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Lastindex beim Reifen, welchen brauch ich?

  • Sorry, war mir auch nicht bewusst dass da nur bei mir nix drin steht... Hab aber schon mehrfach geschrieben, dass ich keine Achslasten drinstehen hab.


    Wenn jemand die Daten von ner VN800(A) für mich hätte, wär mir schwer geholfen, den Rest bekomm ich selber zusammen ;)

  • Find nur Reifen mit Freigabe für deinen Bock, die 71 oder mehr haben, hab aber auch schon geschrieben, das dies nicht zwingend nötig ist.

    Die Shovel hat ein paar Kilo mehr und die Freigabe beginnt bei 67, frag einfach den TÜV, was geht, oder schreib Shinko an, bist ja nicht der erste, der die E270 auf der VN fahren will...

  • Bei mit stehen ebenfalls keine Achslasten im Schein!


    Deshalb schrieb an Honda, 2 Tage später kam entsprechende Antwort...............

  • Bei mir das Gleiche und noch zusätzlich mit dem Speedindex der kleiner war. Hab die Werte dann ausm Reparaturhandbuch wo sie zu finden waren kopiert und dem TÜV zusammen mit der im Schein vermerkten Höchstgeschwindigkeit vorgelegt als ich auf die Avon Speedmaster und Safety Mileage Kombi gewechselt bin. Serie ist bei der Softail MH90-21 56H und MT90B16 74H. Wurde jetzt im Schein noch zusätzlich um 3.00-21 57S und 5.00-16 69S ergänzt das sowohl die Achslasten als auch die Geschwindigkeit mit sogar noch etwas Puffer passten. Dazu hatte ich noch ne Bescheinigung von Avon das die Reifen für meine Maschine von deren Seite aus freigegeben sind. Konnte man einfach per Mail anfragen und kam ein paar Tage später zurück.

    Weiß nicht ob es von Shinko auch so einen Service gibt.

  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sollte mittlerweile jeder Reifenhersteller unbürokratisch ausstellen, wenn die Reifen passen würden. Ist ja in ihrem eigenen Sinne.

    Die gilt seit einiger Zeit beim TÜV genau das selbe wie eine Freigabe.

    Reifen einzutragen (also zumindest solange man keine anderen Felgen drauf oder was anderes groß verändert hat) ist heutzutage bissi überholt. Wären ja dann alles "wahlweise" Eintragungen und wenn man paar mal den Reifenhersteller wechselt brauchst ja ne Extra-Seite im Schein. Dann lieber die Bescheinigung dabei haben, damit die die Streifenhörnchen was zum schmökern haben.

  • machen leider nicht alle Reifenhersteller bzw. der Vertrieb im deutsch sprachigem Raum.

    Wenn die Reifengrößen im Fzg Schein gegeben sind...braucht man NICHT jeden Wisch von nem anderen Reifenhersteller mit nehmen.

    Nachweispflicht, das die Reifen nicht gefahren werden dürfen unterliegt dem Straßenwächter...sprich er muss es dir beweisen..an sonsten angenehme Weiterfahrt gewünscht.

    Bei Verwendung geänderter Rad reifengrößen müssen diese einer Anbauabnahme unterzogen werden und zwingend binnen eines Jahres (15-18 Monate) in die Fzg. Papiere zusätzlich eingetragen werden....und bei Fzg Ummeldung auch zwingend darauf achten...das alles genau 1/1 so wieder im neuen Schein steht...alten entwerteten Fzg. Schein und TÜV Bericht zwingend zur eigenen Dokumentation liegen lassen.

    Wenn man die Eintragung versäumt ist die Abnahme hinfällig und man darf erneut vorstellig werden und ablatzen...da die Betriebserlaubnis ohne dieses ab dem Tag der Änderung erloschen ist