vorne ein scheinwerfer komplett nicht leuchtete. Mit den ganzen LED Zeugs wirds auch nicht besser8o

    Na ja, dann wird der restliche Zustand von dem Auto auch nicht besser sein und es nicht so dramatisch sein, wenn die Bude von der Straße ab kommt und stehen bleibt.

  • Also bei mir definitiv den Rückstrahler 8)

    An meinem Nummernschild reflektier nix. Daher ich überzeugter Reflektornutzer bin.;)

    Hast noch son altes Nummernschild dran? Hätte ich auch gern, is wenigstens Vorschriftsmäßig, wenn's nich reflektiert:hey:

  • Da haste im Prinzip recht, aber der rote Rückstrahler, naja, also erstmal soll der nicht das Rücklicht immitieren falls das mal nicht geht, der muß beim Mopped auch nicht symetrisch zur Längsachse angebaut werden und darf durchaus unter das Nummernschild, auch wenn das seitlich montiert ist.


    Aber : Es gibt keinen vernünftigen Grund, das Scheißding übehaupt dran zu haben, außer, das der in dem Fall verstrahlte Gesetzgeber das so will, schließlich befindet sich über dem kleinen roten Rückstrahlerchen ein fetter Weißer, in meinem Fall in den Maßen 180x200, welchen von den Beiden sieht man wohl, wenn das im Dunkeln angestrahlt wird ?


    Eigentlich darf an KFZs auch nichts nach hinten weiß abstrahlen, genau genommen und Korinthen gekackt:crylaugh:

    Rückstrahler muss mittig montiert sein, oder 2 Rückstrahler, links und rechts symmetrisch angebracht.

  • Rücklicht, vom Rückstrahler steht da nix;)


    Mein TÜV hat auch extra nachgeschaut, weil ich das wissen wollte und da nix in der Richtung gefunden hab, außer bei über 3m breiten Fahrzeugen muß keiner in der Mitte sein.

  • Rücklicht, vom Rückstrahler steht da nix;)


    Mein TÜV hat auch extra nachgeschaut, weil ich das wissen wollte und da nix in der Richtung gefunden hab, außer bei über 3m breiten Fahrzeugen muß keiner in der Mitte sein.

    Mein TÜVer hat mich heimgeschickt mit reflektor links unterm Nummernschild.