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Ein/Anbauwinkel Blinker/Rüli

  • Hallo Männer


    Mich interessiert der Ein/Anbauwinkel von Rücklicht/Blinker ? Wer kann etwas dazu sagen?


    Muss es gerade zur Fahrbahn ausgerichtet sein? Gibt es Toleranzen? Was sagen Bullerei und Tüv?


    Hab das übertrieben dargestellt damit klar ist welchen Winkel ich meine.



  • Gibt es genaue Vorgaben...steht im Gesetzestext...und bei allen Prüforganisationen auch nachzulesen...

    Tageskurve ist bei mir heute ziemlich flach...vielleicht schiebt es hier noch jemand nach...

    Hatten wir aber auch schon zig mal hier...Suche oben rechts oder per google.

  • Bei den Blinkern ist es ja klar...jedenfalls was die Seite angeht.

    In Richtung Höhenabstrahlung / Rücklicht...Gesetzestext ....habe ich da noch nichts gesehen...



  • Gute Frage, ich schraub´s halt immer so an, wie mir das gefällt, ist halt bei meinen Rückleuchten dann grade, allerdings hat beim Kumpel auch noch keiner gemeckert, das sein Tombstonerücklicht eher nach oben scheint, man sieht es ja trotzdem gut und blenden tut´s auch nich.

    Beim Rücklicht versteh ich die Frage, aber was die Blinker angeht, wüßt ich nicht warum die nicht grade dran sollten, außer vielleicht bei diesen integrierten Blinker/ Rücklichthaltern.

  • Beim Kennzeichen ist ja 30 Grad erlaubt ... warum soll das bei Rüli/Blinker anders sein?


    Nehmen wir mal an, jemand babbt sich folgenden KZT mit 30 Grad an die Kiste. Sollte doch auch funzen bei Tüv/Bullerei?


    Nur ein Bsp. Bild - KZT mit Blinker/Rüli

  • Ach deshalb, ja, sollte gehen, wobei der Abstrahlwinkel bei LED etwas speziell ist, wenn die Oberkante nach vorne geneigt ist sollte das aber funktionieren, würde man das jetzt an ne Sissy schrauben, müßte man halt schauen ob das auffällig genug ist.

  • Nein, ich möchte nicht diesen KZT. Das war nur ein Beispielbild.


    Die RüliBlinker sind auch in der Neigung nicht verstellbar. Die wären dann ebenfalls wie der KZT 30 Grad geneigt.


    Daher wollte ich nur ableiten wie sich das mit anderen RüliBlinker Gedöns ist.

  • Bei den Kellermann 3in1 liegt ein Beipackzettel mit möglicher Anbaumaßen bei...in der Werkstatt unter mir...ich packe das heute nicht mehr.

  • Habe die Rhombus Dark...gibt auch die Standart in extra hell, welche auch an ATV, und LKW zugelassen sind...die sind giftig noch heller...nicht von Hella

  • ...da bin ich überfragt =O. Astrions Abstrahlwinkel sind die Sichtbarkeitswinkel die der Fahrtrichtungsanzeiger bei senkrechter Anbaulage haben muss, dafür sind die FRAs auch genehmigt.


    Anbautoleranzen stehen in jedem Fall in dem Genehmigugsgutachten. Der Zugriff darauf ist allerdings sehr lückenhaft.


    Hast du mal die Genehmigungsnummer? Dann suche ich mal.....

  • Bleibt dann nur noch die Frage wie es sich mit einem kompletten KZT mit Rüli/Blinker verhält.


    z.Bsp.: einen höhen preisigen von Heinzbikes. Steht ja geschrieben, alles mit E Nummer und erlaubt. Dann auch mit 30 Grad Anbauwinkel?


    Müsste man wirklich mal einen TÜV Menschen fragen.

  • Bleibt dann nur noch die Frage wie es sich mit einem kompletten KZT mit Rüli/Blinker verhält.


    z.Bsp.: einen höhen preisigen von Heinzbikes. Steht ja geschrieben, alles mit E Nummer und erlaubt. Dann auch mit 30 Grad Anbauwinkel?


    Müsste man wirklich mal einen TÜV Menschen fragen.

    Nur weil da steht, " alles mit E-Nummer und erlaubt", bedeutet das aber nicht das es in dieser Kombination erlaubt ist.

    Jedes Teil für sich hat ne E-Nummer und ist erlaubt, das ist klar.

    Verhält sich so wie mit anderem Lenker und anderer Gabelbrücke .

    Du darfst das KZ ja auch 15 Grad nach innen kippen, dann beleuchtest du die Fahrbahn

    So sehe ich das.


  • Es geht wohl um den vertikalen Abstrahlwinkel des Fahrtrichtungsanzeigers. Dieser soll von der Horizontalen +-15° betragen. Diesen Winkel muss die Genehmigung des Blinkers hergeben.

    Die Frage war aber glaube ich, wie weit man den Fahrtrichtungsanzeiger an sich verdrehen darf, also um wieviel Grad von der Vertikalen abgewichen werden darf.

    Ich finde keine Genehmigung eines beliebigen Blinkers wo der Abstrahlwinkel angegeben ist, habe jetzt auch keine Lust mehr weiter zu suchen.


    Bei Anbaulage <=750mm reicht ein unterer Abstrahlwinkel von 5°


    In diesem Fall ist ein Verdrehen des FRAs von 0° bis 10° nach oben garantiert abgedeckt.


    Konkret brauche ich die Genehmigungsnummer des FRAs, dann suche ich nochmal.......


    Wesergruß