Das Magazin für umgebaute Motorräder

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Kennzeichenverlegung .... Teil 1

  • Ich bin viele Jahre mit 'nem Seitlichen rumgefahren. Irgendwann wollte ich mir dann aber Satteltaschen anbauen, aber das lies sich durch den seitlichen Kz-Halter nicht wirklich umsetzen. Also hatte ich mich entschieden das Kennzeichen wieder mittig zu platzieren.


    Also hab ich mir einen neuen Kennzeichenhalter ausgedacht und gebaut. Der Seitliche kam weg. Brauchte mal wieder 'ne neue Optik.


    Hier war mein erster Entwurf mit Photoshop....und der hatte mir schon richtig gut gefallen.



    Und das ist die Umsetzung:

    Ich hab mir ein Niroblech in 1mm Stärke lasern und biegen lassen.



    Die Beleuchtung- und Blinkeraufnahmen habe ich so gefräst, das sie trotz der Biegung gerade nach hinten strahlen.





    In dem Falle waren es 30 Grad.





  • Kennzeichenverlegung .... Teil 2



    Ein Rückstrahler mußte ja auch noch ran. Ich wollte aber einen der gebogen ist damit er die Form von meinem Kennzeichenhalter hat. Also bin ich mit dem Heißluftfön rangegangen und habe versucht das Teil in Form zu bringen. Manchmal ist Geduld gar nicht so verkehrt. Und wenn man zu ungeduldig ist ...... tja ...... dann muß man sich halt einen neuen Rückstrahler kaufen und von vorn anfangen. :really::hey:


    Bei meiner Blechkonstruktion hatte ich doch tatsächlich den Platz für den Rückstrahler vergessen und so mußte ich ihn noch nachträglich rantüdeln.



    Den Rückstrahler hatte ich bei Louis gekauft.


    Dann mit dem Fön ran und ich hatte den Bogen raus.



    Mit Silikon wurde er dann am Blech festgeklebt. (Natürlich nach dem Pulvern)



    Als er dann vom Pulvern zurück war, ging es an's Zusammenbauen.


    Die Kennzeichenbeleuchtung habe ich so platziert, daß sie im angebauten Zustand hinter dem Fender verschwindet.


    Nachdem dann Kabeltechnisch alles sauber zusammengeführt war .......




    ..... konnte er dann auch angebaut werden.


    Und es funktionierte sogar alles auf Anhieb. 8):grin:

  • Micha , Kennzeichen dürfen nicht gebogen sein soll explizid , genau so, wo stehen? Ist ein Kennzeichen zum zwecke der erschwerten ablesbakeit gebogen so ist das verboten. Ist eine einwandfreie ablesbarkeit gegeben dann wird das nicht beanstandet. Gibt ne menge PKW die an der Front eine gebogene Aufnahme fürs Kennzeichen haben und nix da mit verboten wenn du dann dein Kennzeichen da drauf tackerst.

  • KA... ich bin 50+ und kenne nur was mir gelehrt wurde! ;)
    Wenn ich mein KZ verbiege (ändere) dann ist das unzulässig, siehe auch StVG §22:


    (1) Wer in rechtswidriger Absicht

    1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
    2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
    3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.


    In wie weit das noch gilt weiß ich nicht... ich bin safe auf der Straße.
    Sorry für Verwirrungen.


    Micha



    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • ...ausserdem !!!

    Ist eine ausreichende Beleuchtung der gesamten Fläche in der Dunkelheit gegeben ???

  • Zitat

    oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

    Das ist der ausschlaggebende Satz.

    Wenn dir der Bulle das so auslegt, dass er das KZ nicht lesen kann, wird es unter Umständen teuer.


    Wie immer in solchen Gummiverordnungen, diskussionswürdig und Stoff für Verwirrung.

    Lache nie über jemand der einen Schritt zurück macht......Er könnte Anlauf nehmen !

  • Es soll auch schon streitigkeiten mit Löcher ins Kennzeichen bohren zwecks befestigung gegeben haben. Der ausschlaggebender Satz ist schon -in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt- , ist ja das was ich meinte. Ist das Kennzeichen gut lesbar dann hab ich gute Karten, aber Streit kann natürlich bei dieser je nach dem auslegbaren gesetzesvorgabe nie ganz vermieden werden. Wenn ich mein Kennzeichen im Radius gebogen habe dann würd ich fahren bis mir jemand auf die Füße treten will und dann schaun wa ma....ordentliche Beleuchtung ist schon für die HU pflicht. Ob ein verbogenes Kennzeichen eintragungsfähig ist? Wir in D stehen doch sooo sehr auf amtlich schriftliches .... wie der Text dann wohl heisst in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 :D

  • gebogene KZ sind in D nicht zulässig!


    Micha

    Die Aussage ist so pauschal nicht korrekt..

    Kann per Einzelabnahme in den Papieren genehmigt werden, sofern die geometrische Sichtbarkeit gegeben ist.

  • Das darf gebogen sein, einzig die Ausleuchtung muß gewährleistet sein, die gebogenen Seitlichen sind daher meist nur als Leuchtkennzeichen zu realisieren.

    Die Kennzeichenbeleuchtung bei dieser Biegung sollte passen, nur der Blinkerabstand stimmt nicht so ganz, nehm ich an, da das Kennzeichen jetzt ja keine 180 mehr breit ist;)