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Auspuff Eintragungspflicht oder nicht ?

  • Moin zusammen,


    Ich fahre die Vance & Hince Classic II nun auch schon seit Ewigkeiten auf meinem Bock und bin auch immer so über

    den Tüv gerollt bzw. habe rollen lassen. Eingetragen war die nie im Fahrzeugschein. Die E-Nummer ist ja gut lesbar.

    Gestern war TÜV dran, allerdings bei einem anderen Tüver wie die letzten Jahre. Der fragte bei der Abnahme meinen

    netten Schrauber wo denn bitte die Papiere für die V&H wären bzw. warum die nicht im Fahrzeugschein steht.


    Nach etwas längerem hin und her zwischen meinem Schrauber und dem Tüv Menschen hat mein Bock dann die Plakette bekommen.
    Es hieß aber dass seit 2016 die Papiere mitgeführt werden müssen bzw. die Anlage eingetragen gehört ? Ich habe da bisher nichts

    von mitbekommen und auch mein netter konnte es nicht genau beschwören mit 2016. Hat da wer genaure Infos zu ? :/


    VH+Classic.pdf

  • Deswegen hab ich auch meine ABE-Teile mit eintragen lassen. Muss nix mitschleppen außer dem Fahrzeugschein

    Also die Tröten eintragen lassen. Was ich mich frage ist warum dem Tüver der meinem Bock bisher die Plakette gegeben hat, das völlig Latte war?

    Da hat nie einer nach gefragt. Okay, es ist in der Tat alles eingetragen wie gereckte Gabelbrücke, Riser, vorverlegte etc. also keinen Aktenordner mitführen!


    ABER: Kellermann Latüchten z.B. haben ja nur eine E-Nummer und müssen nicht eingetragen werden... :doof:

  • Hieraus lese ich das ein Mitführen einer ABE oder EG-BE/ABE nicht erforderlich ist.

    DIe E-Nummer gibt an ob das Bauteil für das KFZ ohne Umbaumaßnahmen oder Eingriffe geeignet ist.

    Bis Dato hat mein Prüfer nur nachgesehen OB eine Nummer da ist.
    Bei Zweifel KANN der Prüfende das beanstanden, ist aber in der Beweispflicht, was wiederum - bei bestätigtem Zweifel - teuer für den KFZ Inhaber werden kann...

    QUELLE: Hier

    Grundlage für das ECE-Prüfzeichen

    Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werdenes bedarf also weder eines Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

    Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.

  • Hieraus lese ich das ein Mitführen einer ABE oder EG-BE/ABE nicht erforderlich ist.

    DIe E-Nummer gibt an ob das Bauteil für das KFZ ohne Umbaumaßnahmen oder Eingriffe geeignet ist.

    Bis Dato hat mein Prüfer nur nachgesehen OB eine Nummer da ist.
    Bei Zweifel KANN der Prüfende das beanstanden, ist aber in der Beweispflicht, was wiederum - bei bestätigtem Zweifel - teuer für den KFZ Inhaber werden kann...

    QUELLE: Hier

    Grundlage für das ECE-Prüfzeichen

    Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werdenes bedarf also weder eines Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

    Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.


    :patsch Hätte ich ja auch mal drauf kommen können den Herrn Wikipedia zu fragen............... :whistling:


    Aber, egal. Bei dem hat man nicht so nette Unterhaltungen wie hier. :grin:

  • Ist ein Auspuff, da kann er schon mal nachfragen, kannste ja auf jedes passende Krümmerrohr stecken, in der Regel gilt die EG-Be da aber nur für die Fahrzeuge, auf denen die auch geprüft ist, kann er allerdings an der Nummer rausfinden,was er auch müßte, wenn er nich zu faul dazu wär...

  • Is schon klar Marco...den Stress hast aber als Owner vor Ort...zum Beispiel in der Kontrolle in Bayern.Da wirste von den Cops gefistet und fährst im Ernstfall mit'm Bus nach Hometown.Muß nicht sein.

    Achtung !!! Arbeitsschutzhandschuhe schützen nicht vor Arbeit

  • Das Argument kann ich verstehen...aber, sich deswegen Dinge eintragen zu lassen die garnicht eingetragen werden müssen?


    Das ist der selbe Mist wie mit dem seitlichen Kennzeichenhalter.....und weil alle sich den eintragen lassen wollen denken schon mittlerweile

    viele Prüfer das der eingertragen werden muss. Meiner auch....

  • ...wirste von den Cops gefistet und fährst im Ernstfall mit'm Bus nach Hometown.Muß nicht sein.

    ICH fahr mit'm Taxi und stelle das über meinen Rechtsanwalt in Rechnung, da ICH weiß das es legal und rechtens war und den Kontroller darauf hin gewiesen habe, das er das sofort kontrollieren könnte, im Zeitalter von Goockel und so.

    Mach ich - gerne und wenn - nicht zum ersten Mal...

  • Also bevor ich warte bis die Streifenhörnchen mit ihrem mobilen Internet in der Pampa die E-Nummer recherchieren nehm' ich lieber nen Zettel mit.

    Unter die Nase halten, weiterfahren.