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American-V2-Magazin

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Anbauvorschriften bei der Heck-Blinkermontage, Euer Wissen wird benötigt!! Honda CMX Rebel

  • Hallo zusammen,


    ich benötige eure Meinung oder Wissen.

    Ich versuche gerade, dass Motorrad "Honda CMX 500 Rebel" meiner Frau ein wenig zu verschönern.

    Ich habe neue Blinker von Kellermann gekauft (LED 3 in 1) Bullit 1000 DF

    Nun gibt es da anscheinend Montagevorgaben nach Richtlinien.

    Diese sollen besagen, dass die hinteren Blinker nach folgenden Vorschriften montiert werden müssen,

    min 350mm vom Boden entfernt und max 300 mm von dem Hinterradende.

    Das sieht für mich irgendwie gruselig aus.

    Schöner fänd ich die Blinker möglichst nah am Stoßdämpfer anzubringen. Bessere Optik finde ich. Was ist eure Meinung dazu und stimmen die Vorschriften?

    Ich habe angebrachte Blinker an Motorrädern schön des öfteren anders gesehen.:/

    Siehe Bilder

    Gruß

    Noppo

  • Ja, die stimmen schon, allerdings baut man halt manchmal was an und wenn man das trotzdem erkennen kann sagt wahrscheinlich der ein oder andere nix, bis man halt an den Falschen gerät.

  • Das mit den 300mm bis zum Ende ist Vorschrift.

    Die kleinen ATTO fallen hinten nicht so auf.

    Mir gefallen die Grossen hinten angebaut sogar besser als direkt hinter den Stoßdämpfern.

  • Dann laß es halt etwas länger als auf dem Bild und mach ganz hinten die kleinen Attos, oder die anderen kleinen 3 in 1 dran.

    Bisschen mehr Länge hilft auch gegen zuviel Dreck im Rücken, halt so, daß es grad noch paßt mit dem gewünschten Maß;)

  • Ich weiß halt aus Erfahrung, das zu kurz schonmal eklig werden kann, auch wenn man nur bei schönem Wetter fahren will, manchmal regnet's halt doch, dann lieber nen Tick länger.


    Wirst hier auch kaum jemanden sehen, der viel fährt, wo der Fender so kurz ist;)

  • Ist doch schön, wenn es einem in den Nacken spritzz und unter der Jacke bis in die Unterhose läuft :dagegen:

    Lass das besser etwas länger. Kommt zwar auch etwas auf den Reifen an, wie viel der hoch schaufelt, aber ein Schutzblech ist da besser. Ausser vielleicht, du willst das Kennzeichen oben aufs Heck machen. Aber das sah früher schon doof aus.

    Inoffizieller Sachverständiger für bayerische strassengräben

  • ich habe sowieso ein Problem mit dem Nummernschild.

    Es gibt keine seitlichen Halter mit ABE oder so. Wäre zwangsläufig auf eine Vorstellung beim Tüv gekommen.

    Gibt es bei Nummernschilder auch eine Vorgabe?

    Schräglage oder so, da die alte Halterung demontiert ist.

    Gruß

  • Das ist nur die halbe Wahrheit.

    Geregelt ist das in der FZV§10 Abs (6) 2.

    Dort geht es um 2- und 3-rädrige Fahrzeuge. Es wird da auch nur auf die Richtlinie 93/94/EWG (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der aktuellen Fassung verwiesen. Ich hatte das hier mal irgendwo verlinkt.

    Grob gesagt:

    Neigung:

    +30°

    -15°

    seitliche Erkennbarkeit:

    jeweils 30°

  • Wenn man sich mal ne Tasche / Schlafsack / Zelt oder sonstwas hinten drauf zurren will, werden Leuchten, die zu weit vorne sind auch gerne mal verdeckt. Würde die weiter hinter setzen, dann ist da Ruhe.

    Die Standard-Vorschriften für mittige Kennzeichen gelten für seitliche auch, allerdings ist ein außermittiges quasi eine bauliche Veränderung und bedarf streng genommen ohne ABE einer Einzelabnahme. Das macht aber jeder zweite Prüfer komplett anders als die anderen, daher einfach mit dem Prüfer besprechen, was er sehen will und so bauen, dann sollte das keine Probleme geben.

  • Das mit den 300mm vom Hinterrad gilt aber nur für die Zulassungen nach EWG, oder?


    Bei alten Zulassungen gibts dieses Maß meines Wissens nach nicht. Oder bin ich auf dem Holzweg?


    Gut, bei dem Bike vom TE zieht ja eh die EWG.

  • vielleicht hilfts weiter:


    Gesetzliche Hinweise zur Montage von Blinkern:

    Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab ca. 1998) zugelassen
    worden, gelten die folgenden Maße:

    • Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200 mm.

    • Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200 mm.



    Ist das Motorrad nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998 zugelassen,
    bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten:

    • Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas)

    • Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), bei je 100 mm Abstand zum Scheinwerfer (Kante-Kante)

    • Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm (Unterkante)

    • Die Blinkfrequenz (Geschwindigkeit) ist mit 90 +/- 30 Takte pro Minute
    festgelegt. Das bedeutet, dass die Blinker zwischen 60 und 120 Mal die
    Minute aufleuchten müssen.

    • Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker
    nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker sind nur für die Wirkung
    nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen

    daher immer durch Heckblinker ergänzt werden, auch an älteren Modellen.

  • Das Thema der Blinker an den Lenkerenden ist nicht ganz richtig wiedergegeben.


    Es gibt natürlich auch welche, die für vorn (e11) und hinten (e12) geprüft sind. Ich selbst fahre solche.


    Hier nur ein Beispiel:


    https://www.dock66.de/schwarz-22-mm-1-Alu


    Weiterhin gilt der Stichtag 1.1.87 oder so, jedenfalls 87.