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Sissybar und TÜV

  • Moin Moin!


    Ich möchte mir für meine VN800 eine Sissybar anfertigen lassen.

    Geplant ist eine Höhe von ca. 60 bis 70cm.

    Aller Voraussicht nach, soll dann auch das Kennzeichen von der Seite an die Sissybar wandern.


    Was muss ich für die Rennleitung beachten? Muss sie eingetragen werden?


    Beste Grüße

    Daniel

  • Aller Voraussicht nach, soll dann auch das Kennzeichen von der Seite an die Sissybar wandern.


    Was muss ich für die Rennleitung beachten? Muss sie eingetragen werden?

    Kennzeichen an der Sissy, muß eingetragen werden,

    ....... dabei die Anbauvorschriften beachten > findest du auf der Tüvseite oder googlen ;)

  • Sissi muss nicht eingetragen werden, solange Sie verschraubt ist und nicht mit dem Rahmen verschweisst.

    kennzeichen an der Sissi auch nicht.

    Kennzeichen Höhe min. 200 mm über Fahrbahn und Höhe max 1500 mm. Nicht eintagungspflichtig.

    :P Schleift die Hand auf dem Asphalt, wird der Fahrer meist nicht alt! :P

  • Danke für eure schnellen Antworten!

    Sissi muss nicht eingetragen werden, solange Sie verschraubt ist und nicht mit dem Rahmen verschweisst.

    Ernsthaft? Ich schraube mir da eine 70cm hohe Stahlkonstruktion ans Moped und den TÜV / Polizei interessiert das nicht?

    Das wäre ja zu schön, um wahr zu sein...

  • Hab auch noch keinen Gepäckträger mit Koffern oder Topcase gesehen, den man eintragen müsste. Von der Seite her käme mir das unlogisch vor, warum bei dem einen und bei dem anderen nicht.

  • Danke für eure schnellen Antworten!

    Ernsthaft? Ich schraube mir da eine 70cm hohe Stahlkonstruktion ans Moped und den TÜV / Polizei interessiert das nicht?

    Das wäre ja zu schön, um wahr zu sein...

    Meine Sissi ist 1,10 ab Sitzbank. Fahre schon immer Eigenkonstruktionen, hat noch nie interessiert. Kennzeichen darf max. in einer Höhe von 1,50 Meter sein ab Strasse, stell Dich mal neben das Mofa und messe mal wo Das ist ( in Halshöhe ). Also Alles im Grünen. Winkel des Kennzeichens is wichtig, aber bei ner Sissi, Die nich allzu schräg nach hinten läuft , kabsolut kein Problem.

    :P Schleift die Hand auf dem Asphalt, wird der Fahrer meist nicht alt! :P

    Einmal editiert, zuletzt von Franky64 ()

  • btw: Kennzeichenwinkel nach vorne max. 30° und nach hinten max 15° wenn ich ich nicht irre.

    Kann man das eigentlich kombinieren? Also oberen Teil 30° nach vorne knicken und hinteren 15° nach hinten? Oder dem Kennzeichen einen Radius verpassen.... ....finde da nix :S


    Sorry fürs hijacken

  • okeeee, okeeee... ...habe gelesen:


    Aus der 93/92/EWG:

    Neigung des Kennzeichens... ...Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs: Die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein. Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein.


    Da ist die Rede von oberer und unterer Kante. Was dazwischen ist, ist nicht näher definiert. Also Radius geht, wenn die obere und untere Kante die Winkel einhält. Und Knick geht demnach auch!


    ok, hijack beendet :rolleyes:

  • Um noch mal zum Thema Sissybar und TÜV zurück zu kommen. Ich fahre seit Jahren mit einer hohen Sissybar (angeschraubt) und hab auch das Kennzeichen an eben dieser befestigt. Kein TÜV, weder bei der HU noch bei Abnahmen hat bisher irgendwas bzgl. der Sissybar gesagt. Solange keine Spitzen oder scharfen Kannten dran sind juckt das meiner Erfahrung nach Niemanden. Einmal bei ner Abnahme wollte der Prüfer das Kennzeichen senkrecht haben da meine keine EG-BE hat sondern noch unter STVO läuft. Hab dann nen Winkel dran gebaut das es senkrecht steht und gut war. Die drei oder viel Besuche davor und danach haben den TÜV was das Kennzeichen angeht nicht interessiert.

  • Keine scharfen Kanten, keine Spitzen und keine verbotenen Symbole und es muss fest sein. Keine neuen Löcher oder schweissen am Rahmen.

    ...und Oberkante maxial 4,-m ü.FFB !!! :saint:

    :doof:

  • Hatte gestern hier im Allgäu auch ein Gespräch mit dem Tüvler.

    Der sagte auch,muss nicht eingetragen werden,eigenbau egal hauptsache die Höhen werden eingehalten sowie keine Spitzen Oder scharfe Kanten und eine stabile Befestigung

    Lg Johannes

  • Moin!


    Habe mir eine Sissybar gebaut und bin deswegen vorher beim Tüv gewesen, der Mann in Blau

    sagte nur muß nicht eingetragen werden, nur drauf achten das keine scharfen Kanten, ordentlich

    angebaut und nur so hoch das ich unter der Brücke durch komme.:)


    Gruß Will

    Es ist nie zu früh und selten zu spät. Alf