Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Teile aus Amerika und der Zoll

  • Bei mir ebenso, konnte das auch bei ST nicht lesen.


    Das Bild von Micha ist so klein, da brauchte ich ein Mikroskop; bekomme ich auch nicht auf eine lesbare Größe.


    Ich habe großes Interesse an der Auflösung dieser Geschichte; ich kann immer noch nicht glauben, dass diese Vorgehensweise des Zolls rechtens ist.

  • Es ist dein bezahltes Eigentum...Mit dem du außerhalb des öffentlichen Straßenverkehr anstellen kannst, wonach dir ist. Das kann dir keiner vorschreiben.

    Innerhalb der EU wird das übrigends auch von bis gehandhabt.

  • Wir lassen das Zeug nach Möglichkeit per UPS liefern, geht am schnellsten und gibt die wenigsten Probleme, kann höchstens sein, daß man denen den Lieferschein für die Verzollung übersetzen muß, die haben scheint´s Probleme mit englischer Sprache;)


    Das schnellste bisher waren übriegens 22 Stunden

  • Jo.. ..wobei mein Auspuff war auch schnell hier..... Sonntag bestellt Mittwoch geliefert!


    So habe gerade mit dem KBA telefoniert.......warte auf Rückruf der zuständigen Stelle!

    Bin gespannt was da kommt

  • Erklär denen einfach das wär für´n 34er Ford, und nur eins, weil nur eins hin is, und die komischen Scheiben waren dabei, weil´s so günstiger war.

    Sollten die eigentlich raffen;)

  • einige Anbieter in den staaten bieten auch n Service inkl. Aller einfuhr und zollabgaben an...Dann kommt die Sendung auch fix an.

    Vergaser Flansch für bririsches Alteisen. ..Auch unter zehn Tage direkt nach Hause geliefert...Unter 20$ scheinbar einfacher.

  • so heute prompt Antwort bekommen !


    Hier der Text!


    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu betrachtende Produktbereich umfasst alle Fahrzeuge, die zum Betrieb auf öffentlichen Verkehrswegen zweckbestimmt sind. Er umfasst auch Fahrzeugteile, die für die Verwendung an solchen Fahrzeugen vorgesehen sind. An das KBA sind somit alle Teile zu übermitteln, die fest im/am Kraftfahrzeug verbaut sind. Das zuständige Zollamt übermittelt Fotos der Ware an das KBA zur Begutachtung, bisher ist Ihre Einfuhr betreffend noch nichts eingegangen.

    Es sollte aber, wenn es sich um wie von Ihnen ausgeführt um Oldtimer-Rücklichter handelt, keine Probleme bei der Freigabe durch das KBA geben.

    Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen





    Also scheinbar ein normales Procedere!

  • Das mag ja für die normales Prozedere sein, aber ich mit meinem Laienverstand dahingehend halte es doch für rechtlich sehr fragwürdig.

    Es kann doch nicht rechtens sein dass das KBA darüber bestimmen kann ob Dinge eingeführt werden dürfen oder nicht und dann noch ein Teil beschlagnahmen und ggf. sogar zerstören darf.

    Da kann ich ja von Glück reden das ich meinen LuFi Halter letzte Wochen vom Zoll einfach so ausgehändigt bekommen habe.

  • Also immer Oltimer angeben beim Zoll........schon mal wichtig, das man weiß, Was man sagen muss.


    Ein Grund könnte sein, daß die Banausen verhindern wollen, daß generell übers Netz im Ausland gekauft wird.


    Ich habe da Was gelesen, finde Es aber nicht mehr...........Ich denke da kommt noch Was.

    :P Schleift die Hand auf dem Asphalt, wird der Fahrer meist nicht alt! :P

  • Eigentlich ist das Verschwendung von Steuergeldern, zumal das bei dem Fahrzeugalter das KBA mal gar nix angeht.

    Vor 54 hat das KBA da nix zu prüfen, beim Rüli und sich auch nich damit zu befassen, schön, wie die sich ihre Daseinsberechtigung hinbasteln<X

  • Ich hab einige Jahre lang, in nem internationalen Webshop, immer mal wieder ne Salbe bestellt. Meine Frau ist Physiotherapeutin und sie und ihre Kollegen schwören auf das Zeug. Die Salbe wird in Indien hergestellt, heißt "Fast Relief" und ist schmerzlindert, entzündungshemmend und wirkt wohl echt Klasse. Vor zwei Jahren dann, die Bestellung kam und kam nicht, nur ein Schreiben, daß sie wohl beim Zoll sei.

    Dann plötzlich, der Strafbefehl über ca. 300 € inkl. Nebenkosten, wegen Einfuhr illegaler Medikamente.

    Die Strafe wurde zwar fallengelassen, aber die Verfahrenskosten und die Vernichtung musste ich bezahlen und die Ware hatte ich ja schon bezahlt.

    Es handelte sich übrigens um 5 Tuben, nicht um nen ganzen Container.

    :depp:

  • Es kann doch nicht rechtens sein dass das KBA darüber bestimmen kann ob Dinge eingeführt werden dürfen oder nicht

    Sehe ich genauso!

    Das KBA ist nur ausführendes Organ...die Gesetze müssen vorliegen.


    Hier ist eine Übersicht:

    http://www.zoll.de/DE/Unterneh…gen/Waren/waren_node.html

    Hier kann man in der EZT dierekt suchen:

    http://auskunft.ezt-online.de/…tichwSucheAnzeige.do#ziel


    Hinter dem % das Suchwort eingeben und dann noch einmal % setzen.

    Dann bekommt man eine Auflistung wo der Begriff überall auftaucht.

    Leider alles nur mit Codenummern angegeben......muss man ganz rechts jeden Beitrag öffnen.

    Dann sieht man die Warenbeschreibung