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TÜV überziehen

  • Hallo Leuteeeee,


    hab n bisschen meinen TÜV überzogen und musste zwangsläufig mal recherchieren, ob ich dafür Bußgeld bekomme haha. Antwort --> Ja aber war nur n knapper Monat, also hab ich mir die Buß gespart.:muaha Auf jeden Fall hab ich dann auf flensburgpunkte.net gelesen, dass man ab dem dritten Monat Verzug nicht nur Bußgeld bekommt, sondern auch noch einen Aufschlag von 20 Prozent :tüv:


    Ist das einem von Euch schon mal passiert? Aber fällt mir schwer zu glauben, dass man das so lange nicht mitbekommt. Denke das ist dann schon eher bewusst oder? haha:popcorn:

  • Die Regelung gibt es, es hält sich nur nicht jeder Prüfer dran. HU ist dann ab 3 Monaten überzogen um 20% teurer, dafür wird nicht zurückdatiert und es gibt wieder für volle 24 Monate die Plakette.

    Bin mir aber nicht sicher ob das für alle Fahrzeuge gilt oder nur für Pkw.

  • genau so kenn ich das auch... wie 4 Gang schreibt...hatten mein Manus GSX über ein Jahr überzogen... wurde einfach neu gemacht und gut..


    es gab mal eine Zeitlang eine Regelung, dass zürückdatiert wurde... war aber irgendwann vor 2008


    edit..


    bei meiner Harley war die HU 2013 abgelaufen.. bekam die HU ganz normal..und musste nichts extra zahlen.. und das war erst im September..

  • Gillt eigentlich für alle Fahrzeuge , allerdings macht das kaum ein Prüfer bei Motorrädern oder Fahrzeugen mit H-Kennzeichen , beim Saisonkennzeichen muß ich grad zum Tüv , schaff das aber zeitlich nich , werd das also im Frühjahr nachholen , da bezahl ich dann auch den normalen Preis und wenn ich nen TÜV-Termin nachweisen kann zu dem ich grad fahr , kommt auch kein Bußgeld für das halbe Jahr drauf , bei ner Kontrolle.

  • Mit der Bonnie habe ich es durch die Standsaison geschoben...dann regulär zwei Monate on Top...frische Plakette für 3X€...oder anfang Vierziger.

    Das Spiel bei vier Fahrzeuge alle zwei Jahre..passt schon.

    Im Bekanntenkreis habe ich einige, die es wegen Umbau oder Gebrechen nicht fristgerecht mit den Karren zur HU geschafft haben...also dann eben im Frühjahr ...was auch jederzeit belegbar ist, wenn man auf dem Weg zum TÜV angehalten werden sollte...der TÜVer bzw. die Werkstatt sollte allerdings auch den Termin auf Nachfragen bestätigen können.


    Wir haben auf Arbeit so einiges...paar Jahre übern TÜV Termin...und fast täglich auf den Straßen unterwegs....was juckt es ...interessiert einige nicht...eben so wenn die Achse poltert, der Wagen schief zieht weil die Belagplatten der Bremsbeläge nur noch drei Millimeter haben oder gar noch noch der Bremskolben auf der Scheibe quarkt.

    Heute erst n Fünfer BMW Bj 2012 ...mit nem Radwechsel angemeldet...plus kleinen Service...Winterreifen letztes Jahr im Anfang Oktober rauf bekommen...drei Schichten Metallgewebe waren auf den hinteren Reifen blank innen zu sehen...vorn kurz davor...natürlich die Zulassung verlegt...innen die Karre wie ne Müllhalde...

    AU auch erst im zweiten Anlauf nach Fehlerreset geschafft...


    Also zwei bis paar Monate oder mehr überziehen...in der Wintersaison beim Bike könnt ihr ganz entspannt sehen..so lange der Bock nicht verschludert im Frühjahr dem TÜVer vorgestellt wird.

  • Das ist Löblich...:thumbup:


    Meinte nur das es fast kein Geld kostet es durchlaufen zu lassen...

