gibt Ärger, Mindestabstand nicht gegeben
Kellermann ATTO Blinker 3 in 1
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240mm lichte Weite zwischen den Leuchtflächen, bei Blinkern
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180 !
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Stimmt beides, hinten 180 und vorne 240mm...
Mit Glück und ner vernünftigen Rennleitung...
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Liegt im eigenen Interesse und der Gesundheit jedes Zweiradtreibers....kann nebenbei auch Kohle und Karre stehen lassen bedeuten.
Selbst wenn es der Auftraggeber so haben wollte...würde ich es nicht so umbauen...oder gänzlich den Auftrag ablehnen, es fällt auf jemand zurück, der es besser wissen sollte.
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nich nur das alles, auch finde ich persönlich das die da bescheuert aussehen............
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An dieser speziellen versteckten Einbauposition können leicht Klamotten oder ein weit ausladendes Hinterteil ( wenn es deine XV ist Andi dann eher nicht) die Beleuchtung unkenntlich verdecken...schwubs schiebt dich einer an.
Für ne Trailerqueen mag das in Ordnung gehen, für ein Bock im Straßenverkehr never...fahren schon genug blinde und Kopf lose Hornochsen auf den Straßen rum.
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( wenn es deine XV ist Andi dann eher nicht)
..... ich habe zwar eine XV, aber Öko ....
ich käme NIE auf die Idee dort die Blinker zu installieren ...
also soweit kenne ich doch selber die Gesetze .
Oder meinst Du einen Anderen -
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War mir schon klar das solche Aussagen kommen Abstand beträgt 180mm. Von beiden Seiten sichtbar(>20°), was bei dem ein oder anderen hier nicht gegeben ist. Die VN hat original halt nen recht schmalen Reifen hinten, wodurch Blinker am Heckfender merkwürdig aussehen. Ich finde es aktuell gut so. Wie so oft.... Geschmackssache.
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Es geht aber um den Anstand zum Endpunkt des Mopeds. Dieser darf max. 300mm bis zu den Blinkern betragen und das ist in Deinem Fall eben deutlich mehr.
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ja das weiß ich.
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Stimmt beides, hinten 180 und vorne 240mm...
Mit Glück und ner vernünftigen Rennleitung...
Aber nur nach eu recht, ist das mopped stvzo zugelassen, dann gilt hinten 240 und vorne 340
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Nicht vergessen, daß das KBA wünschst, einheitlich mit Stvzo und EG Zulassungen zu verfahren. Dies macht in gewissen Bereichen Rosinenpicken durchaus zulässig
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Nicht vergessen, daß das KBA wünschst, einheitlich mit Stvzo und EG Zulassungen zu verfahren. Dies macht in gewissen Bereichen Rosinenpicken durchaus zulässig
Denk aber dran, wenn du rosinen pickst, pickt der Prüfer evtl auch und dann gibt's vielleicht probleme....
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Meiner hat auch gesagt, dass ich mich "idealerweise" für eine Richtlinie entscheiden sollte
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Hier ist der Rosinenwisch:
(Weiß nicht ob's klappt)
Zumindest schonmal der Teil für die Radabdeckung. Mal schauen wo der Rest hin is....
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Hier ist der Rosinenwisch:
Es geht nicht darum, dass ich dir nicht glaube.... Ich weiss, dass das so gewollt ist, ich befürchte ja nur, dass dann jemand kommen kann mit Abgasanlagen und anderen Dingen die vielleicht in der alten Version lockerer waren.... Also sorry wenn ich mich falsch ausdrückte.....
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Kann er nicht, ist nicht weiter kompliziert, die alten Fahrzeuge müßen lediglich den damals gültigen Vorschriften entsprechen, es dürfen aber auch, im Rahmen der Möglichkeiten die neueren EG-Vorschriften Anwendung finden.
Das hat einfach den Grund, das zum Beispiel dem nachfolgenden Verkehr egal sein kann, die Blinker nun näher aneinander sind bei ner EG Karre oder weiter auseinander bei ner Stvzo Karren, ebenso is der Dreck vom Reifen auch der Gleiche, egal ob der Fender nu kurz darf oder ob der an ner Stvzo Karre hängt.
Davon muß jetzt nicht alles an der Kiste auf EG umgebaut sein, wobei eine E-Kennzeichnung auf Beleuchtungsteilen ja schon lange ausreicht, auch für Stvzo Moppeds
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Gibt's jetzt auch von highsider.
https://www.brands4bikes.de/25…t-blinker-proton-two.html
Gefallen mir besser und haben M8 Gewinde