Das Magazin für umgebaute Motorräder

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Heckfender TÜV ???

  • Moin Zusammen....


    wurde heute von einem netten Motorradfahrer mit Blaulicht angehalten...


    wegen so einigen umbauten... naja soweit alles eingetragen, nur mein Heckfender oder hintere Radabdeckung hat ihm nicht gefallen... wobei ich denke ihm schon nur dem Verein den er vertritt nicht.


    Kann mir jemand sagen wie der Satz '' für nationale Motorräder besteht eine Vorschrift zur Radabdeckung 150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt'' zu verstehen ist.

  • Die 150mm misst "normalerweise" kein Schwein nach, es würde kein einziger Stiletto mehr eingetragen.

    Ist halt schon knapp bemessen dein Baby. Je nach Bundesland wirst du dir die Nachfrage noch öfter gefallen lassen müssen.


    :muaha

    Lache nie über jemand der einen Schritt zurück macht......Er könnte Anlauf nehmen !

  • Es gab doch vom KBA mal eine Stellungsnahme, dass die 150 mm nur aus einer nationalen Richtlinie stammen und nicht mit den EG Anforderungen übereinstimmen.

    Da stand quasi auch drin, dass dieses Maß daher nicht eingehalten werden muss und auch nicht bei älteren Fahrzeugen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.


    Gruß Philix

  • bin mal gespannt was der TÜV dazu sagt...

    Ich war letztes Jahr so wie der Hobel da steht beim Prüfer und alles Taco... Plakette für weitere 2 Jahre

  • Es gab doch vom KBA mal eine Stellungsnahme, dass die 150 mm nur aus einer nationalen Richtlinie stammen und nicht mit den EG Anforderungen übereinstimmen.

    Da stand quasi auch drin, dass dieses Maß daher nicht eingehalten werden muss und auch nicht bei älteren Fahrzeugen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.


    Gruß Philix

    Hier ist das Teil

    WA Mo A KBA Radabdeckungen.pdf

  • Da hat sich schon was geändert, die Stvzo heißt ja jetzt auch anders, allerdings bin ich bisher immer damit durchgekommen, mich auf höhergestelltes EU Recht zu berufen, besser is allerdings, man hat da irgendwas schriftliches, besonders bei diesem speziellen Typen

  • Und die Ersatzverordnung EG Nr. 1009/2010 deckt nur die Fahrzeugklasse M1 ab, unter welche Motorräder nicht fallen.


    Soweit mein aktueller Wissensstand. Hoffe das entspricht allen aktuellen Vorschriften.



    Gruß Philix

  • auf welcher Seite der gefühlten 1000 Seiten der Verordnung, steht denn das Thema Radabdeckung??? :rolleyes:

    Hatt das schon Jemand gesucht und gefunden???

  • Was genau meinst du?


    In der Richtline78/549/EWG war die Radabdeckung geregelt, in der EG Verordnung Nr. 661/2009 steht, dass die Richtline aufgehoben ist. Und die Verordnung Nr. 1009 ist die neue Verordnung um die Typengenehmigung nach der Nr. 661 durchführen zu könne. Und eben genau in der Nr. 1009 ist das ganze auf Fahrzeugklasse M1 begrenzt. Motorräder sind aber Klasse L3e.


    Lesen musst du schon selbst ein bisschen, ich kann dir nicht alles bis ins Detail (Seitenzahl...) vorkauen. Wenn du es als PDF hast kannst du ja mit der Funktion Strg+F nach dem Stichwort "Radabdeckung" suchen.


    Gruß Philix