    Bin auch schon oft im Dezember gefahren.

  • Sagen wir mal so...wir bekommen kein Geld weder von der Versicherung oder vom FA wieder, weil es für viele Motorräder keine Winterreifen in Seriengröße gibt.

    Bin auch schon paar Winter bei offenem Wetter gefahren...passende Klamotten...und uffpasse beim fahren.

    Allerdings das Restsalz auf den Straßen muss ich keinem Bike mehr freiwillig antun...selbst mit gründlicher Nachreinigung...kam die Rostfliege....Entrosten, Lackaufbau, Konservierungswachs....

  • Äh ..... solange man NICHT im Strassenverkehr ohne gültigen TÜV nicht unterwegs ist, ist es völlig egal wie lange man überzieht.


    Bis vor ein paar Jahren gab es sogar die Regel, das man ein Fahrzeug 7 Jahre ohne Tüv haben kann,

    nach genau 7 Jahren muss es dann zur §21 / §19 ..... ist alles weggefallen ...... also egal, man fährt zum TÜV und fertig.

  • Wenn das Fahrzeug dann angemeldet ohne gültigen TÜV , zwar auf Privatgelände ,aber öffentlich zugänglich , abgestellt is und das auffallen sollte gibt es ne Mängelkarte , wenn dann nicht unverzüglich eine HU gemacht wird , wird das Fahrzeug stillgelegt , ist also nich egal (waren auch nur 3 Monate drüber).

    Hatte ich vor 3 Jahren mit dem Hänger auf dem Firmenparkplatz...


    Und bitte erst nen TÜV Termin machen bevor man da hin fährt , kann sonst richtig Ärger geben und teuer werden...

  • Ist das einem von Euch schon mal passiert?

    Ist mir dieses Jahr mit meiner Lütten passiert; ich war 5 Monate drüber, konnte allerdings aus gesundheitlichen Gründen nicht damit zum TÜV oder auch sonst wie fahren.

    Fahrzeug stand allerdings nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Im September war ich zum TÜV damit, ging ohne Mängel durch, einen Aufschlag von 20 % wurde beim TÜV fällig. Wird auch hier so verlangt und ist zulässig, habe ich nachgelesen.

    Na ja, war jetzt nicht ganz so schlimm, weil die Kiste wegen des Baujahres von der AU ausgenommen ist und damit schon mal dafür keine Kosten anfielen.

    Damit hat sie jetzt wieder die Plakette bis September 2019.

  • Mit der VS 1400 war ich direkt im Oktober, hat auch Plakette erhalten, da habe ich die 4 Tage natürlich in Kauf genommen, denn dadurch ist sie jetzt erst wieder im Oktober 2019 fällig und nicht schon im September.

    Ich hatte dieses Jahr das Glück mit 4 Fahrzeugen zum TÜV zu dürfen und das wird mich dann wohl 2019 auch wieder so treffen. haha

  • .... zwar auf Privatgelände ,aber öffentlich zugänglich , abgestellt is und das auffallen sollte gibt es ne Mängelkarte ...

    Biste sicher? :/

    Privatgelände ist Privatgelände und kein öffentlicher Verkehrsraum......

  • Bin ich , reicht ja , wenn so zugänglich , das die Plakette lesbar ist , wurde darüber belehrt , daß es selbst dann gelten würde , wenn das angemeldete Fahrzeug in einer Garage ständ (wo das natürlich keiner sieht ) weil theoretisch die Möglichkeit bestände , das das Fahrzeug benutzt würde ohne TÜV , Behördenlogig halt , also müßten wir eigentlich alle theoretisch in den Knast , weil theoretisch die Möglichkeit bestünde , jemanden zu töten, viel mir dazu nur ein . Naja , TÜV draufgepappt und Mängelkarte ausgefüllt und nem Kumpel beim Trachtenverein mitgegeben , dem war diese Regelung auch nich ganz klar.