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Einzeiliges Kennzeichen

  • moin,

    hoffe das ich in diesem Thread richtig bin.

    Für meine Heritage ist ein einzeiliges Kennzeichen eingetragen, hatte ich aber erst nach meiner Zulassung bemerkt.

    Nun meine Frage, ich habe jetzt ein Kennzeichen in 32er Länge anfertigen lassen, um alles auf diese Größe zu bekommen haben wir uns für die für Motorräder zugelassene Buchstaben/Zahlengröße entschieden. Da die etwas kleiner sind. Könnte es da Probleme beim Amt geben? Ich habe bis jetzt nichts negatives dazu gefunden.

    ...es grüßt,Willi


    Verlange nur das von Anderen, was Du selber bereit bist zu geben....
    VROC # 36817

  • ....bei uns 100km südlich von Bremen würde das Kummer geben. Hier wird strikt nach Buchstabengröße, Abständen und Platz für die amtlichen Marken verfahren. Nur bei EZ vor 58 darfs das kleine Kennzeichen geben....


    LEIDER!

  • ist ein einzeiliges Kennzeichen eingetragen,

    :/ Unter einzeilig stelle ich mit ein Autokennzeichen vor...oder halt kürzer.

    Wenn du jetzt 320 mm Breite hast und die Abstände der Buchstaben passen (müssen Sie ja weil die Prägestempel den Abstand vorgeben).....

    Dann müßte doch alles ok sein weil es ja eingetragen ist.

  • :/ Unter einzeilig stelle ich mit ein Autokennzeichen vor...

    ...genau so ist es.

    Ein Autokennzeichen in 320mm Länge

    die vorgeschriebenen Abstände sind komplett eingehalten, nur die Größe der Buchstaben/Zahlen ist vom Motorradkennzeichen übernommen.

    ...es grüßt,Willi


    Verlange nur das von Anderen, was Du selber bereit bist zu geben....
    VROC # 36817

  • Dann solltest auch ne ein/zweistellige Ortskennung und maximal ein Buchstaben plus eine Zahl auf dem Kennzeichen haben...Damit das amtssiegel und die Tüv Plakette Platz mit dem vorgegebenen Abstand haben.

    Schmalschrift ist Genehmigungs pflichtig....Beim Amtsleiter

  • Dann solltest auch ne ein/zweistellige Ortskennung und maximal ein Buchstaben plus eine Zahl auf dem Kennzeichen haben...Damit das amtssiegel und die Tüv Plakette Platz mit dem vorgegebenen Abstand haben.

    Schmalschrift ist Genehmigungs pflichtig....Beim Amtsleiter

    das Kennzeichen ist HB IX 7 der Platz für die Amtssiegel ist der Vorgeschriebene.

    ...es grüßt,Willi


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    VROC # 36817

  • nicht ganz...ey ist nur die maximale Größe vorgeschrieben im Autobereich.

    Fahre selbst an meinem audi recht kurze Kennzeichen seid 18 1/2 Jahren... paar Dutzend Autofahren in meinen zwei Landkreisen auch...ohne extra Eintragung.

  • Ja, hatte ich früher , geht aber heute nich mehr, mußte son Backblech an den Käfer schrauben, muß von der Größe her eingetragen sein, sonst gibt´s auch keine Engschrift mehr.


    Die packen hier mittlerweile sogar welche mit einem Buchstaben und einer Zahl auf diese breiten Dinger<X

  • jepp, früher mal an nem pontiac transport ein seeeeehr kleines kennzeichen gehabt, war sogar extra eingetragen, weil die heckklappe umgebaut war....

    gab beim ummelden nach dem kauf tierischen stress mit 4x hinfahren aufs amt und amtsleiter etc......

    hab es bekommen damals, engschrift, kleiner, bk-fu 2 :)

    aber heute... ich denke nicht mehr......