Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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TÜV Monopol §21 fällt....

  • Kumpel von mir war mit seiner umgebauten Vmax beim Tüv. Der Hinterreifen mußte neu , ist aber nicht mehr im Programm, aber eingetragen. Da er nicht doof ist hat er bei Metzeler angerufen und die sagen kein Ding das Nachfolgemodell ist besser, hat die gleichen Maße usw. Er also mit den Unterlagen zum Tüv um das mit dem Ingenieur zu bequatschen . Der guckt sich die Unterlagen an, liest sich alles durch ,nickt und sagt zu ihm das könnte er so eintragen. Kumpel freut sich und sagt dann machen wir das so und der Ingenieur sagt nö. Nun fällt meinem Kumpel natürlich die Kinnlade runter und fragt wie nö ? Die Begründung ist folgende, er wüsste nicht wie man das macht und das ende vom Lied ist, das er unerledigter Dinge vom Hof gefahren ist und jetzt dort Hausverbot hat weil er etwas ausgeflippt ist.:tüv::tüv::tüv:

    Better to be a wolf of Odin, than a lamb of God.

  • Das wär dann der Punkt, wo ich auch ausrasten würde, da machen irgendwelche KFZ-Gesellen HUs und Standarteintragungen nach Gutachten haben aber von nix ne Ahnung und der "Meister" is auch nich anwesend, das könnte in ner normalen KFZ-Bude Ärger geben, aber der TÜV darf das.


    Weiß eigentlich einer ob der TÜV zertifiziert is ? Wenn ja, wer hat das ausgestellt ?:/

  • Nochmal zur Erklärung des Licht-Wirrwars.... Mein Tüv-Mensch musste nämlich auch in diversen Unterlagen suchen!

    Ich habe auch verstanden, dass der gleichzeitige Betrieb von Positionslicht und Standlicht nicht zulässig ist.

    Damit niemand Angst bekommt und glaubt ein D-Zug sei auf der Autobahn hinter Ihm!


    OK - dann ziehe ich den Stecker vom Standlichtring halt ab sodass er kann nicht mehr leuchten kann!


    Denkste Puppe!!!


    Aussage TÜV-Mensch: Ring muss Leuchten können, weil:

    die Lampe ja einen Standlichtring besitzt und dieser, mit einem aufgeprägtem Buchstaben auf dem Scheinwerferglas auch kenntlich gemacht wird.

    Angebaute Leutmittel müssen funktionieren!!!

    Ohne Standlicht würde der Scheinwerfer wohl auch keine EG.Genehmigung bekommen!

    Also muss ich einen Schalter einbauen, welcher den Ring deaktiviert, den ich sowieso nicht einschalten darf!.

    Ach was ich vergessen habe - der Schalter muss grün beleuchtet sein.... Ich hab jetzt nen blauen / bin mal gespannt ob es einer merkt!


    Ich habe noch gar nicht gefragt ob ich die Erlaubnis aus Marburg brauche, und eventuell die von meiner Frau, Mutter und des Nachbarn

  • Man man...wie kleinlich! Wenn anstatt Standlich dann die Positionsleuchten gehen ist doch alles in Butter! Zum Kotzen....


    Das mit Grün ist mir neu. Und Schalter müssen schon mal garnicht beleuchtet sein!

    Grün ist die Blinker Kontrollleuchte.

  • Ach, was mir noch einfällt...

    Du hast ja geschrieben:"Angebaute Leutmittel müssen funktionieren!!!" War seine Aussage....

    Leuchtmittel die abgeklebt sind gelten nicht mehr als angebaut. Eventuell ist das ein Weg mit dem er gehen kann...



    Aber, am einfachsten ist: Knipse das grau/weiße Kabel der Blinker ab, Begrenzungsleuchte ist dann aus.

    Später umdrehen....

  • Grün Dauerlicht = Ablendlicht /

    Grün blinkt = Blinker


    Aber ich kann tatsächlich auch keine Bestimmung finden die einen Einsatz vorschreibt.

