Ohne jetzt mal den ganzen Thread und die ganzen Links dazu genau zu betrachten: Ob mit oder ohne Teile-Gutachten oder ABE besteht für den Graukittel keine Verpflichtung, bzw. für dich kein Rechtsanspruch ein seitliches Kennzeichen bei Einhaltung der vorgeschriebenen Anbringungsmaße ( 30cm oberhalb der Fahrbahn, freie Sichtbarkeit in einem 30°? Winkel in einem Abstand von 1meter gemessen durch die Längsachse des Fahrzeugs usw) einzutragen, bzw. eingetragen zu bekommen. Das ist erstmal Fakt!
Darüberhinaus gehen die Meinúngen weit auseinander; meine Erfahrung hat gezeigt, dass der eine sich sehr wohlwollend zeigt und das ganze ohne Gutachten auch einträgt, der andere sich erstaunt zeigt dass es mittlerweile Gutachten für ein Seitliches gibt und der dritte knallhart sagt: Machen wir generell nicht.
Es gibt auch die Story vom Tüvver in NRW, der so ein Teil (nach langer Krankheit wieder im Dienst, ohne die internen Richtlinien des RP zu kennen) eingetragen hat und seitdem verschärften Innendienst schiebt ebenso wie den Tüvver, der sagt: Sowas braucht nicht eingetragen zu werden.
IMHO ist eine halbwegs EU-konforme Anbringung, und dazu zählt die Lesbarkeit innerhalb des vorgeschriebenen Winkels und ein mittiges Rücklicht schon die halbe Miete um auf der sicheren Seite zu liegen.
Die Ausführung des Halters sollte somit also größtenteils dem handwerklichen Geschick des Owners oder seiner Bekannten überlassen sein, wobei es sicherlich schöne (aber durchweg teure) Lösungen zu kaufen gibt