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Katalysator Pflicht oder nicht.

  • Hallo zusammen,


    ich habe jetzt ewig lang gesucht und auch passende Posts gefunden, aber nirgendwo eine aussagekräftige Antwort.

    Auch der TÜV konnte mir per E-Mail keine Aussage geben.


    Folgendes konkretes Problem:


    Ich fahre eine Suzuki M800 BJ 2005. Gesetzlich gesehen brauche ich keinen Katalysator. Das Mopped wurde aber original mit Katalysator ausgeliefert.

    Braucht die neue Zubehöranlage jetzt einen Katalysator oder nicht? :tüv:

    Im speziellen geht es mir um die Universaltöpfe von Miller.

    - Der Topf ohne Katalysator hat eine ABE für mein Baujahr.

    - Der Topf mit Katalysator hat erst eine ABE für spätere Baujahre.:patsch


    Auf persönliche Nachfrage beim TÜV gab es nur die Antwort "Du zahlst für ein kat-geregeltes Motorrad Steuern, also is nix ohne Kat" Kann ich den Kat austragen lassen? "Nein!" :patsch

    Allerdings halte ich nichts mehr von den örtlichen Kompetenzen, weil ich alle 2 Jahre über die AU - Werte diskutieren muss und er erst nach mehrmaligem Nachfragen noch einmal

    in den Computer schaut und erstaunt rauskommt "Oh die darf ja doch so viel haben" :tüv:



    Hoffe jemand hat eine aussagekräftige Antwort : >

  • Gesetzlich gesehen brauche ich keinen Katalysator.
    Im speziellen geht es mir um die Universaltöpfe von Miller.

    - Der Topf ohne Katalysator hat eine ABE für mein Baujahr.

    Wenn das so ist dann ist doch alles klar

    Und such dir einen anderen TÜVler

  • Würde mich gerne hier noch mal ranhängen, auf die Gefahr gesteinigt zu werden


    Habe ja nun ein Importmoped ohne Schlüsselnummer (000000); Bj. 2011; EZ 2013

    unter Punkt 14 ist 2002/51;B:AB 150CCM und

    unter Punkt 14.1 0212

    eingetragen.

    Bedeutet das jetzt Euro2 ohne oder Euro3 mit Kat?

    Das ist schmutzig, falsch und höchst verwerflich!!! .... Bin dabei!!!:thumbup:

  • Es sind 0,3% CO auch im erhöhten Leerlauf.... ....das wird ohne KAT schwierig.

    Zumal bei KAT-Wegfall der neue Schalldämpfer mit einer 5 im Kreis gekennzeichnet sein muß, d.h. da ist wieder ein KAT drin.


    Mit KrümmerKAT KANN die AU klappen, der KAT-Nachweis fehlt aber noch.


    ;(

  • ...

    @ Brachus


    Ich habe gesehen, dass du die Miller fährst. Miller bietet auch Katalysatoren zum nachträglichen Einbau an. Falls das was für dich ist.

    Ich fahre eine 2-in-nix Amianlage auf der Raider, es soll im Winter eine MCJ Anlage von Gietl ran.

    Mal schauen wie und ob man das eingetragen bekommt.

    Die Miller ist auf der VL800 und die hat kein Euro3 - weil Vergaser.

    Das ist schmutzig, falsch und höchst verwerflich!!! .... Bin dabei!!!:thumbup:

  • Das mit den 0,3 % stimmt allerdings bei geregeltem Kat und dieser darf auch nicht fehlen.

  • Sitze gerade übern AU Schulungsbuch...Wiederholungslehrgang...da ist schon ne Aussicht beim Motorrad auf Euro 5 und 6..welche dann sich den Pkw annähern soll unter anderem in den Emissionswerten.

  • Euro3


    alles über 0210 als Abgasschlüssel ist kein Euro2 mehr.....

    Moin Malte, ich hatte grade mal bei mir rein geschaut, habe unter 14.1 0214 eingetragen. In der aktuellen Anlage ist ein Kat verbaut, sprich 14 bedeutet Schadstoffarm E2 (= EURO 1). Wie sieht das bei mir aus darf ich eine Anlage ohne KAT fahren für die Silvertail k02 gibt es leider keinen KAT :/


    vg Sven

  • Da bin ich mal auf die Anwort gespannt....meinte Malte sagte alles was über 0210 ist...Euro 3 und Kat.

    Rüste gerade ne Slim um....denke da nehme ich auch Krümmer-Einschubkats...

  • Ab Euro3 muß der vorhanden sein, also kann der drunter raus.


    Das Lustige ist, bei der Speedtriple paßt die AU erst, seit se keinen Kat mehr hat:hey:


    ( C0 ist von 4 runter auf 0,98, Lambdasonde ist noch drin )

  • War der Kat wohl dicht...spricht zugerotzt, zerfallen...zu viel Gegendruck

    Thorsten 4 Vol% und Lambda 0,98 ist mal ein ganz anderer Schnack...( Lambda Fenster 0,97-1,02)

    Bei einem Volumenprozent mir ner intakten Lambdareglung ...passt was nicht...maximal 0,3 Vol%