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Endtopf / Ohne E-Nr / '80er EZ

  • Heyho, ich hab eine eher blöde Frage und zwar:


    Ich finde relativ zweideutige Antworten im Internet - Aber ist es möglich bzw. hat hier jemand Erfahrungen damit, einen Endtopf bei einem Motorrad mit einer EZ vor dem 11.1980 ohne E-Nummer eintragen zu lassen?


    Also ich würde weder die Krümmer, noch den Sammler anfassen sondern tatsächlich lediglich die Endtöpfe ändern wollen. Die aktuellen sind mit 92 Phone noch im Fahrzeugschein eingetragen und wurde seit ~39 Jahren auch nicht verändert ... Also, Dämmmaterial ist in denen sowieso keins mehr vorhanden sozusagen.


    Muss ich aber bei einer Änderung an der Abgasanlage aktuelle Normen und so einhalten? Oder kann ich auch weiterhin auf eine Abgaskontrolle verzichten? Muss ich lediglich auf die Lautstärke achten oder kommt auch eine Leistungsmessung auf mich zu? Was kostet das ungefähr und ist es eventuell doch sinnvoller welche mit E-Nummer für den 10 fachen Preis zu holen?


    Danke schon mal im Vorraus. :danke:

  • Hi, mit EZl 1980 solltest (N) hinter Deinem Dezibelwert stehen haben, wird im Schein aber gerne vergessen. Im alten Brief, falls vorhanden, sollte das aber auf jeden Fall drinstehen.

    Das gibt die Messmethode vor, die die Polizei bei einer Kontrolle durchführen muss. Vorteil dabei ist, dass für eine Abnahme in der Regel eine Standgeräuschmessung reicht. Das kam bei mir zuletzt auf 65€ + 12 für nen neuen Schein.

  • Hi, mit EZl 1980 solltest (N) hinter Deinem Dezibelwert stehen haben, wird im Schein aber gerne vergessen. Im alten Brief, falls vorhanden, sollte das aber auf jeden Fall drinstehen.

    Das gibt die Messmethode vor, die die Polizei bei einer Kontrolle durchführen muss. Vorteil dabei ist, dass für eine Abnahme in der Regel eine Standgeräuschmessung reicht. Das kam bei mir zuletzt auf 65€ + 12 für nen neuen Schein.

    Ah, dass wusste ich gar nicht - Danke! Das (N) steht drin, dann achte ich drauf das es auch beim neuen drin steht.

    Nicht vergessen, der AAS darf bei einem anderen Endtopf zusätzlich +3dB eintragen.

    Noice!

  • genauer gesagt auch nach EZ.04.94 möglich, jedoch sehr viel teurer, das fast immer ein Pott mit passendem Prüfzeichen und Papiere dazu preiswerter ist.

  • Das N wurde beim Erstellen des neuen Briefes und Fahrzeugscheins auch vergessen. Ist mir erst zu Hause aufgefallen. War nochmal zeimliche Rennerei. Das wäre ohne das N mir dem Einhalten der Werte schwierig geworden. :D

    Allerdings verstehe ich nicht, wie Phon und das N zusammenpassen. Kenne es eigentlich nur so, entweder Phon, was einen eigenen Prüfaufbau als Grundlage hat oder eben N, wo nicht Phon sondern dB gemessen werden. Durch das N nach neuem Messaufbau aber noch +21 dB + Toleranz gerechnet werden.

  • Das ist witzig, weil ab diesem Baujahr ja eigentlich die neuen Grenzwerte und das neue Messverfahren (Nahfeldmessung) gelten müssten. Demzufolge dürfte doch da gar kein N mehr stehen. Oder interpretiere ich das falsch? Übergangsfrist?

  • Der link ist gut:thumbup:. Gibt es eigentlich bei den mit N gekennzeichneten auch ne Toleranz, zb für ne Bj 83 ? :/

    Da bin ich mir nicht sicher, wegen dem "[...] die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen." - Bzw. davor noch "Zusammen mit der Umstellung von Phon auf Dezibel legte der Gesetzgeber außerdem - wen wunderts - neue, strengere Grenzwerte fest, die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem „N" - wie national - gekennzeichnet sind. Diese nationale Richtlinie mussten alle Fahrzeuge erfüllen, die zwischen besagtem 13. September 1966 und dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden." meines Erachtens den November 1980 als "Deadline" auszeichnen.


    Kann es aber durchaus auch falsch verstehen.

  • Das ist ein bisschen verwirrend, gab scheinbar eine Übergansfrist, herstellerspezifisch, gibt durchaus Moppeds wo 82 auch noch ein N dahinter stand.

    Scheinbar haben es damals nicht alle rechtzeitig geschafft und so gab es ein paar Ausnahmen.

  • Glaube das geht bis April 1982 mit dem (N) - Ausnahmen mal außen vor. Bei April bin ich mir nicht sicher, aber EZl. 82 gibt's viele mit dem notwendigen (N).


    Was man sich halt bei der Standgeräuschabnahme vor Augen führen sollte ist, dass wenn einer Streife das Fahrgeräusch zu laut vorkommt, man trotzdem der Gearschte sein kann.

  • alles möglich...die 21 dB(A) plus 5% werden dann rauf gerechnet...damit sollte man mit den alten Buden durchaus im gesetzlichen Limit dann sein.

  • Ist ja eigentlich schon ab Ende 80 nicht mehr, waren nur ein paar Modelle, wo das bis 82 geht, kann aber auch sein, daß es da, wo ich das her kennen noch 80er Moppeds mit ner 82er EZ sind