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Seitliche Kennzeichenhalterung

  • Ohne jetzt mal den ganzen Thread und die ganzen Links dazu genau zu betrachten: Ob mit oder ohne Teile-Gutachten oder ABE besteht für den Graukittel keine Verpflichtung, bzw. für dich kein Rechtsanspruch ein seitliches Kennzeichen bei Einhaltung der vorgeschriebenen Anbringungsmaße ( 30cm oberhalb der Fahrbahn, freie Sichtbarkeit in einem 30°? Winkel in einem Abstand von 1meter gemessen durch die Längsachse des Fahrzeugs usw) einzutragen, bzw. eingetragen zu bekommen. Das ist erstmal Fakt!


    Darüberhinaus gehen die Meinúngen weit auseinander; meine Erfahrung hat gezeigt, dass der eine sich sehr wohlwollend zeigt und das ganze ohne Gutachten auch einträgt, der andere sich erstaunt zeigt dass es mittlerweile Gutachten für ein Seitliches gibt und der dritte knallhart sagt: Machen wir generell nicht.


    Es gibt auch die Story vom Tüvver in NRW, der so ein Teil (nach langer Krankheit wieder im Dienst, ohne die internen Richtlinien des RP zu kennen) eingetragen hat und seitdem verschärften Innendienst schiebt ebenso wie den Tüvver, der sagt: Sowas braucht nicht eingetragen zu werden.


    IMHO ist eine halbwegs EU-konforme Anbringung, und dazu zählt die Lesbarkeit innerhalb des vorgeschriebenen Winkels und ein mittiges Rücklicht schon die halbe Miete um auf der sicheren Seite zu liegen.


    Die Ausführung des Halters sollte somit also größtenteils dem handwerklichen Geschick des Owners oder seiner Bekannten überlassen sein, wobei es sicherlich schöne (aber durchweg teure) Lösungen zu kaufen gibt

  • Versuch macht kluch ;)


    Aber mal im Ernst, könnte einige Geschichten über bei uns in der Gegend ansässige Schraubenbuden, TÜV-Stellen und freie Sachverständigenbüros erzählen, wo man sich nur an den Kopf bei packen kann und laut .......... schreien möchte. Sicherlich wird jeder hier solche Geschichten kennen und auch werden einige der von mir genannten Schrauberbuden bekannt sein aber letzten Endes bleibt es dabei:


    Ein Rechtsanspruch auf Eintragung besteht nicht, weiterhin gibt der § 60 der StVZO selbst nur geringfügige Vorschriften über das Kennzeichen wie z.B. schwarze Schrift auf weißem Grund, reflektierend usw. und dann kommts :
    1) maximal 30° Vertikalwinkel in Fahrtrichtung geneigt
    2) der Abstand von der Fahrbahn nicht geringer als 300mm
    3) Hinter dem Fahrzeug muß das Kennzeichen in einem Winkel von 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf ausreichende (?) Entfernung lesbar sein


    Dazu der Krempel wie z.B. nicht über die breiteste Stelle hinausragend, nicht gefährdungsfördernd usw.


    Ich hab mein Seitliches irgendwann dann auch eingetragen bekommen, aber das ist jetzt (gottseidank) schon einige Jahre her und es war auch eine Tour der Leiden.


    Letztenendes bleibt es wie so oft dabei: Mehrere Tüvs mal anrufen und erstmal nachfragen ob generelle Einwände dagegen bestehen, vorfahren, quatschen und den nächsten Tag dann zum Nächsten; anschließend mal wieder die Feststellung machen: Irgendwann denkt einer auch mal anders!

  • Das seitl. Kennzeichen ist nicht das Problem aber die Beleuchtung will ich so eingetragen bekommen wie auf meinen Bildern. Und zwar neben, nicht mittig!!! Aber wie gesagt der versuch wird es zeigen... :]

  • Zitat

    Original von Merlin
    Das seitl. Kennzeichen ist nicht das Problem aber die Beleuchtung will ich so eingetragen bekommen wie auf meinen Bildern. Und zwar neben, nicht mittig!!! Aber wie gesagt der versuch wird es zeigen... :]


    Upps, wer lesen kann ist klar im Vorteil, sollte ich jetzt wohl auch bemerkt haben.
    Kenne einige Leute die so rumfahren wie du dir das vorstellst, aber sowas hat keiner eingetragen.


    Schon mal drüber nachgedacht da was in den Fender einzulaminieren? Weiß jetzt leider nicht wie der Fender von unten aussieht, sollte sich aber vielleicht doch was machen lassen, oder?

  • hi merlin,


    ich habe es auch so eingetragen, beim normalen tüv kannste das glaube ich vergessen aber über Thunderbike, HM............u.s.w. kein problem und soviel mehr kostet es auch nicht.


    Gruss PePe

  • Na also, war kein Problem!!! So eingetragen wie auf den Bildern zu sehen. Und das Gutachten muss ich auch nicht mitführen...Vitamin B ist das halbe Leben ;)
    orig. Text: Ziffer 33 M. KENNZ.-HALTER LINKS MSP-SK12, M. BELEUCHTUNG ;)

  • Hi Merlin
    wie de das higekriegt hast mußte am 31.10 erzählen und ist da ne Wiederhohlung möglich?:bounce: bin ganz neugierig.
    mike