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Honda VT 600 Garage Build

  • Nein noch nicht weil das zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn macht.

    Sie wird von mir diesen Herbst noch mal komplett zerlegt und der Rahmen Pulverbeschichtet danach wird der ganze kram abgedichtet bzw, eingeklebt.


    Ich wollte in dieser Phase 1 nur den Umbau machen, alles eintragen und dann bei schön Wetter die Saison fahren (steht sonst in der Garage).


    Zum Herbst kommt dann reine Optik (Pulverbeschichten, Lack usw.) alles auf ein mal war mir zu viel mit meinen Fähigkeiten.

  • So ich habe mit dem TÜV gesprochen...positiv ist er nimmt mir die Beleuchtung nach EG Recht ab.


    Leider muss ich für den kürzeren Fender den Nachweis erbringen das das Fahrzeug / Modell mal in Deutschland nach EG Recht zugelassen wurde.

    Meines Wissen gibt es bei der VT 600 eine EG Zulassung in Deutschland.


    Wer von euch hat eine solche Maschine und könnte mir Fotos von dem Brief schicken ?

    Ich brauche natürlich keine privaten Infos wie Name etc und auch keine Eintragungen, es geht wirklich nur um die technische Seite mit dem EG Vermerk.


    Es wäre echt Klasse wenn mir jemand helfen kann, bitte per PN.

  • Wofür lassen sich diese Tüv Typen eigentlich so teuer bezahlen?. Das wohl allergrößte Archiv und Datenblattsammlungen haben die doch wohl selber. Das ist für die mit ein Paar Klicks rauszukriegen, aber dann schaffen die ja eine Abnahme am Tag weniger.

  • Ist halt das Problem, die Hälfte von denen kennt die Möglichkeiten nicht und weiß nicht was geht und was nicht, zumal das eigentlich egal wäre, da die Stvzo- Karren ja eigentlich genauso behandelt werden sollen, wie die EG-Karren, außer natürlich der Baujahr bedingten Vorteile.
    Aber immerhin sagt er nicht, wie viele andere, es ginge nicht.

  • Ist halt das Problem, die Hälfte von denen kennt die Möglichkeiten nicht und weiß nicht was geht und was nicht, zumal das eigentlich egal wäre, da die Stvzo- Karren ja eigentlich genauso behandelt werden sollen, wie die EG-Karren, außer natürlich der Baujahr bedingten Vorteile.
    Aber immerhin sagt er nicht, wie viele andere, es ginge nicht.

    Hast du da mal ein Gesetzsestext dazu?

    Wäre Top wenn man § bei einer Kontrolle vorbeten kann.

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

  • Gibt auch ne TÜV Richtlinie dazu, müßt ich meinen TÜV Ing. fragen, warte eh auf nen Rückruf von dem, seit vier Wochen:supersad:


    Aber wir hatten hier vor kurzem noch irgendwo diesen Auszug:/


    Könnt aber mal nen Bekannten fragen, der is zwar bei der GTÜ aber der sollte das auch wissen, ist wenigstens leichter erreichbar.

  • Hab eben den GTÜ Mensch von der Arbeit abgehalten, er sagte, es gäbe ne interne Anweisung, daß bei Stvzo Karren die gleichen Bestimmungen wie für EG-Karren angewendet werden dürfen, was sich aber nur auf die HU bezieht, also wenn da z.B. die Radabdeckung der EG_Bestimmung entspricht, soll das kein Mangel sein, allerdings steht die Meinung der Rennleitung dazu wohl auf nem anderen Blatt, es gab da aber wohl auch was vom KBA drüber, bezüglich Beleuchtungen und Radabdeckungen.

  • Also ich dachte ich hätte eine Zulasssung nach EG gefunden weil da die bekannten E839 steht in dem Feld wo bei mir nichts steht.

    Ja ich weiß jetzt das ist nicht die EG Zulassung, hab ich jetzt auch gelernt und auch in einem anderen Beitrag hier im Forum nachlesen können :doof:.

