Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Gebrauchte aus den Niederlanden...?

  • Hi Hallo,


    so richtig fündig bin ich bei der Suche nicht geworden. ...


    Folgendes: Bei meiner Suche nach einem Gebrauchtmopped, bin ich auf durchaus interessante Angebote aus NL und Belgien gestoßen. Sehe ich das richtig, dass das Überführen und Zulassen in D an sich kein Problem sein sollte, wenn das Mopped schonmal im EU Raum zugelassen war?

    Sprich mit den nötigen niederländischen Papieren zum TÜV, Mopped abnehmen lassen, Brief erhalten und dann ganz normal zulassen?


    Oder gibt es irgendetwas besonderes zu beachten? Tipps? Ratschläge?


    :danke:


    Gruß

    Tom

  • ABER ...

    Du musst es der deutschen StVZo anpassen und eine Vollabnahme nach §19 / §21 machen lassen

    und dann von KBA eine Zulassung bekommen.

    Kann bis 600€ kosten ... informiere Dich vorab bei Deiner Zulassungsstelle.

    Deswegen würde ich vornehmlich nach einem Mopped im Originalzustand suchen, also nix wild umgebautes. Darüberhinaus wäre es wohl der ganzen Sache zuträglich und würde vieles vereinfachen, wenn es zu dem Mopped eine EG- Übereinstimmungserklärung vom Hersteller gäbe. Richtig? Zulassungsstelle werde ich vorab mal aufsuchen und fragen...

  • Wenn die Typgenehmigung (ABE/EG-BE) in den ausländischen Papieren vermerkt ist, kannst du eine normale HU machen lassen und evtl. noch ein Datenblatt (Abschrift der BE) für bis zu 50Euro. Das ist supereasy und ein Gewinn aus der EU-Zusammenführung.


    Alte Mopeds haben das aber leider nicht!!!! Ab Mitte der 90er ging das erst richtig los.....


    Wenn BE nicht in den Papieren, musst du zu TÜV(West) oder DEKRA (Ost) und eine neue Betriebserlaubnis erkämpfen (siehe Odin)......


    Viel Glück!!!

  • So....nochmal abschließend.


    Mal angenommen, ich kaufe das Bike aus Belgien und habe alle erforderlichen Papiere:


    - Kentekenbewijs Teil 1 (entspricht unserer Zulassungsbescheinigung)

    - Kentekenbewijs Teil 2 (entspricht dem Fahrzeugbrief)

    - Keuringsbewijs (Entspricht dem TÜV Bericht) welcher lt. Zulassungsstelle in D anerkannt wird, weil ähnlich strenges Prüfverfahren.

    - EU Konformitätserklärung

    - Kaufvertrag


    Nu komme ich mit dem Bike auf'm Hänger in D an. ...und dann?


    Erst mit den Papieren + EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) zur Zulassungsstelle, (weil ja TÜV/ Keuring) hier anerkannt wird und das Bike ganz normal zulassen und neuen Brief und Zulassung erhalten und dann ggf. zum TÜV und frisch 2 Jahre drauf, oder habe ich'n Denkfehler?

  • Zitat:


    "Deutschland erkennt die in Belgien durchgeführte technische

    Untersuchung an. Eine erneute technische Untersuchung ist vor

    Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland nur dann erforderlich,

    wenn diese bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig wäre. Mitunter

    ist eine Übersetzung des TÜV-Gutachtens ins Deutsche erforderlich.

    Siehe hierzu: § 7 Abs. 1 FZV (§ 29 StVZO). Erkundigen Sie sich vorab

    bei Ihrer Zulassungsstelle, um sich zusätzliche Kosten zu sparen."


    Quelle:

    https://www.evz.de/fileadmin/u…r/PDF/Auto/Kauf_in_BE.pdf

  • Ich muss nochmal korrigieren...


    In Belgien gibts TÜV nur für Autos. Motorräder unterliegen bislang noch nicht der Verpflichtung zur TÜV Überprüfung. (Komisch das...)


    also doch andersrum. Zuerst TÜV, dann Zulassung, aber da werde ich vorsichtshalber morgen nochmal genau nachfragen. Da würde ich dann schon gerne genau wissen, was das kostet, bevor nachher ungeahnte Kosten auf mich zukommen.