    Lediglich den Satz:"Ein Schalter ist zulässig"!!!


    Ich bastel das Ding jetzt einfach mal dazwischen - Dann ist alles so, wie es der nette Tüv-Mensch gerne hätte

  • Die wollen halt die Orginalen, so Tannenbäume auf zwei Räder mit Navigation, Uhr, Fransen und Gedöns.....

    Dann fühlen se sich sicher und meinen das muß so sein.

  • Genau das nervt mir bei unserer TÜV Geschichte am meisten. Wenn ich mich schon hinstelle, Regeln aufstelle und kontrollieren will, dann soll das gefälligst auch klar geregelt sein und die dafür nötigen Kompetenzen und Kapazitäten vorhanden sein.


    Ständig musste dir ein Wolf nach Richtlinien suchen oder Gespräche mit dem TÜV´er führen und dann haste manchmal trotzdem das Gefühl dass die nach Laune entscheiden oder teilweise selbst kein Plan haben. Klar, es ändert sich ständig was an Gesetzen oder Technik, aber das ist deren Job. Wenn ich so in der Industrie arbeiten würde, hätten uns schon einige Kunden lachend den Vogel gezeigt.


    Die letzte AU wollte er mir bei der kleinen Suzi auch verweigern. Erst nach mehrmaligem Hinweisen, ist er dann doch noch mal genervt an den Rechner und fünf Minuten später "oh die darf ja doch so viel haben. Das hab ich ja noch nie gesehen" basie2

  • Vor kurzem mitbekommen. Umgebaute VN800 mit gebauter King/Queen Sitzbank und kleinem Ape. Der TÜV Prüfer wollte es nicht abnehmen, weil der Lenker zu hoch ist, oder die Sitzbank muss höher, weil die Hände dürfen nicht höher wie die Schultern aufliegen. 🤪😳


    Ich hab das zum ersten Mal gehört. Und vor allem hat der TÜV Prüfer den Fahrer gar nicht gesehen, wie soll er also wissen ob die Hände höher aufliegen?

    Four wheels move the body, two wheels move the soul.

  • Normal war es nie ein Problem, aus nem Scheinwerfer die Standlichtbirne rauszunehmen, und was anderes als Standlicht zu benutzen, so man denn will oder muß, keine Ahnung, was das Theater soll...

  • Ich denke genau da liegt der Hase im Pfeffer - die LED kannst halt nicht demontieren, also muss Sie schaltbar sein?

    Aber ich kann mich auch irren. Habe dann irgendwann nur noch Bahnhof verstanden und alles freundlich abgenickt...

    Die Plakette habe ich, dankender weise, bekommen.

    Ich solle aber den Schalter noch einbauen um der Executive im Falle einer Vorort Inspektion, keinen Grund zu gegeben Ihreren Möglichkeiten der finanziellen disziplinarischen Erziehung viel Freiraum zu geben.


    § 1 Der Tüv-Mensch hat immer recht

    § 2 sollte dies mal nicht der Fall sein, tritt automatisch § 1 in Kraft.

  • ...bis son Arsch wie ich daher kommt und mal ganz dreist fragt, wo dies den eigentlich steht und ob die mir das mal zeigen könnten, dann ist aber Holland in Not;P


    Davon ab, es muß nicht zwingend jedes verbaute Leuchtmittel auch funktionieren, in dem Fall mit dem Standlichtring ist es eigentlich völlig albern und auch unerheblich, die Prüfung hat genau genommen ergeben, daß das Standlicht die Funktion von Abblendlicht und Fernlich nicht beeinträchtigt und das man den Ring als Standlicht benutzen darf, würde die Zulassung dadurch erlöschen, daß dieses Standlicht nicht leuchtet, dürftest Du es auch nicht ausschalten können.

    Irgendwie widerspricht der sich doch selbst.

    Ich steh da nich so drauf, wenn die nich in der Lage sind mal nen Meter weiter zu denken und ihre Grundlagen nicht kennen, aber einem was erzählen wollen.