Veränderung der Abgas und Geräuschwerte über 3% von den eingetragenen Werten sind nicht zulässig im öffentlichen Verkehr.
Investiert Taler in eine EG konforme Abgasanlage für die VL mit entnehmbaren Absorber...dann gibt es keine Probleme mit Graukittel und Straßenwächtern....mit verbauten DB Killer.
Ok danke für die Antwort.