trotz mehrmaliger Kontrollen hat noch keiner gemekert.... und in Bayern schauen die Sheriffs schon mal genauer hin
Reflektor hinten
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Refl... was?!?
Gruß Philix
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Habt halt Glück gehabt. Reflektor ist Pflicht und zwar mittig.
Meiner ist an der XS auch an der Seite.
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Ich hab gefühlte 1000mal geschrieben, das ausser bei Fahrzeugen über 3m breite nirgends was von nem mittigen, bzw symetrisch zur Fahrzeuglängsachse angebrachten Reflektor steht, da steht nich mal, daß das Ding rot sein muß, von der Rückleuchte ist nicht auf den Reflektor zu schließen.
Wo zum Henker steht was von mittig ??? Würde meinen TÜV auch interessieren, der find dazu auch nix.
Die Rennleitung erzählt viel, wenn die Kasse knapp und der Tag lang is, würd am liebsten bei allen Karren den Frontfender runter rupfen, weil nämlich eigentlich alle Stvzo Karren so zu behandeln sind wie EG Karren, nur das se baujahrbedingt noch mehr dürfen
Und erzählen die einem das??? Nein, die wollen einem ne Knolle verkaufen, hatte das schon 2mal wegen fehlendem Spritzschutz an der ZRX, erst wird gemeckert und wenn ich gesagt hab "Also, laut EG- Verordnung..." weiter bin ich nich gekommen, da kam direkt "Ach, daß wissen Sie?" Arschlöcher
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Also bei mir hat der TÜVler gemeckert, weil der Reflektor unter dem seitl. KZ war und NICHT Mittig vom Fahrzeug...
hat mich deswegen ernsthaft nach Hause geschickt...
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Jaja, in NRW sind sie da ziemlich scharf drauf, hat auch der kriegnix immer wieder erwähnt. Bin viele Jahre sogar ganz ohne gefahren, hat unseren tüv nicht gekratzt. Für Bochum letztes Jahr hab ich dann einen untern seitlichen gepappt....
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hatte u habe immer einen Reflektor, ..... und bei Kontrolle/TÜV weise ich darauf hin ........... lenkt von anderen Teilen ab
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Also ich fahre ohne Reflektor rum, kann sein das ich bis jetzt nur Glück hatte. Wenn dann wüsste ich auch nicht wohin damit...
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Hab zusammen mit dem TÜV sämtliche Bestimmung durch und wir haben nix gefunden, daß das Ding in die Mitte muß, die leiten das nur gerne davon ab, daß das Rüli mittig bzw. symetrisch angebracht sein muß.
Davon abgesehen is das Ding spätestens seit Einführung des reflektierenden Kennzeichens eh völlig absurd, was mich nur wundert ist, daß das Kennzeichen nach hinten nich rot reflektieren muß, aber beim Reflektor steht ja auch nix von rot...
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die begründen das gerne, ...... wenn das Kennzeichen fehlt/abgefallen sei ........ wäre durch den Reflektor erkennbar das da was im Wege steht
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Nö
alles erlaubt solange geprüft, ...... außer 3eckig!
echt? Hatte mal n runden ganz oben anner langen Sissybar...hat der Prüfer nicht akzeptiert.... ach man..da steigt doch bald keiner mehr durch
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ganz oben anner langen Sissybar
max Höhe beachten
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max Höhe beachten
hm ... ja ...
Trotzdeeeeeeem - seine Worte. "Nö Runde gehören ans Fahrrad".... egal...
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Hab zusammen mit dem TÜV sämtliche Bestimmung durch und wir haben nix gefunden, daß das Ding in die Mitte muß, die leiten das nur gerne davon ab, daß das Rüli mittig bzw. symetrisch angebracht sein muß.
Davon abgesehen is das Ding spätestens seit Einführung des reflektierenden Kennzeichens eh völlig absurd, was mich nur wundert ist, daß das Kennzeichen nach hinten nich rot reflektieren muß, aber beim Reflektor steht ja auch nix von rot...
Hatte ich mit meinen auch ma weil ich keins dran hatte. Ok, TÜV hat er mir trotzdem gegeben und darauf vertraut das ich eins montiere. Das ganze artete zuvor aber aus, so das er ewig rum suchte da ich mich streitig stellte wegen dem Teil.
Was er gefunden hat und mir zeigte war das es eine gesetzliche Reglung gibt die nicht nur eine aktive sondern auch passive mittels Reflektor gibt bei der Motorradbeleuchtung. So das jedes Moped über einen roten Reflektor verfügen muß. Bei Beiwagen, zwei. Zulässig wäre alles ausser dreieckig da diese nur für Anhänger zulässig sind.
Er stimmte mir zu das es keinerlei generelle Bestimmungen dazu gibt aber die gesetzliche Reglung (was ja auch so zu sagen ne Bestimmung is)
Allerdings verwies er da drauf das es ja mittlerweile bei Umbauten kaum Orginal-RüLi gibt wo ein "Katzenauge" mit verbaut ist. Da brauch man dann kein extra Reflektor.
Deutschland halt...... für jedes Gesetz fünf andere, Auflagen, Vorschriften usw bis zum Umfallen.......
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Nö, wo denn? Es wird ausdrücklich RüLi mittig 1 oder 2, alles gut.
RüStr keine Einbaulage nur Maße. Es wird unten sogar erweitert auf "kann seitlich angebracht werden".
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Hier meint “seitlich“ wirklich seitlich. Also entlang der Fahrzeuglängsachse. Damit man seitlich, also von links oder rechts, gesehen wird. Neuerdings nach Euro 4 sogar vorgeschrieben. War mir bisher auch nicht bewusst. Schaut euch mal Neufahrzeuge an.
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Ging es nicht um Rückstrahler?
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Doch Heini, ging um Rückstrahler. Aber auch darum, dass da nichts von mittig stand. Einzig beim RüLi stand da was.
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Bingo!
Jetzt hab ich‘s auch zusammengebracht...