Moin Zusammen.... wurde heute von einem netten Motorradfahrer mit Blaulicht angehalten... wegen so einigen umbauten... naja soweit alles eingetragen, nur mein Heckfender oder hintere Radabdeckung hat ihm nicht gefallen... wobei ich denke ihm schon nur dem Verein den er vertritt nicht. Kann mir jemand sagen wie der Satz '' für nationale Motorräder besteht eine Vorschrift zur Radabdeckung 150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt'' zu verstehen ist.