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brauchbarer TÜV&Tipps für Heckumbau gesucht MTK/FFM

  • Moin,


    so langsam geht es bei mir vom Restaurieren nun endlich in die Umbauphase über.

    Vor allem geht es um den Heckumbau. Das hässliche Heck der LS soll durch einen mitschwingenden Fender und einen Solositz ersetzt werden.

    Der Fender vorne wird entweder zurecht geschnitten oder auch durch einen neuen ersetzt. Dazu ein seitlicher Kennzeichenhalter und vieeeelleicht die Stummel am Heck etwas kürzen, je nachdem wie es mit dem neuen Solositz halt aussieht.

    ...so zumindest der Plan.


    Fender und Sitz finde ich nur ohne Prüfzeichen und den Kennzeichenhalter würde ich sowieso lieber selbst anfertigen.


    Heute beim TÜV in Hofheim erzählte man mir, dass es sowas wie eintragungsfreie Teile nicht gäbe (ich war bis heute der festen Überzeugung, dass z.B. ein Kennzeichenhalter lediglich richtig positioniert sein muss). Alle Teile bräuchten eine Nummer und können dann nur per Einzelabnahme eingetragen werden. Das darf aber auch nur der TÜV in FFM erledigen.

    Und mit dem TÜV in FFM hatte ich schonmal meine Erfahrung machen dürfen, als ich vor ein paar Jahren mal ein Windschild mit Materialgutachten an einer GS500 eintragen lassen wollte.

    Man sagt mir damals allen Ernstes, dass die Eintragung 800€ kosten würde, da eine Testfahrt auf einer abgesperrten Strecke vorgenommen werden müsse....habe ich natürlich nicht eintragen lassen. Aber so einen Heckumbau würde ich schon gerne irgendwie legal fahren.


    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen wo ich hier im Umkreis meinen Umbau eintragen lassen könnte ohne Arm oder wahnsinnig zu werden.


    Gruss, Maggo

  • Dann sollten sich die Prüfer mal wieder auf die Schulbank setzen.

    Fender dürfen nur nicht scharfkantig sein.

    Ein seitlicher KZH muss gewisse Maße einhalten, eintragungspflichtig ist der aber auch nicht.

    Such Dir am bestem einen anständigen Prüfer, einen der den Titel Ingenieur verdient.

  • :good: wenn se schon so kommen

    ....

    Was ein Blödsinn... Die gehören nicht zurück auf die Schulbank die gehören direkt aussortiert!

  • hört sich nach vergraulen an, könnte ja Arbeit nach sich ziehen oder sind einfach nur Miesepeterchen die Spass an ihrem Job haben:tüv:

    "Make some shit, put some into it. It is what you build... have fun with it, that what matters" M.Van Schyndel

  • Eigentlich schon merkwürdig, normal sind die eigentlich freundlicher geworden, seit se ihre Monopolstellung verloren haben, für alles mit Gutachten brauchste die doch eh nich mehr...

  • Vielleicht hat deine erste Prüfstelle keinen Vollsachverständigen und darf sich deshalb nur mit E-benummertem oder Kram mit ABE beschäftigen?


    Wie schon im Elsenforum geschrieben, geh' tingeln, kann dauern, bis man nen Prüfer gefunden hat, der a) weiß was er tut (und darf) und b) überhaupt gewillt ist sich Dingen fernab von HUs durchballern auseinander zu setzen.

  • Ein seitlicher KZH muss gewisse Maße einhalten,

    Genau, und das muss ein aaS durch eine Prüfung nach §21 bestätigen. Das wäre ja einfach wenn ich nur die Maße einhalten muss, dann könnt ich mir ja auch ne Lenker selber biegen.

    Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben fährst du zu langsam

  • Muß er nicht, genau:

    Neigung obere Kante des Kennzeichens max. 30° nach vorne

    Neigung untere Kante des Kennzeichens max. 15° nach vorne

    Oberkante Kennzeichen maximal 1500mm vom Boden

    Unterkante Kennzeichen minimal 200mm vom Boden

    Sichtbarkeit des Kennzeichens mindestens 30° von oben und beiden Seiten, 5° von unten

    Abnahme nach §21 von Nöten wenn ein schmaler Lenker verbaut wird und der SKZ Träger weiter rausragt wie das Lenkerende.



    Ich bau mir meine SKZ immer selber und das wär das erste mal das ich die Teile eintragen lassen müsste..... Solange die Maße eingehalten werden brauchen die nicht eingetragen zu werden. Man kann aber wenn man will diese mit ner Nr versehen (0/8/15-Struntzepuntz oder sonstwas) so das er in den Papieren steht.

    Ich habe bis dato noch nie Probs mit dem TÜV oder den Wegelagerer gehabt wegen dem Teil.... Maße passen alla alles gut.

  • Es steht nicht alles direkt in den Paragraphen zu den Einzelteilen.

    In Irgendeinem § steht, dass das Kennzeichen am Moped mittig angebracht werden muss und darauf beziehen sich die Maße.

    Außermittig angebracht ist es streng genommen eine "bauliche Veränderung" und damit im Grunde zu 100% abnahme- und eintragungspflichtig.

    Ich habe ne Odysee von 5 Prüfern hinter mir gehabt, bis mir einer die Struntzepuntz eingekloppt hat.

    Der hat dann noch geprüft, ob das Kennzeichen nicht vor den Fußrasten aufsetzt, ob eine diagonale Strebe dran war, damit das Ding nicht als Fußangel fungiert und glaub noch paar Sachen.

