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Xs650 im Starrahmen in Belgien zulassen

  • hi Männers,


    hab nichts aussagekräftiges gefunden daher hier mal die Frage.


    Ich kann von einem Freund eine xs650 im Starrahmen günstig haben.


    Die hat ne deutsche Zulassung.


    Vorverlegte, selbst gebaute Auspuffanlage usw ist alles eingetragen aber nicht der Starrahmen. Das wurde mal in den Niederlanden gemacht.


    Ein Jahr lang habe ich nebenbei für den Kumpel versucht einen Weg zu finden. Aber wie jeder weiß, keine Chance in Deutschland und das schon seit vielen Jahren.


    Klar gibt es die Möglichkeit über einen Fiedler Rahmen mit Geradewegfederung, wird aber zu teuer.


    Nun ist der Gute so verzweifelt das er mir ein Hobel sehr günstig angeboten hat.


    So ich komme vom Thema ab.


    Ich habe einen guten Freund der in Belgien wohnt und selbst auch Mopeds umbaut.


    Meine Idee... Er meldet die in Belgien an, was er auch machen würde, und ich fahre die xs hier in Deutschland.


    Ist mir das als deutscher Staatsbürger in Deutschland untersagt?


    LG

  • Der Fiskus könnte Probleme machen..

    Allerdings ging es bei der Geschichte um ein Schweizer KFZ, das Detail EU könnte sich zu Deinen Gunsten anders darstellen..

    "Er aber, sag's ihm, er kann mich im Arsche lecken“ J.W.v. Goethe

  • Das macht keinen Unterschied, Heini. Steuertechnisch ist Ausland halt Ausland, nur die Einfuhrabwicklung ist etwas einfacher aus EU Staaten. Es geht tatsächlich um das Finanzamt und zwar gleich zweimal. Zum einen umgehst du mit deiner Aktion die Einfuhr nach D und somit die Einfuhr-/Mehrwertsteuer und zum zweiten entgeht der guten Angie die normale (Strassen-/KFZ-)Steuer.


    Ganz anders sieht es aus, wenn du den Hobel offiziell mietest, weil dein Kumpel die auf ihn zugelassene XS auf keinen Fall verkaufen möchte. Dann würde es für jede Saison einen kleinen Mietvertrag geben, der dich als offiziellen Mieter und deinen Kumpel als offiziellen Halter ausweist. Langzeitmiete kann dir niemand untersagen ;)


    Ich kenne das mit Holländischen Fahrzeugen in D und mit Deutschen Fahrzeugen in der CH. Funktioniert einwandfrei und mit dem Segen der Behörden.

  • Genau, das war eine uralte Geschichte, der Deutsche musste das Auto nachverzollen, den Neupreis. Und eine Zollerstattung von der Schweiz gab es nicht, weil der Halter immer noch Schweizer war. So eine missgünstige Formaljuristische scheiße halt..

    "Er aber, sag's ihm, er kann mich im Arsche lecken“ J.W.v. Goethe

  • Innerhalb der EU sollte es zumindest kein so grosses Problem sein, ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung zu fahren. In der Schweiz als Deutscher ein schweizer Fahrzeug führen...böse Sache. Da steht glaub sofortiges erschiessen mit ranzigen Erdnüssen drauf...

    How am i driving? Call 1-800-kiss-my-ass

  • Moin....wegen Fiedler....

    Ja, hier in Bremen gibt es die Möglichkeit.

    Habe einen TÜVér vom TÜV-Nord der die einträgt. (Zulassung bleibt dann alt)

    Bei Bedarf kann ich dir die Kontaktdaten geben.

  • Ja darfste dann nur deinen Rahmen für zerflexen und ob sich der ganze Firlefanz für nen irgendwas Starrahmen mit XS Motor lohnt?. Wen man den einen Fiedler Rahmen bekommt und der Rahmen einen überhaupt gefällt.

  • So siehts aus.

    Geradewegsfederung find ich Geil, aber die monströse Steuerkopfverstärkung hat mich abgeschreckt.

  • Moin Freigeist ...
    Jo, mit 4 Taster an der XS ist okay ...

    der Tiny Tacho ist nur zu 75% nutzbar, weil die XS keinen ÖL-Druck / ÖL-Menge Schalter hat.
    Wenn Du die Kiste als Kicker Only nutzen willst ... braucht es noch eine VAPE-Zündung.
    Und für die Taster, habe ich die Lösung

  • Hallo,

    erstmal muss die „XS“ ja offiziell nach Belgien eingeführt werden und dort dann auf den Halter (Freund - der muss seinen Wohnsitz in Belgien haben) zugelassen und versichert werden (trotz EU usw. – es ist eine Einfuhr sonst keine Zulassung in B).

    Wenn das mit der Einfuhr und Einfuhrumsatzsteuer (B) geklärt ist, gibt es anschl. vorher noch die belgische technische Prüfung vor Zulassung.


    Dann erst gibt es die Zulassungsbescheinigung (nur noch ein Dokument) – der deutsche Brief verschwindet in den belgischen Archiven.

    Das Bild ist von meiner Zulassung.


    Ob überhaupt und wie lange dann eine andere Person als der belgische Halter dann in Deutschland mit den in Belgien zugelassenen Fahrzeug „am Straßenverkehr in D teilnehmen“ darf, ist dann wieder in D genauestens geregelt geregelt in : § 20 FZV (Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland)


    Es gibt eigentlich "leider" nur eine Lösung, – umziehen mit Motorrad nach Belgien, Rest funktioniert nicht wirklich.

  • Das mit dem Zweitwohnsitz wär früher recht üblich, Kumpel hatte da auch nen Briefkasten hängen, wenn man Pech hat fällt aber auf, daß die Kiste überwiegend hier bewegt wird, das gibt dann richtig ärger, dann besser diese Mietlösung, kommt zwar irgendwie auf's Selbe raus, aber noch geht das.

  • Belgien hat in Sachen Exekutive echt aufgeholt. Briefkasten reicht da nicht mehr.

    Die Gemeinde passt tatsächlich da sehr auf, ob da Menschen tatsächlich leben und wie sich finanziert wird.


    Fz-Mietvertrag vom Freund bei evtl. D-Pol.-Kontrolle rechtssicher erklären zu müssen, evtl. auch nachträglich über RA, wäre mir zu stressig.

  • Alternativ habe ich ihm dazu geraten sie für unsere Niederländischen und Belgischen Nachbarn im Netz schmackhaft zu machen.


    Er möchte 3000€ für das voll fahrbereite Moped haben was preislich ein Witz ist.


    Ich denke das ich eher die Finger davon lassen bevor ich mir noch eine Baustelle an lache. Vielleicht findet sich hier ja jemand der Bock drauf hat.

  • es sei denn, es handelt sich um ein gemietetes Fahrzeug.

    nicht ganz so locker, dani!


    Avis hilft EU-Bürgern bei der Einhaltung neuer gesetzlicher Vorschriften bzgl. Autovermietung in der Schweiz

    Ein neues Gesetz der EU-Komission verbietet EU-Bürgern ab sofort die Fahrt eines in der Schweiz angemieteten Fahrzeugs von der Schweiz in Länder der EU. Das neue Gesetz gilt für Kunden mit einer in der EU gemeldeten Adresse, unabhängig von ihrer Nationalität. Kunden, die an der Schweizer Grenze in einem in der Schweiz registrierten Mietwagen gesichtet werden, können einer hohen Geldstrafe unterliegen.