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Illegale Rennen

  • Jetzt ist es amtlich: Illegale Autorennen sind strafbar.


    Was bisher als Ordnungswidrigkeit geahndet werden konnte, wurde angesichts immer rücksichtsloserer Straßenrennen im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt.


    Strafbar ist demnach nicht nur die Teilnahme an einem solchen Straßenrennen, sondern auch die Ausrichtung oder Organisation. Auch wenn unsere Kollegen ein solches Rennen vereiteln, kann eine Straftat vorliegen, denn auch der Versuch ist strafbar.


    Die Strafen können empfindlich ausfallen – Geldstrafe oder bis zu zehn Jahren Haft. Und für so machen Raser vielleicht noch empfindlicher: Das „Rennauto“ kann eingezogen werden (und der Führerschein sowieso).


    Ebenfalls strafbar macht sich künftig derjenige, der als einzelner Auto- oder Motorradfahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos rast, als wäre er in einem Rennen – quasi gegen sich selbst oder fiktive Gegner.


    Wer es ganz genau wissen möchte: – Hier der genaue Gesetzestext:


    § 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen


    (1) Wer im Straßenverkehr

    1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,

    2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder

    3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.


    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

  • TOP!!! Es werden auch mal gute Gesetze verabschiedet! Find ich klasse.

    Nur müssten gleich ma mehr so Spinner bestraft werden das es die anderen Deppen gleich abschreckt!

  • ...Rennen fahren kann man in der Eifel auf dem Ring, oder auf anderen Rennstrecken.

    Auf der Straße oder in der Stadt nicht. Die Strafen sind angemessen und ok.

  • Grundsätzlich ist dagegen überhaupt nichts zu sagen.


    Ich finde nur, dass sich im Absatz 1 Nummer 3 arg viele Punkte/Formulierungen sammeln die so oder so ausgelegt werden können .... und damit wird wieder eine gewisse Willkür bei den Tatvorwürfen entstehen.

  • 3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Ich finde nur, dass sich im Absatz 1 Nummer 3 arg viele Punkte/Formulierungen sammeln die so oder so ausgelegt werden können .... und damit wird wieder eine gewisse Willkür bei den Tatvorwürfen entstehen.


    Eben, wie wolfgang schreibt, in diesen Abschnitt kann man so ziemlich alles interpretieren. Begeistert bin ich davon ganz und gar nicht.

    Gruß Philix

  • War mir schon bekannt und kann es nur für richtig und wichtig erachten.
    Wenn ich die ganzen Spinner auf ihren Joghurtbechern oder in ihren Luft-in-der-Hose-Karren sehe und diese dann möglichst laut und schnell an einem vorbei ballern, könnte ich kotzen.
    Jedoch glaube ich, dass wir im Endeffekt zu wenig Polizisten dafür haben. Mir begegnet jeden Tag mindestens eine Person mit Handy am Steuer, aber den Cops natürlich nicht. Nur mal so als Beispiel.

  • Ansich find ich das ja auch gut , allerdings ist mir da zuviel Spielraum für Auslegungen seitens der Rennleitung ...

    Kenn da welche , die freuen sich schon...

    Sehe ich genau so..


    3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,


    Da können Sie jedem etwas andichten....das kann schon auf 60 kmh zutreffen

    Einmal editiert, zuletzt von Astrion ()

  • Eben darum geht es , wär wohl eine reine Mutmaßung ob man das nun veranstalltet hat , weil man gepennt hat oder um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen , ab da geht es dann eher darum, ob dem Gegenüber die Nase paßt , oder ob der grad nen miesen Tag hat...

  • Ich finde es richtig...wenn ich so nachdenke was am letzten Wochenende auf den Strassen los war.Allein an der Durchsetzung haperts dann wohl.

    Wird eher darauf hinauslaufen,dass wieder Menschen sterben,und den Verursacher drakonische Strafen erwarten...als mahnendes Beispiel.

    Achtung !!! Arbeitsschutzhandschuhe schützen nicht vor Arbeit

  • Es ist wie mit vielen Dingen , wenn du es riskierst dann lebe mit den Konsequenzen.


    Wenn du Betroffener warst und vielleicht Familienmitglieder dabei drauf gehen oder zu Schaden kommen dann sieht die Sache meist anders aus.


    Ein Richter kann im Zweifelsfall schon unterscheiden ob du ausserhalb mal 130 statt 100 gefahren bist oder ob du mit 150 in dem 7er in der City gegen einen Benz angetreten bist und die Kiste auf einmal in nem Bistro parkt.