  • So,....gerade mit der örtlichen Zulassungsstelle telefoniert. Die waren sehr freundlich und hilfreich.


    Die Dame sagte: "Überhaupt kein Problem"


    Die zweiteilige Zulassungsbescheinigung Teil I und II in gelblicher Farbe, gibt es in Belgien erst seit 2013, also für Fahrzeuge, die ab 2013 zugelassen worden sind. Alle Fahrzeuge mit EZ vor 2013 haben nur einen "Kentekenbewijs", der ist rosafarben. Dazu gehört natürlich die EU Konformitätserklärung und ein Kaufvertrag.


    Wir gehen jetzt von einem Fahrzeug aus, das sich im Originalzustand befindet, was mir der pot. Verkäufer für das Fahrzeug, welches ich im Visier habe bestätigt hat.


    - Fahrzeug mit dem Motorradanhänger aus Belgien abholen

    - Hier mit EVB Nummer und Kurzzeitkennzeichen zum Tüv und eine ganz normale HU machen lassen. Das Kurzzeitkennzeichen kostet zumindest bei meiner Versicherung nix, wenn man die Mühle auch später dort fest versichert. Da meine Frau dort arbeitet. Kein Problem. Da entstehen lediglich die Kosten für die Herstellung des Kurzzeitkennzeichens

    - Nach der absolvierten HU, dann zur Zulassungsstelle und das Motorrad ganz normal zulassen. Hier entstehen lediglich dadurch Mehrkosten, weil ja zusätzlich zur Fahrzeugzulassung auch ein deutscher Fahrzeugbrief ausgestellt werden muss.


    Alles gut....

  • Habe eine ehem. Italienerin hier. Bj.08. Mit De-TÜV überhaubt kein Problem

    bei der Zulassung. TÜV hatte sogar ein Schreiben beigelegt, mit dem,

    was die nette Dame in die De-Papiere eintragen muß. Fand sie super,

    weil Arbeit gespart.

  • Also hier dann abschließend auch nochmal.


    Meine Moppete hat jetzt deutsche Papiere. Tüv hat nur 'ne ganz normale HU gemacht, anschließend konnte ich das Motorrad mit TÜV Bericht, Kentekenbewijs und COC Bescheinigung ganz normal zulassen. War völlig problemlos.....:thumbup:

  • Guten Morgen zusammen.

    Nochmal ne Frage zu o.g. Situation:


    Unterscheidet sich die Vorgehensweise mit dieser Maschine in irgendeiner Art mit einer Maschine aus den Niederlanden?


    Ich habe eine Honda VT 1100 Shadow von 1986 mit niederländischer ZB1 und ZB2.


    Die von der Zulassungsstelle behaupten, ich benötige zusätzlich eine Einzelabnahme vom TÜV, da es vor einem bestimmten Baujahr noch keine COC Bescheinigung für Motorräder gab und ich auch keine nachträglich bekommen werde.

    Über Honda kann ich online jedoch COC Papiere beantragen. Diese knapp 180 Euro kann ich mir jedoch sparen, wenn die Aussage der Zulassungsstelle stimmt. :/


    MfG

  • Das ist Humbug, der soll einfach eine 21er Abnahme für die Karre machen, die hat ja EG Papiere, dh. die braucht keinen Wisch wo draufsteht, das die EG konform ist, was anderes ist dieses COC Papier nicht. Normal braucht die eigentlich auch nur eine deutsche HU da die Daten ja schließlich in den EG Papieren stehen, es sein den, die ist nach in D nicht zuläßigen standarts Umgebaut, aber dann würde se halt keinen TÜV kriegen oder der Kram müßte umgerüstet und Eingtragen werden.

  • Die Kiste kommt ursprünglich außerhalb der EU und wurde scheinbar noch nicht hier auf dem Kontinent zugelassen.

    Falls das anders sein sollte. ..Hat die Trulla hinterm Schalter kein Plan...

    Fische Hauptuntersuchung und anmelden.