    Wäre ja auch zu schön gewesen, auch weiß ich jetzt das die VT 600 C nie nach EG von Honda abgenommen wurde sondern nur die nationale Zulassung hat.


    Mein TÜV versucht noch mal etwas zu recherchieren sagt aber auch wenn wir nichts finden muss er halt so lang wie nötig.


    Ich weiß das mein TÜV sicherlich nicht der endspannteste ist wenn es um Augen zu drücken geht aber ich bin nach wie vor sehr froh das er nach vielen Anläufen bei anderen überhaupt das mit macht. Außerdem ist er sehr nett, wir haben regelmäßig per Mail Kontakt (Stand der Dinge, nächster Schritt usw.) und ich finde auch das er in meinem Interesse bemüht ist :respect.


    Man muss wohl auch einfach den Jungs mal zugestehen das es zu viele Übertrieben haben und auch die heute deutlich mehr unter Beobachtung stehen.

    Wie schon öfter gelesen ist es auch bei mir so das alle Umbauschritte mit Fotos in die Zentrale nach Hannover geschickt werden :hier:.


    Und damit es kein Misverständnis gibt mein TÜV ist kein Neuling sondern der Stationsleiter also hat das damit nichts zu tun.


    Neija nun heisst es abwarten was er noch herausfindet, ich freue mich wirklich sehr wenn jemand von euch noch was hilfreiches findet und mir schicken kann (z.B. diese Richtlinie o.ä.)


    Aber alles in allem ist es auch kein Weltuntergang ich bleib mir Freude bei der Sache und wenn es so sein soll dann mach ich das so :allesgut:.


    Der Spaß ist das wichtigste und ich freue mich für euer Interesse an meinem Umbau sowie Teilnahme / Hilfe.

  • Ich hab mich da jetzt Radabdeckungsmäßig eh nicht weiter mit befaßt, da ich mit den ausreichend langen Fender schon dreckig genug werd, für mein Empfinden.

    Und bei den Beleuchtungseinrichtungen ist mein TÜV-Mensch eh äußert geschmeidig, seiner Meinung nach interessiert sich der allgemeine Verkehrsteilnehmer nämlich nicht dafür, nach welcher Bestimmung das vorrausfahrende Mopped zugelassen ist, Hauptsache er sieht was.

  • Nachfolgendes habe ich gerade auf der Honda Seite gefunden.


    Erste COC-fähige Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung wurden im Automobilsektor ab 1995 in den Markt gebracht, erste Motorradmodelle ab 1999. In einer Überschneidungszeit von jeweils ca. fünf Jahren, gab es parallel Modelle mit und ohne COC Möglichkeit.



    Ob Ihr Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, erkennen Sie in den vorhandenen Fahrzeugpapieren oder am Typenschild des Fahrzeuges, anhand einer EG-Typgenehmigungsnummer, wie z.B. e4*92/61* 0009*00.


  • Hi,


    ich wollte mich mal wieder melden da ja momentan nicht viele News von mir kommen.


    Ich hatte meinem Prüfer Fotos geschickt in den ich den Fender mal aufgelegt hatte und der seitliche Kennzeichenhalter dran ist.


    Auch habe ich das Schreiben vom KBA mitgeschickt und freundlich darauf aufmerksam gemacht in Bezug auf die Radabdeckung.


    Neija gebracht hat es mir noch nichts, bzgl. des Kennzeichenhalters habe ich ein OK erhofft stattdessen wird er mir weiteres Infomaterial zu schicken.


    Wegen der Radabdeckung möchte er sich "kollegialen Rechtsbeistand" holen wie das intern behandelt wird. Der Kollege ist aber leider erst wieder in KW 8 da.


    Nun ja somit sind mir gerade die Hände gebunden und ich muss sagen so nett er auch ist fängt er gerade an nervig und anstrengend zu werden.