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mal wieder ebayscheiß

  • diese hier bei ebay gekauft,bzw ersteigert und gleich bezahlt

    https://www.ebay.de/itm/Speich…253D&orig_cvip=true&rt=nc

    nun ist der verkäufer der meinung,die speichen sind plötzlich gestohlen worden und will sie nicht mehr schicken.

    hab mir,nach gewonnener auktion,´ne xvs hinterradfelge und´ne 16" vorderradfelge gekauft....super,nur noch spasemacken bei ebay

    der verkäufer ist,im übrigen,auch hier im cf angemeldet

  • Schöner Sch*****


    Wenn der hier auch angemeldet ist, kann man den Dieb doch sicher überzeugen, dass er die Speichen wieder zurück bringt?

  • Man sollte dem hier im Forum mal auf den Zahl fühlen!


    Dann soll er halt neue Kaufen und die schicken...

  • Du hast ein Recht auf die Auktion...

    Anzeige zeigen lassen, dann leider nicht.

    Ansonsten MUSS er die Differenz, bzw. die Kosten für gleichwertige Artikel tragen, notfalls auch mit einem Anwalt.

    Dann wird er richtig zur Kasse gebeten.


    Wenn er keine Vorgangsnummer der Polizei zur Anzeige, nachweisen kann - damit drohen ihm wegen Betrug den Anwalt zu senden...


    Das hatte ich auch schon, da "unter Vorbehalt" ein Artikel eingestellt war und ich - eigentlich - den Zuschlag hatte...


    "Angebot wurde abgebrochen, da Artikel nicht mehr zur Verfügung steht..."

  • Rein rechtlich bist Du im Vorteil, denn das haben die Gerichte mehrfach entschieden, dass der Kauf bei eBay ein gültiger Kaufvertrag ist. Bei Unmöglichkeit als Ausschluss der Leistungspflicht gemäss § 275 BGB (hier durch ?Diebstahl?) muss der Verkäufer diese Unmöglichkeit zum Einen natürlich nachweisen können und zum Anderen nicht zu vertreten haben. Wenn er also die Speichen beispielsweise im unverschlossenen Keller (bei frei zugänglicher Haustür) oder im Hauseingang oder ähnliches liegen gelassen hatte... Selber Schuld und demnach haftbar. Du hättest dann mehrere Möglichkeiten an Dein Geld oder die Ware zu kommen zu Lasten des Verkäufers, Anwalt ist da auf jeden mehr als nur ratsam.

  • Steht hier eigentlich irgendwo geschrieben das er seine Kohle nicht zurück bekommen hat?. Was für ein doofes Anwaltsgelaber. Der Typ ist halt ein Arschloch der zu doof ist einen Mindestpreis anzusetzen und jetzt nicht zu seiner Blödheit steht, aber ich würde mir meine Nerven damit nicht ruinieren.

  • Finde die Antwort von dir echt schwach. Lothar
    Ich möchte dich mal sehen, wenn du dir was auf Ebay schießt (unabhängig vom Preis und Gegenstand) und aufeinmal ist das Objekt der Begierde nicht mehr da und sei gestohlen worden. :/

    sorry, hab mich wohl falsch ausgedrückt. ich meinte nicht, dass man kein theater wegen ein paar speichen machen soll,

    im gegenteil, alles was rechtlich möglich ist ausschöpfen,

    ich meinte damit, was man hinterher für ein theater und aufwand hat

    freiheit ist, die freiheit zu haben, sich frei zu nehmen!