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Endtopf eintragen -> dB runtersetzen ??

  • Guten Abend zusammen,


    meine Freundin hat sich letztens nen gebrauchten Supertrapp für ihre Else gekauft. Mit "Technischem Bericht" mit Geräuschmessungen und allem. Super Sache dachten wir uns... also dran gebaut und eben zur Derka... tja denkste...

    Als der gute Mann den Wisch sah, sagte er direkt "oohh neeee... sowas können wir nicht eintragen... ist ja schon uralt... evtl der Kollege beim TÜV der die 21er macht."


    Na toll... also zum TÜV gefahren und siehe da, alles halb so wild. Würde er mir direkt eintragen. Aber:


    In dem "Gutachen" stehen die gemessenen Werte für Stand- und Fahrgeräusch und auch die, die bei der Testkarre im Schein standen. Also die zum Zeitpunkt der Messung geltenden Werte. Nun liegen diese aber 5 und 7 dB UNTER denen die meine Freundin in ihrem Schein stehen hat und der Prüfer sagt er müsse diese Werte dann auch übernehmen. Und würde man irgendwann den Topf wieder wechseln wollen, wäre das recht schwierig weil kein anderer Topf für die Else so leise wär. Selbst eine Rückrüstung auf Original hält er für äußerst schwierig.


    Jetzt frag ich mich ob das so überhaupt sein kann ? Der Typ macht eigentlich einen sehr kompetenten Eindruck und hat auch nen guten Ruf unter Moppedfahrern und Werkstätten.... aber trotzdem kann ich das nicht verstehen... naja.


    Zu dem technischen Bericht. Dieser ist von 1997 und von TÜV Automotive. Die Supertrapp ist von Gietl.


    Was sagt ihr dazu ??

  • Stauscheiben gibt im 6er, 12er, 18er und 24er Pack...Unterlegscheiben im 100er Pack...dsann hat die else auch zwei bis drei Nm mehr an der Wurbelkelle.


    Mal ekhrich...die Ing. haben einen mächtig an der Waffel...orientiert euch 3-4dB/A über den eingetragenen Werten...sprich Db Anhebung legal eintragen lassen...dann habt ihr 5 dB/A noch weitere Toleranz bei der Kontrolle nach oben...

  • Kann der den blöden Pott nicht einfach so eintragen, und das Gutachten bei seite laßen ? Dürfte eigentlich überhaupt kein Problem sein, wenn das leiser ist, als eingetragen, wär zumindest bei meinem TÜV kein Akt, der macht andere Probleme:supersad:

  • Na das denk ich mir ja auch... ist deutlich leiser, also eintragen und fertig.

    Er meinte noch ich könnte ne Fahrgeräuschmessung machen lassen und denn eben die entsprechende Anzahl an Scheiben eintragen lassen. (Im vorliegenden Gutachten sinds nämlich nur 2) Die Messung würde aber wohl mindestens 300€ kosten. :box:

    Wäre halt beim Tüv in Bottrop, die haben ne extra Stecke dafür...


    Öko, ich weis garnicht obs bei dem dann überhaupt ne 21er wäre, daher gibts noch kein Preis dafür.

  • Ist doch ne Frechheit, wie die studierten Jungs für einfache Eintragungen aufschlagen und doch noch nicht wissen, was se dürfen oder eigentlich wollen.

  • ....


    Danke Malte, das hört sich schon viel besser an. Gibts dazu auch ne Quelle ?

    ja: Malte ;)


    Du brauchst wegen des "Technischen Berichts" tatsächlich den TÜV, oder einen neuen Technischen Dienst ;)


    Und den Zubehörpott wahlweise einzutragen ist nicht verboten und in diesem Fall die Idee um die Originalwerte zu erhalten. Der Fahrgeräuschwert bleibt unter dem zulässigen, ist also nicht weiter erwähnenswert, der Kontrollwert "Standgeräusch" kann dann wie oben geschrieben in Feld 22.


    TÜV Automotive ist akkreditiert, wenn die Messwerte vollständig und nachvollziehbar sind, dann kann der TÜV mal eben machen. Das darf wegen mangelndem Aufwand auch nicht so teuer sein :)


    Ich würde ihn genau dahinstoßen vorsichtig, damit er sich nicht auf den Schlips getreten fühlt.


    Viel Erfolg!