  • Laut meinem TÜV Ing., der da jetzt auch Chefe is muß der nicht eingetragen werden, er trägt die auf meinen Wunsch ein, mit dem Kommentar, das wär ja meine Kohle.


    Die alte Regelung dafür war übrigens, das ein seitlicher KZH eingetragen werden mußte sobald der irgendwelche Gutachten hat, ansonsten nicht, war natürlich völliger Schwachsinn.


    Das mittige Kennzeichen war früher mal Vorschrift, ist aber lange vorbei, danach war es auch nich möglich überhaupt ein Seitliches einzutragen, wenn doch gab es mächtig Ärger für Halter und TÜV...

  • mein Grauer schaut ob die Maße passen (mehr oder weniger) und nach der besagten Strebe ( soll als Abweiser dienen das nicht jemand dran hängen bleibt.....) und das war es dann.

    Meckert nur immer da meine RüLi immer da dran sind....

    Wobei das auch weniger ein Prob wäre wenn der eine Blinker weiter raus wäre das man genau sieht das man in diese Richtung abbiegt. So wäre es nicht zu 100% ersichtlich......

  • Weil das mehr oder weniger der "Übergang" war ,daß ein seitliches Kennzeichen wieder zugelassen wurde, wobei das eigentlich nie wirklich verboten war, es wurde nur eine Zeit lang trotzdem bestraft, auf dem Mopped.

    Wo hingegen das auf Autos und LKW nie ein Problem war, das seitlich anzubringen, vorne wie hinten, Kumpel mußte damals sein seitliches abbauen, war ein riesen Theater und das Straßenverkehrsamt hat ein Faß auf gemacht, weil das Ding sogar eingetragen war, der hat ein wenig Kohle und keine schlechten Anwälte, daher bin ich mir ziemlich sicher, daß es keine gesetzliche Grundlage diesbezüglich gegeben hat, er hat die Karre dann trotzdem umbauen lassen, und als se fertig war, waren die Dinger wieder offiziell erlaubt.

  • Ich bin auch überzeugt davon, dass es heute kein Drama mehr ist mit seitlichen KZH und habe mein Trauma überwunden, werde mich also nicht nochmal durch die StVZO wühlen, um den Sums zu finden und meines Wissens nach werden auch keine mehr mit ABE produziert, höchstens noch verkauft.

    Aber gerade das Thema ist ein Paradebeispiel für den Ermessensspielraum (böse Zungen würden Willkür sagen), die mit den ganze Verordnungen, Vorschriften, Änderungen, Ausnahmen und Gedöns einhergehen.


    Darum: Prüfer suchen, der zuhört, was von der Materie versteht und den dann nicht durch Pfusch vergraulen. Einer, der gegen ne Flasche Fusel alles einträgt ist genauso ne Pfeife, wie einer, der sich nicht auf dem Stand der Dinge hält. Mehr wollte ich da eigentlich gar nicht dazu sagen.

  • Aaaalso,


    wollte heute vorhin eigentlich mal zum TÜV Wiesbaden fahren und mich schlau machen. Da die Autobahn Richtung Wiesbaden jedoch ziemlich dicht war, bin ich trotz meiner schlechten Erfahrung nach Frankfurt gefahren. Und siehe da, alles halb so wild.


    Sitz, Kennzeichenhalter und Fender brauchen keinerlei Prüfzeichen oder Gutachten, solange sie aus Stahl gefertigt sind.

    Selbstgebaut ist auch kein Thema. Für Fahrzeuge ohne EG-Zulassung gilt die bekannte 150mm Regel. Mit EG Zulassung gelten 30°.


    GFK, oder Kunststoffteile benötigen jedoch ein Materialgutachten.


    Lediglich der Umbau auf Einzelsitz muss per Einzelabnahme eingetragen werden und evtl. noch der Fender, aber das scheint auch wieder Ermessenssache zu sein. Preislich auch bezahlbar. Der Solositz zB. gerade mal ~30€ zzgl. Eintragung in die Papiere, bei der Zulassungsstelle. Der Fender wäre dann bei 74€.

    Kann aber auch billiger oder teurer werden, wenn man alles zusammen eintragen lässt, je nach Zeitaufwand dann.


    Der seitliche Kennzeichenhalter ist machbar, aber nicht immer umsetzbar. Betrachtet man das Mopped von oben und zieht von den beiden Lenkerenden jeweils eine Linie bis zum Fahrzeugende, so entsteht ein Dreieck, in welchem sich der KZH befinden muss. Komische Regelung, aber ich wette das sieht auch wieder jeder Prüfer anders. Ein KZH der mittig hinter dem Rad angebracht wird, ist kein Problem.


    Fußrasten, solange es wirklich nur um die Rasten und nicht die komplette Rastenanlage geht, sind auch kein Problem, insofern sie stabil aus Stahl gefertigt sind.


    Eine Nummer in die jeweiligen Teile zu gravieren ist allerdings ratsam, damit man diese dann auch in die Papiere eintragen kann, damit es bei der nächsten HU oder in ner Kontrolle zu keinen Problemen führt.


    Jetzt habe ich noch vergessen zu fragen wie es mit Alu-Bauteilen aussieht, aber das werde ich nochmal erfragen.

    Soweit aber schon mal alles sehr positiv. Habe mich tierisch gefreut, das alles zu hören, nachdem ich in Hofheim erst so eine Abfuhr bekommen habe.

    Jetzt kann der Umbau endlich starten :) !